3556/J XXIII. GP
Eingelangt am 07.02.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz
betreffend finanzielle Unterstützung der
24-Stunden-Betreuung 1.9.-31.12.2007
Zum Zweck der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung im Sinne
des
Hausbetreuungsgesetzes können
aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit
Behinderungen Zuwendungen an pflegebedürftige Personen oder deren Angehörige
gewährt werden.
Dies ist im Bundespflegegeldgesetz geregelt. Seit 1.1.2007 sind das
Hausbetreuungsgesetz
und die Änderungen im
Bundespflegegeldgesetz sowie eine
Richtlinie zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung in
Kraft.
Um diesen Förderung auch
zu erhalten, muss ein Betreuungsverhältnis im Sinne des § 1
des
Hausbetreuungsgesetzes vorliegen, sowie ein Pflegegeldbezug zumindest in der
Höhe der Stufe 3 nach dem
Bundespflegegeldgesetz oder einem
Landespflegegeldgesetzes gewährt
werden.
Das Betreuungsverhältnis kann
in folgender Form bestehen:
•
Begründung eines Dienstverhältnis mit
der pflegebedürftigen Person oder
einer/einem Angehörigen
•
Abschluss eines Vertrages dieser Person mit einem gemeinnützigen
Anbieter
oder
• selbständige Erwerbstätigkeit von Betreuungskräften
Wer diese
Voraussetzungen erfüllt, ist berechtigt, einen Antrag auf
Zuwendungen zu
stellen und kann (da
kein Rechtsanspruch besteht) diese erhalten.
Ansuchen auf
Gewährung einer Zuwendung gemäß § 21b des
Bundespflegegeldgesetzes
sind beim
Bundessozialamt einzubringen. Auch bei den Entscheidungsträgern im Sinne
des § 22 des Bundespflegegeldgesetzes
oder bei den Ländern als Sozialhilfeträger
können Ansuchen eingebracht werden.
Die Kritik
der Grünen und der Österreichischen Selbstbestimmt Leben
Bewegung (SLIÖ)
betrifft folgende Punkte:
•
die Höhe der Förderungen ist viel zu gering und deckt
nicht den tatsächlichen
individuellen Aufwand ab
•
die vorgeschriebene Vermögensverwertung führt dazu,
dass die pflegebedürftigen
Menschen zuerst in die Armut getrieben werden, ehe sie überhaupt
eine Förderung
bekommen
und
•
auch das Pflegegeld in seinen derzeitigen Höhen reicht
nicht aus, um persönliche
Assistenz, Hilfe,
Pflege und/oder Betreuung legal zu bezahlen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie viele Pflegegeldbezieherlnnen haben in der
Zeit vom 1.9.2007 bis 31.12 2007
einen Antrag auf
Unterstützung dieser 24-Stunden Betreuung
aufgrund
1.1.
eines Dienstverhältnisses mit der pflegebedürftigen
Person oder einer/einem
Angehörigen
(Auflistung nach Bundesland, Landes-,
Bundespflegegeldgesetz, Alter der Person, Höhe der
Pflegegeldeinstufung)
1.2.
des Abschlusses eines Vertrages dieser Person mit einem gemeinnützigen
Anbieter
(Auflistung nach Bundesland, Landes-, Bundespflegegeldgesetz, Alter der Person,
Höhe der
Pflegegeldeinstufung)
1.3. einer selbständigen Erwerbstätigkeit von Betreuungskräften
(Auflistung nach Bundesland, Landes-, Bundespflegegeldgesetz, Alter der Person,
Höhe der Pflegegeldeinstufung)
gestellt?
2. Wie vielen dieser Pflegegeldbezieherlnnen wurde in der Zeit vom 1.9. 2007 bis 31.12.
2007 eine Zuwendung aufgrund
2.1.
eines
Dienstverhältnisses mit der pflegebedürftigen Person oder einer/einem
Angehörigen
(Auflistung nach Bundesland, Landes-, Bundespflegegeldgesetz, Alter
der Person, Höhe der Pflegegeldeinstufung)
2.2.
des
Abschlusses eines Vertrages dieser Person mit einem gemeinnützigen
Anbieter (Auflistung nach Bundesland,
Landes-, Bundespflegegeldgesetz, Alter der
Person, Höhe der Pflegegeldeinstufung)
2.3. einer selbständigen Erwerbstätigkeit von Betreuungskräften
(Auflistung nach Bundesland, Landes-, Bundespflegegeldgesetz, Alter der Person,
Höhe der Pflegegeldeinstufung)
zuerkannt?
3. Wie hoch ist die tatsächlich gewährte
Zuwendung dieser Pflegegeldbezieherlnnen,
denen aufgrund
3.1.
eines
Dienstverhältnisses mit der pflegebedürftigen Person oder einer/einem
Angehörigen
(Auflistung nach Bundesland, Landes-, Bundespflegegeldgesetz, Alter
der Person, Höhe der Pflegegeldeinstufung)
3.2.
des
Abschlusses eines Vertrages dieser Person mit einem gemeinnützigen
Anbieter (Auflistung nach Bundesland,
Landes-, Bundespflegegeldgesetz, Alter der
Person, Höhe der Pflegegeldeinstufung)
3.3. einer selbständigen Erwerbstätigkeit von Betreuungskräften
(Auflistung
nach Bundesland, Landes-, Bundespflegegeldgesetz, Alter der Person,
Höhe der
Pflegegeldeinstufung) diese Unterstützung genehmigt wurde pro Person
und
Monat?
4. Wie
hoch ist die tatsächlich ausbezahlte Zuwendung dieser Pflegegeldbezieher-
Pflegegeldbezieherlnnen, denen aufgrund
4.1.
eines
Dienstverhältnisses mit der pflegebedürftigen Person oder einer/einem
Angehörigen
(Auflistung nach Bundesland, Landes-, Bundespflegegeldgesetz, Alter
der Person, Höhe der Pflegegeldeinstufung)
4.2.
des
Abschlusses eines Vertrages dieser Person mit einem gemeinnützigen
Anbieter (Auflistung nach Bundesland,
Landes-, Bundespflegegeldgesetz, Alter der
Person, Höhe der Pflegegeldeinstufung)
4.3. einer selbständigen Erwerbstätigkeit von Betreuungskräften
(Auflistung nach Bundesland, Landes-,
Bundespflegegeldgesetz, Alter der Person,
Höhe der
Pflegegeldeinstufung) diese Unterstützung genehmigt wurde pro Person
und Monat?
5. Wurde das
Budget von 84 Millionen Euro, welches für das Jahr 2007 für
die
Unterstützung der
24-Stunden-Betreuung veranschlagt und bereitgestellt wurde,
zugunsten andere
Zwecke reduziert?
Wenn ja:
5.1. In welcher Höhe wurde dieses Budget reduziert?
5.2. Für welche anderen Verwendungszwecke wurde dieses Budget reduziert?
6.
Wohin flossen die Mittel dieses Budgets, die am Ende des Jahres 2007
nicht als
Zuwendungen für die 24-Stunden-Betreuung ausgegeben
wurden?
7.
Wie hoch ist der finanzielle Aufwand für 2007, der
für
Informationen, Broschüren,
Personalkosten,
Pflegetelefon, Inserate, Kampagnen etc. ausgegeben wurde?
(Aufstellung der
Kosten, aufgeschlüsselt für den jeweiligen Aufwand, wie z.B.:
Personalkosten, Kosten der Infrastruktur,
Broschüren, Inserate etc.)