3576/J XXIII. GP
Eingelangt am
19.02.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Nahrungsergänzungsmittel/Gefälschte Arzneimittel - Doping &
Gesundheitsgefährdung - Gerichtliche Erledigungen 2007“
Mit der AB 668/XXIII.GP vom
15.06.2007 wurden die Fragen des Fragenstellers zur
gleichlautenden Anfrage für das Jahr
2006 beantwortet. An der internationalen und nationalen
Dopingfront hat sich allerdings Medienberichten zufolge wenig
geändert.
So hat die deutsche Polizei bei
einer internationalen Großrazzia in 10 deutschen Städten (z.B.
Köln, Hamburg) gegen den illegalen Handel mit Anabolika und gefälschten
Medikamenten im
September 2007 in Deutschland rund 50 Liter Dopingsubstanzen, sowie
zehntausende Kapseln
und Tabletten sichergestellt. Fünf
Untergrundlabors wurden ausgehoben, die zur Herstellung von
Anabolika und weiteren Dopingmitteln, sowie gefälschten
Arzneimittel dienten, sowie
Wohnungen und Geschäftsräume durchsucht.
Gleichzeitig gab es auch in den
USA, Kanada, Mexiko, Schweden, Polen, Spanien, Israel und
Australien Hausdurchsuchungen. Dem deutschen BKA zufolge waren die Anabolika
nicht für
den Spitzensport, sondern vor allem
für den nicht-professionellen Breitensport gedacht. Für den
illegalen Vertrieb haben sich in einigen europäischen Ländern
eigene Handelsstrukturen
entwickelt.
In diesem Fall wurden allein in
Deutschland insgesamt elf Strafverfahren anhängig gemacht.
Nach Angaben des deutschen Bundeskriminalamts war die Großrazzia Teil
internationaler
Ermittlungen, die unter dem Titel
„Raw Deal“ von US-amerikanischen Strafverfolgungsbehörden
initiiert wurden. Dabei sind weltweit in mehr als 100 Ermittlungen
illegale Untergrundlabore zur
Herstellung von Anabolika, sonstigen Dopingmitteln und gefälschten
Arzneimitteln ausgehoben
worden.
Aus systematischen Gründen
werden einerseits dieselben Fragen wieder gestellt, um die
aktuellen Zahlen für das Jahr 2007 zu
erhalten, sowie weitere Fragen, die sich aus der aktuellen
Diskussion ergeben haben?
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1.
Zu wie vielen Strafanzeigen nach § 84a Arzneimittelgesetz (AMG)
u.a. kam es durch Private,
Polizei,
jeweils zuständige Behörden bzw. die AGES etc. im Jahr 2007?
(Aufschlüsselung
auf Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)
2. Welche Delikte und Tatbestände wurden in diesem Zusammenhang jeweils noch angezeigt?
3.
Wie viele dieser Strafanzeigen nach § 84a AMG wurden
zurückgelegt?
Wie wurde dies
jeweils begründet?
4.
Wie viele dieser Verfahren wurden eingestellt?
Wie wurde dies
jeweils begründet?
5.
Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es aufgrund von
diesbezüglichen Anzeigen
im Jahr 2007?
Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen?
6.
In wie vielen Fällen wurden 2007 die diversionsrechtlichen
Bestimmungen angewandt?
Welche
Maßnahmen wurden jeweils konkret aufgetragen?
7. Wie viele
Strafverfahren nach § 84a AMG sind noch nicht rechtskräftig
entschieden?
Wie ist jeweils der
Verfahrensstand?
8. Wurden bei den im
Jahr 2007 zurückgelegten Strafanzeigen nach § 84a AMG bzw.
eingestellten Strafverfahren, die
jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden zur
Durchführung eines
Verwaltungsstrafverfahrens verständigt?
Wenn ja, in welchen Fällen?
Wie wurde jeweils durch diese entschieden?
9. Zu wie vielen
Hausdurchsuchungen in Fitnessstudios, oder in anderen Räumlichkeiten
über die
deren Betreiber verfügte, kam es im Jahr 2007?
Welche Ergebnisse wurden dabei erzielt?
Wie viele und welche Produkte wurden dabei beschlagnahmt?
(Aufschlüsselung der Anzahl auf Bundesländer)
10.
Wie viele gerichtliche Anzeigen wegen des Verdachts von gerichtlich
strafbaren Handlungen
insbesondere
wegen § 176 StGB und/oder § 84a AMG - wurden im Jahr 2007 von
Privaten
oder
Behörden gegen so genannte Fitnessstudios bzw. gegen deren Betreiber in
Österreich
erstattet?
(Aufschlüsselung auf zuständige Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften)
11.
Wie viele dieser Strafanzeigen wurden zurückgelegt?
Wie
wurde dies jeweils begründet?
12.
Wie viele dieser Verfahren wurden eingestellt?
Wie wurde dies
jeweils begründet?
13.
Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es aufgrund von
diesbezüglichen Anzeigen
im Jahr 2007?
Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen?
14.
Beziehen sich
die gerichtlichen Strafbestimmungen des geltenden AMG aus Sicht des
Ressorts nur auf den „Leistungssport“, oder auch auf den
Amateursport, wie auch auf den
Fitness-Sport? (z.B. Doping im Fitnesscenter)
15.
Unter welchen
Voraussetzungen liegt aus Sicht des Justizressorts bei der Anwendung bzw.
Verabreichung von verbotenen Stoffen im Sinne von § 5a AMG an Personen
(Sportler) auch
eine Körperverletzung im Sinne des StGB vor?
16.
In welchen Mitgliedsstaaten der EU ist das Inverkehrbringen von
Dopingmitteln (Stoffe im
Sinne von § 5a
AMG) und das Anwenden an Personen gerichtlich strafbar?
17. In welchen
Mitgliedsstaaten der EU gibt es eine Besitzstrafbarkeitsregelung von
Dopingmitteln? (Stoffe im Sinne von § 5a AMG)
Wie wurde dies jeweils geregelt?
Welche Haltung nimmt das Ressort dazu ein?
18. In welchen
Mitgliedsstaaten der EU ist die Anwendung verbotener Methoden im Sport (z.B.
Blutdoping) strafrechtlich bewehrt?
Welche Haltung nimmt das Ressort dazu ein?
19. In welchen
Mitgliedsstaaten der EU gibt es einen gerichtlich strafbaren Tatbestand
„Sportbetrug“?
Welche Haltung nimmt das Ressort dazu ein?
20. Verstoßen die Betreiber von
Internetseiten gegen (verwaltungs-)strafrechtliche
Bestimmungen, wenn diese Dopingmittel
(Stoffe im Sinne von § 5a AMG) im Netz bewerben
und zum Verkauf anbieten?
21. Können
Betreiber dieser Internetseiten in diesem Fall strafrechtlich zur Verantwortung
gezogen werden?
Wenn nein, warum nicht?
Wie sieht zur Bekämpfung von derartigen Internetseiten die internationale Zusammenarbeit
(EU-Ebene) aus?
22. Warum war
aus Sicht des Ressorts, Österreich im September 2007 bei der im
Einleitungstext
geschilderten
internationalen Großrazzia gegen Untergrundlabors und gegen den illegalen
Handel mit Anabolika und gefälschten Arzneimitteln, nicht eingebunden und
beteiligt?
23. Welche
Ergebnisse von dieser Razzia sind dem Ressort bislang bekannt geworden?
Gab
es Verbindungen dieser internationalen Dopingszene nach Österreich?
24. Gab es vor,
oder nach dieser internationalen Polizeirazzia Amts- bzw. Rechtshilfeersuchen
an
Österreich?
Wenn ja, wie lautete das Ersuchen?
25. Gibt es aus Sicht des
Ressorts auch in Österreich illegale Handelsstrukturen für die
Herstellung
und den Vertrieb von Dopingmitteln wie beispielsweise Anabolika,
Steroide etc.?
Wenn
ja, wie können aus Sicht des Ressorts diese illegalen Strukturen und
Netzwerke effektiv
bekämpft werden?
26. Aufgrund welcher
Rechtsgrundlage wurde dem Rechtshilfeansuchen der italienischen
Staatsanwaltschaft in der sog. „Blutdopingaffäre"
(Turin) entsprochen?
Wann
wurde das Rechtshilfeansuchen Österreich übermittelt?
Welche
Ermittlungsergebnisse wurden an Italien übermittelt?
27. Aufgrund welcher
Rechtsgrundlage wurde gegen das Institut Humanplasma in Wien ermittelt?
Welche strafrechtlichen Delikte wurden Humanplasma vorgeworfen?
Welche
Ermittlungsergebnisse wurden der Staatsanwaltschaft übermittelt?
Welche
Veranlassungen wurden getroffen?
28. Haben Sie bzw. Ihr Ressort in
diesem Zusammenhang eine Liste verdächtiger Sportler
erhalten?
Wenn ja, wie
viele Sportler stehen auf dieser Liste?
Welchen
Sportverbänden gehören sie an?
29.
Wie stehen Sie zum EU-Kommissionsvorschlag im Weißbuch Sport, auf
internationaler Ebene
Partnerschaften
zwischen den Strafverfolgungsbehörden (Grenzschutz, nationale und
lokale Polizei, Zoll usw.) zu entwickeln?
30.
Unterstützen Sie den Vorschlag der EU-Kommission den Handel mit
verbotenen
Dopingsubstanzen
in der gesamten EU genauso zu verfolgen, wie den illegalen
Dopinghandel?
Wenn nein, warum nicht?
31. Treten Sie, wie die
slowenische EU-Präsidentschaft dafür ein, die
Anti-Doping-Bestimmungen
in der EU - insbesondere die strafrechtlichen Bestimmungen - zu
verschärfen und auf EU-
Ebene zu vereinheitlichen?
Wenn nein, warum nicht?