3551/J XXIII. GP

Eingelangt am 06.02.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Bösch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Luftfahrt-Unfallversicherung

Mit Ablauf des Jahres 2007 wurde im Österreichischen Bundesheer die Flugunfall-
versicherung nicht mehr verl
ängert. Aus Einsparungsgründen wurde stattdessen als
Ersatz daraus eine Auslobung.

Im Bericht des Verfassungsausschuss steht zu lesen:

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (296 der Beilagen) betref-
fend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Ge-
haltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richterdienstgesetz,
das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landesleh-
rer-Dienstrechtsgesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Land- und
Forstarbeiter- Dienstrechtsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Aus-
schreibungsgesetz 1989, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahn- Pensionsge-
setz, die Reisegeb
ührenvorschrift 1955, das Poststrukturgesetz und das Staatsan-
waltschaftsgesetz ge
ändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2007), hat der Verfas-
sungsausschuss am 27. November 2007 auf Antrag der Abgeordneten Fritz Neuge-
bauer und Otto Pendl mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat gem
äß §
27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der
eine Novelle zum Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

, Für das fliegende Personal, Passagiere und Fallschirmspringer des Bundesministe-
riums für Landesverteidigung besteht derzeit eine vertragliche Luftfahrt-Unfall-
versicherung; diese vertraglichen Regelungen enden mit Ablauf des 31. Dezember
2007. Auf Grund der geringeren Anzahl an Anlassf
ällen und vor dem Hintergrund der
verfassungsrechtlichen Verwaltungsmaximen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und
Zweckmäßigkeit führt die Aufnahme dieser Bedienstetengruppen in das Wachebe-
diensteten-Hilfeleistungsgesetz im Gegensatz zur bisherigen Pr
ämienzahlung an die
Versicherung zu einer deutlichen Kostenreduktion.“

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundes-
minister für Landesverteidigung nachstehende



Anfrage:

1. Wie waren Soldaten des Österreichischen Bundesheeres (ÖBH) bis

    31.12.2007 versichert, wenn sie in einem Luftfahrzeug des ÖBH mitgeflogen
sind?

a)                Welche Leistungen wurden im Unglücksfall erbracht?

b)                Von wem wurden die Leistungen erbracht?

c) Welche Personen waren im Unglücksfall die anspruchsberechtigten
Leistungsempf
änger?

2.   Wie waren zivile Heeresbedienstete und Beamte bis 31.122007 versichert,
wenn sie in einem Luftfahrzeug des
ÖBH mitgeflogen sind?

a)    Welche Leistungen wurden im Unglücksfall erbracht?

b)    Von wem wurden die Leistungen erbracht?

c)     Welche Personen waren im Unglücksfall die anspruchsberechtigten
Leistungsempfänger?

3.   Wie waren Rekruten bis 31.12.2007 versichert, wenn sie in einem Luftfahr-
zeug des
ÖBH mitgeflogen sind?

a)    Welche Leistungen wurden im Unglücksfall erbracht?

b)          Von wem wurden die Leistungen erbracht?

c)     Welche Personen waren im Unglücksfall die anspruchsberechtigten
Leistungsempfänger?

4.   Wie waren ressortfremde Zivilpersonen bis 31.12.2007 versichert, wenn sie in
einem Luftfahrzeug des
ÖBR mitgeflogen sind?

a)    Welche Leistungen wurden im Unglücksfall erbracht?

b)    Von wem wurden die Leistungen erbracht?

c)     Welche Personen waren im Unglücksfall die anspruchsberechtigten
Leistungsempfänger?

5.   Wie waren Sie Herr Minister bis 31.12.2007 versichert, wenn sie in einem
Luftfahrzeug des
ÖBH mitgeflogen sind?

a)    Welche Leistungen wurden im Unglücksfall erbracht?

b)          Von wem wurden die Leistungen erbracht?

c)     Welche Personen waren im Unglücksfall die anspruchsberechtigten
Leistungsempfänger?

6.   Wie sind Soldaten des ÖBH seit 1.1.2008 versichert, wenn sie in einem Luft-
fahrzeug des ÖBH mitfliegen?

a)          Welche Leistungen werden im Unglücksfall erbracht?

b)          Von wem werden die Leistungen erbracht?

c)     Welche Personen sind im Unglücksfall die anspruchsberechtigten Leis-
tungsempf
änger?

7.   Wie sind zivile Heeresbedienstete und Beamte seit 1.1.2008 versichert, wenn
sie in einem Luftfahrzeug des
ÖBH mitfliegen?

a)    Welche Leistungen werden im Unglücksfall erbracht?

b)    Von wem werden die Leistungen erbracht?

c)     Welche Personen sind im Unglücksfall die anspruchsberechtigten Leis-
tungsempf
änger?


8.   Wie sind Rekruten seit 1.1.2008 versichert, wenn sie in einem Luftfahrzeug
des
ÖBH mitfliegen?

a)    Welche Leistungen werden im Unglücksfall erbracht?

b)    Von wem werden die Leistungen erbracht?

c)     Welche Personen sind im Unglücksfall die anspruchsberechtigten Leis-
tungsempf
änger?

9.   Wie sind ressortfremde Zivilpersonen seit 1.1.2008 versichert, wenn sie in ei-
nem Luftfahrzeug des
ÖBH mitfliegen?

a)    Welche Leistungen werden im Unglücksfall erbracht?

b)    Von wem werden die Leistungen erbracht?

c)     Welche Personen sind im Unglücksfall die anspruchsberechtigten Leis-
tungsempf
änger?


10.Wie sind Sie Herr Bundesminister seit 1.1.2008 versichert, wenn sie in einem
Luftfahrzeug des
ÖBH mitfliegen?

a)    Welche Leistungen werden im Unglücksfall erbracht?

b)    Von wem werden die Leistungen erbracht?

c)     Welche Personen sind im Unglücksfall die anspruchsberechtigten Leis-
tungsempf
änger?

11. In wie weit kann der Pilot zur Verantwortung gezogen werden?