3551/J XXIII. GP
Eingelangt am 06.02.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Bösch
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Luftfahrt-Unfallversicherung
Mit Ablauf des Jahres 2007 wurde
im Österreichischen Bundesheer die
Flugunfall-
versicherung nicht mehr verlängert. Aus
Einsparungsgründen wurde stattdessen als
Ersatz daraus eine Auslobung.
Im Bericht des Verfassungsausschuss steht zu lesen:
„Im Zuge
seiner Beratungen über die
Regierungsvorlage (296 der Beilagen) betref-
fend ein
Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Ge-
haltsgesetz 1956, das
Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richterdienstgesetz,
das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche
Landesleh-
rer-Dienstrechtsgesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Land-
und
Forstarbeiter- Dienstrechtsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Aus-
schreibungsgesetz 1989, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahn- Pensionsge-
setz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Poststrukturgesetz und das Staatsan-
waltschaftsgesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2007), hat der Verfas-
sungsausschuss am 27. November 2007 auf
Antrag der Abgeordneten Fritz Neuge-
bauer und Otto Pendl mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat gemäß §
27 Abs. 1
Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der
eine Novelle zum
Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz zum Gegenstand hat.
Dieser Antrag war wie folgt begründet:
, Für das
fliegende Personal, Passagiere und Fallschirmspringer des Bundesministe-
riums für Landesverteidigung besteht derzeit eine
vertragliche Luftfahrt-Unfall-
versicherung; diese vertraglichen Regelungen enden mit Ablauf des 31. Dezember
2007. Auf Grund der geringeren Anzahl an
Anlassfällen und vor dem Hintergrund der
verfassungsrechtlichen Verwaltungsmaximen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit
und
Zweckmäßigkeit führt die Aufnahme dieser
Bedienstetengruppen in das Wachebe-
diensteten-Hilfeleistungsgesetz im
Gegensatz zur bisherigen Prämienzahlung an die
Versicherung zu einer deutlichen Kostenreduktion.“
In
diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundes-
minister
für
Landesverteidigung nachstehende
Anfrage:
1. Wie waren Soldaten des Österreichischen Bundesheeres (ÖBH) bis
31.12.2007 versichert, wenn sie in
einem Luftfahrzeug des ÖBH mitgeflogen
sind?
a) Welche Leistungen wurden im Unglücksfall erbracht?
b) Von wem wurden die Leistungen erbracht?
c) Welche Personen waren im Unglücksfall die
anspruchsberechtigten
Leistungsempfänger?
2. Wie waren zivile
Heeresbedienstete und Beamte bis 31.122007 versichert,
wenn sie in einem Luftfahrzeug des ÖBH mitgeflogen sind?
a) Welche Leistungen wurden im Unglücksfall erbracht?
b) Von wem wurden die Leistungen erbracht?
c)
Welche Personen waren im Unglücksfall die anspruchsberechtigten
Leistungsempfänger?
3. Wie waren
Rekruten bis 31.12.2007 versichert, wenn sie in einem Luftfahr-
zeug des ÖBH mitgeflogen sind?
a) Welche Leistungen wurden im Unglücksfall erbracht?
b) Von wem wurden die Leistungen erbracht?
c)
Welche Personen waren im Unglücksfall die anspruchsberechtigten
Leistungsempfänger?
4. Wie waren ressortfremde Zivilpersonen bis
31.12.2007 versichert, wenn sie in
einem Luftfahrzeug des ÖBR mitgeflogen sind?
a) Welche Leistungen wurden im Unglücksfall erbracht?
b) Von wem wurden die Leistungen erbracht?
c)
Welche Personen waren im Unglücksfall die anspruchsberechtigten
Leistungsempfänger?
5. Wie waren Sie
Herr Minister bis 31.12.2007 versichert, wenn sie in einem
Luftfahrzeug des ÖBH mitgeflogen sind?
a) Welche Leistungen wurden im Unglücksfall erbracht?
b) Von wem wurden die Leistungen erbracht?
c)
Welche Personen waren im Unglücksfall die
anspruchsberechtigten
Leistungsempfänger?
6. Wie sind Soldaten
des ÖBH seit 1.1.2008 versichert, wenn sie in einem Luft-
fahrzeug des ÖBH mitfliegen?
a) Welche Leistungen werden im Unglücksfall erbracht?
b) Von wem werden die Leistungen erbracht?
c)
Welche Personen sind im Unglücksfall die anspruchsberechtigten
Leis-
tungsempfänger?
7. Wie sind zivile
Heeresbedienstete und Beamte seit 1.1.2008 versichert, wenn
sie in einem Luftfahrzeug des ÖBH mitfliegen?
a) Welche Leistungen werden im Unglücksfall erbracht?
b) Von wem werden die Leistungen erbracht?
c)
Welche Personen sind im Unglücksfall die anspruchsberechtigten
Leis-
tungsempfänger?
8. Wie sind Rekruten
seit 1.1.2008 versichert, wenn sie in einem Luftfahrzeug
des ÖBH mitfliegen?
a) Welche Leistungen werden im Unglücksfall erbracht?
b) Von wem werden die Leistungen erbracht?
c)
Welche Personen sind im Unglücksfall die anspruchsberechtigten
Leis-
tungsempfänger?
9. Wie sind
ressortfremde Zivilpersonen seit 1.1.2008 versichert, wenn sie in ei-
nem Luftfahrzeug des ÖBH mitfliegen?
a) Welche Leistungen werden im Unglücksfall erbracht?
b) Von wem werden die Leistungen erbracht?
c)
Welche Personen sind im Unglücksfall die anspruchsberechtigten
Leis-
tungsempfänger?
10.Wie sind Sie Herr Bundesminister seit 1.1.2008
versichert, wenn sie in einem
Luftfahrzeug des ÖBH mitfliegen?
a) Welche Leistungen werden im Unglücksfall erbracht?
b) Von wem werden die Leistungen erbracht?
c)
Welche Personen sind im Unglücksfall die anspruchsberechtigten
Leis-
tungsempfänger?
11. In wie weit kann der Pilot zur Verantwortung gezogen werden?