3558/J XXIII. GP

Eingelangt am 11.02.2008
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ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Lichtenecker, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Aktionsprogramm Nitrat 2008

 

 

 

 

 

 

Das von Ihnen erlassene und Anfang Februar  in Kraft getretene Aktionsprogramm Nitrat 2008 erhöht den Spielraum für die Landwirtschaft, Wirtschafts- und Kunstdünger aufzubringen und ist daher keine angemessene Antwort auf die Nitratprobleme in Österreich. Laut Umweltkontrollbericht 2007 ist die Nitratbelastung des Grundwassers nach wie vor ein ernstes Problem: „Tendenziell ist zwar eine Abnahme der Konzentrationen zu verzeichnen, allerdings musste ab 2000 bei ca 1/5 aller Grundwassergebiete - vor allem im Osten Österreichs - wieder ein Anstieg der Konzentrationen festgestellt werden."

 

Im neuen Aktionsprogramm 2008 wird Maisbauern gar eine Stickstoffaufbringung von 240 kg/ha erlaubt. Die Berücksichtigung der Bodendauereigenschaften sowie die Einschätzung der Ertragslage findet nicht nach den Kriterien der Richtlinien für die sachgerechte Düngung statt. Somit ist der Weg für Überdüngungen eröffnet, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.

 

Die Abstandsvorschriften wurden wesentlich gelockert. So darf nunmehr sogar bis zu eineinhalb Meter bis zum Gewässer herangedüngt werden. Das ist alles weit entfernt von einem vorsorgenden Gewässerschutz. Wegen Nitratbelastung müssen zahlreiche Wasserversorger Denitrifikationsanlagen betreiben, was letztendlich von den KonsumentInnen zu zahlen ist. Nitratbelastete Gebiete sind gemäß dem Wassergütebericht 2006 (S 33):


·        Parndorfer Platte, Seewinkel, Ikvatal-2, Stremtal, Wulkatal (Burgenland)

·        Horner Becken, Göllersbach, Marchfeld, Prellenkirchner Flur (NÖ)

·        Traun-Enns-Platte (OÖ)

·        Leibnitzer Feld, Sulmtal, Unteres Murtal (Stmk)

·        Marchfeld, Südliches Wr. Becken (Wien)

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

1.             Inwiefern berücksichtigen die in der Tabelle 1 (Obergrenzen Acker) der Anlage 3 die Faktoren Bodenbeschaffenheit und Bodenart, angeführt in Anhang lll Z 1.3 a der Richtlinie 91/676/EWG des Rates?

2.             Wurde bei der Festlegung der normierten Werte gemäß Tabelle 1, Anlage 3, bei der Ertragslage „mittlere“, „hoch 1“, „hoch 2“und „hoch 3“ generell ein niedriges Stickstoffnachlieferungspotential des Standortes („plus 10%“) unterstellt?

3.             Worin unterscheidet sich die Einschätzung der Ertragslage auf Ackerflächen im Aktionsprogramm 2008 im Vergleich zu den Richtlinien für die sachgerechte Düngung – 6. Auflage? Wie begründen Sie ev. Unterschiede?

4.             §8 Abs 1 des Aktionsprogrammes 2003 hat die Wirtschaftsdüngermenge je ha klar mit 170 kg N/ha/Jahr begrenzt. In § 8 Abs 2 des Aktionsprogrammes 2008 bezieht sich diese Obergrenze aus Wirtschaftsdünger auf den Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Betriebes. Im Vorblatt zum Aktionsprogramm 2008 wird das als „wie auch bisher“, kommentiert. Worin sehen Sie den Gleichklang von AP 2008 und AP 2003 in diesem Punkt?

5.             § 5 Abs 4  Aktionsprogramm 2008 ermöglicht bei der Verwendung bestimmter Geräte zur Ausbringung von stickstoffhältigen Düngemittel eine Reduktion des in Abs. 2 und 3 festgelegten Abstandes bis zur Hälfte. Durch den geringeren Abstand zum Gewässer besteht hier ein größeres Risiko für ev. Einträge in diese.  Wie rechtfertigen Sie die eingerichtete Option, den Abstand um die Hälfte zu reduzieren?

6.             Wenn der Stickstoffeintrag nicht vorbeugend reduziert wird, wie sollen wir dann jemals die Nitratkontamination des Trinkwassers beheben können?