3567/J XXIII. GP

Eingelangt am 13.02.2008
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Verurteilungen der Republik Österreich durch den EGMR wegen Verletzung von Art 10 EMRK

 

In den Jahren 1999 – 2006 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in 18 Fällen eine Verletzung des Art 10 EMRK durch die Republik Österreich fest. Von diesen Entscheidungen betreffen sieben das Jahr 2006. Im Jahr 2007 ergingen fünf Entscheidungen, die eine Verletzung des Rechts auf Meinungsfreiheit festgestellt haben.

 

Allein am 2. November 2006 hat der  EGMR die Republik Österreich in drei Fällen verurteilt. In allen drei Fällen kam der Gerichtshof zum Ergebnis, dass die von den österreichischen Straf- und Zivilgerichten angeführten Gründe nicht ausreichend waren, um die mit den Verurteilungen verbundenen Eingriffe in die Meinungsäußerungsfreiheit in einer demokratischen Gesellschaft zu rechtfertigen.

 

Satirische politische Kritik im Zusammenhang mit Ereignissen öffentlichen Interesse wird von den österreichischen Straf- und Zivilgerichten oft als herabsetzende Tatsachenbehauptung und nicht als zulässiges Werturteil qualifiziert.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Wie viele Verfahren aufgrund einer Verletzung des Art 10 EMRK gegen die Republik Österreich sind derzeit in Straßburg beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anhängig?

 

2.      Ist es richtig, dass es eine Weisung des Justizministeriums gibt, der Generalprokurator solle im Zusammenhang mit Verfahren die den Art 10 EMRK betreffen verstärkt die Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes ergreifen, um weitere Verurteilung Österreichs hintanzuhalten?

 

3.      Was ist der Inhalt der Weisung und welche Auswirkungen hat die Weisung bisher nach sich gezogen?

 

4.      Wie viele Nichtigkeitsbeschwerden zur Wahrung des Gesetzes wurden bereits vom Generalprokurator im Zusammenhang mit Art 10 EMRK eingebracht? Gibt es bereits Entscheidungen und wenn ja mit welchem Ergebnis?

 

5.      Besteht nach Ansicht des Justizministerium legistischer Handlungsbedarf betreffend das Medienrecht bzw. die §§ 111, 115 StGB, aber auch
§1330 ABGB bezogen auf die Judikatur des EGMR?