3556/J XXIII. GP

Eingelangt am 07.02.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an Bundesminister f
ür Soziales und Konsumentenschutz
betreffend finanzielle Unterst
ützung der 24-Stunden-Betreuung 1.9.-31.12.2007

Zum Zweck der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung im Sinne des
Hausbetreuungsgesetzes k
önnen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit
Behinderungen Zuwendungen an pflegebed
ürftige Personen oder deren Angehörige
gew
ährt werden. Dies ist im Bundespflegegeldgesetz geregelt. Seit 1.1.2007 sind das
Hausbetreuungsgesetz und die Änderungen im Bundespflegegeldgesetz sowie eine
Richtlinie zur Unterst
ützung der 24-Stunden-Betreuung in Kraft.

Um diesen Förderung auch zu erhalten, muss ein Betreuungsverhältnis im Sinne des § 1
des Hausbetreuungsgesetzes vorliegen, sowie ein Pflegegeldbezug zumindest in der
H
öhe der Stufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz oder einem
Landespflegegeldgesetzes gew
ährt werden.
Das Betreuungsverh
ältnis kann in folgender Form bestehen:

               Begründung eines Dienstverhältnis mit der pflegebedürftigen Person oder
einer/einem Angehörigen

               Abschluss eines Vertrages dieser Person mit einem gemeinnützigen Anbieter
oder

               selbständige Erwerbstätigkeit von Betreuungskräften

Wer diese Voraussetzungen erfüllt, ist berechtigt, einen Antrag auf Zuwendungen zu
stellen und kann (da kein Rechtsanspruch besteht) diese erhalten.

Ansuchen auf Gewährung einer Zuwendung gemäß § 21b des Bundespflegegeldgesetzes
sind beim Bundessozialamt einzubringen. Auch bei den Entscheidungsträgern im Sinne
des
§ 22 des Bundespflegegeldgesetzes oder bei den Ländern als Sozialhilfeträger
k
önnen Ansuchen eingebracht werden.

Die Kritik der Grünen und der Österreichischen Selbstbestimmt Leben Bewegung (SLIÖ)
betrifft folgende Punkte:

               die Höhe der Förderungen ist viel zu gering und deckt nicht den tatsächlichen
individuellen Aufwand ab


               die vorgeschriebene Vermögensverwertung führt dazu, dass die pflegebedürftigen
Menschen zuerst in die Armut getrieben werden, ehe sie
überhaupt eine Förderung
bekommen und

               auch das Pflegegeld in seinen derzeitigen Höhen reicht nicht aus, um persönliche
Assistenz, Hilfe, Pflege und/oder Betreuung legal zu bezahlen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Wie viele Pflegegeldbezieherlnnen haben in der Zeit vom 1.9.2007 bis 31.12 2007
einen Antrag auf Unterstützung dieser 24-Stunden Betreuung aufgrund

1.1.                         eines Dienstverhältnisses mit der pflegebedürftigen Person oder einer/einem
Angehörigen (Auflistung nach Bundesland, Landes-,
Bundespflegegeldgesetz, Alter der Person, H
öhe der Pflegegeldeinstufung)

1.2.                         des Abschlusses eines Vertrages dieser Person mit einem gemeinnützigen Anbieter
(Auflistung nach Bundesland, Landes-, Bundespflegegeldgesetz, Alter der Person,
H
öhe der Pflegegeldeinstufung)

1.3.                         einer selbständigen Erwerbstätigkeit von Betreuungskräften

(Auflistung nach Bundesland, Landes-, Bundespflegegeldgesetz, Alter der Person,

Höhe der Pflegegeldeinstufung)

gestellt?

2.  Wie vielen dieser Pflegegeldbezieherlnnen wurde in der Zeit vom 1.9. 2007 bis 31.12.

2007 eine Zuwendung aufgrund

2.1.            eines Dienstverhältnisses mit der pflegebedürftigen Person oder einer/einem
Angeh
örigen (Auflistung nach Bundesland, Landes-, Bundespflegegeldgesetz, Alter
der Person, H
öhe der Pflegegeldeinstufung)

2.2.            des Abschlusses eines Vertrages dieser Person mit einem gemeinnützigen
Anbieter (Auflistung nach Bundesland, Landes-, Bundespflegegeldgesetz, Alter der
Person, H
öhe der Pflegegeldeinstufung)

2.3.            einer selbständigen Erwerbstätigkeit von Betreuungskräften

(Auflistung nach Bundesland, Landes-, Bundespflegegeldgesetz, Alter der Person,

Höhe der Pflegegeldeinstufung)

zuerkannt?

3.          Wie hoch ist die tatsächlich gewährte Zuwendung dieser Pflegegeldbezieherlnnen,
denen aufgrund

3.1.            eines Dienstverhältnisses mit der pflegebedürftigen Person oder einer/einem
Angeh
örigen (Auflistung nach Bundesland, Landes-, Bundespflegegeldgesetz, Alter
der Person, Höhe der Pflegegeldeinstufung)

3.2.            des Abschlusses eines Vertrages dieser Person mit einem gemeinnützigen
Anbieter (Auflistung nach Bundesland, Landes-, Bundespflegegeldgesetz, Alter der
Person, H
öhe der Pflegegeldeinstufung)

3.3.            einer selbständigen Erwerbstätigkeit von Betreuungskräften

(Auflistung nach Bundesland, Landes-, Bundespflegegeldgesetz, Alter der Person,
Höhe der Pflegegeldeinstufung) diese Unterstützung genehmigt wurde pro Person
und Monat?

4.             Wie hoch ist die tatsächlich ausbezahlte Zuwendung dieser Pflegegeldbezieher-
Pflegegeldbezieherlnnen, denen aufgrund

4.1.                           eines Dienstverhältnisses mit der pflegebedürftigen Person oder einer/einem
Angeh
örigen (Auflistung nach Bundesland, Landes-, Bundespflegegeldgesetz, Alter
der Person, Höhe der Pflegegeldeinstufung)

4.2.                           des Abschlusses eines Vertrages dieser Person mit einem gemeinnützigen
Anbieter (Auflistung nach Bundesland, Landes-, Bundespflegegeldgesetz, Alter der
Person, H
öhe der Pflegegeldeinstufung)

4.3.                           einer selbständigen Erwerbstätigkeit von Betreuungskräften

(Auflistung nach Bundesland, Landes-, Bundespflegegeldgesetz, Alter der Person,
H
öhe der Pflegegeldeinstufung) diese Unterstützung genehmigt wurde pro Person
und Monat?

5.          Wurde das Budget von 84 Millionen Euro, welches für das Jahr 2007 für die
Unterst
ützung der 24-Stunden-Betreuung veranschlagt und bereitgestellt wurde,
zugunsten andere Zwecke reduziert?

Wenn ja:

5.1.                            In welcher Höhe wurde dieses Budget reduziert?

5.2.                            Für welche anderen Verwendungszwecke wurde dieses Budget reduziert?

 

6.                                      Wohin flossen die Mittel dieses Budgets, die am Ende des Jahres 2007 nicht als
Zuwendungen für die 24-Stunden-Betreuung ausgegeben wurden?

7.                                      Wie hoch ist der finanzielle Aufwand für 2007, der für Informationen, Broschüren,
Personalkosten, Pflegetelefon, Inserate, Kampagnen etc. ausgegeben wurde?
(Aufstellung der Kosten, aufgeschlüsselt für den jeweiligen Aufwand, wie z.B.:
Personalkosten, Kosten der Infrastruktur, Brosch
üren, Inserate etc.)