3576/J XXIII. GP

Eingelangt am 19.02.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Nahrungsergänzungsmittel/Gefälschte Arzneimittel - Doping &

Gesundheitsgefährdung - Gerichtliche Erledigungen 2007“

Mit der AB 668/XXIII.GP vom 15.06.2007 wurden die Fragen des Fragenstellers zur
gleichlautenden Anfrage für das Jahr 2006 beantwortet. An der internationalen und nationalen
Dopingfront hat sich allerdings Medienberichten zufolge wenig geändert.

So hat die deutsche Polizei bei einer internationalen Großrazzia in 10 deutschen Städten (z.B.
Köln, Hamburg) gegen den illegalen Handel mit Anabolika und gefälschten Medikamenten im
September 2007 in Deutschland rund 50 Liter Dopingsubstanzen, sowie zehntausende Kapseln
und Tabletten sichergestellt. Fünf Untergrundlabors wurden ausgehoben, die zur Herstellung von
Anabolika und weiteren Dopingmitteln, sowie gefälschten Arzneimittel dienten, sowie
Wohnungen und Geschäftsräume durchsucht.

Gleichzeitig gab es auch in den USA, Kanada, Mexiko, Schweden, Polen, Spanien, Israel und
Australien Hausdurchsuchungen. Dem deutschen BKA zufolge waren die Anabolika nicht für
den Spitzensport, sondern vor allem für den nicht-professionellen Breitensport gedacht. Für den
illegalen Vertrieb haben sich in einigen europäischen Ländern eigene Handelsstrukturen
entwickelt.

In diesem Fall wurden allein in Deutschland insgesamt elf Strafverfahren anhängig gemacht.
Nach Angaben des deutschen Bundeskriminalamts war die Großrazzia Teil internationaler
Ermittlungen, die unter dem Titel „Raw Deal“ von US-amerikanischen Strafverfolgungsbehörden
initiiert wurden. Dabei sind weltweit in mehr als 100 Ermittlungen illegale Untergrundlabore zur
Herstellung von Anabolika, sonstigen Dopingmitteln und gefälschten Arzneimitteln ausgehoben
worden.

Aus systematischen Gründen werden einerseits dieselben Fragen wieder gestellt, um die
aktuellen Zahlen für das Jahr 2007 zu erhalten, sowie weitere Fragen, die sich aus der aktuellen
Diskussion ergeben haben?

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.         Zu wie vielen Strafanzeigen nach § 84a Arzneimittelgesetz (AMG) u.a. kam es durch Private,
Polizei, jeweils zuständige Behörden bzw. die AGES etc. im Jahr 2007?
(Aufschlüsselung auf Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)

2.         Welche Delikte und Tatbestände wurden in diesem Zusammenhang jeweils noch angezeigt?

3.         Wie viele dieser Strafanzeigen nach § 84a AMG wurden zurückgelegt?
Wie wurde dies jeweils begründet?

4.         Wie viele dieser Verfahren wurden eingestellt?
Wie wurde dies jeweils begründet?

5.         Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es aufgrund von diesbezüglichen Anzeigen
im Jahr 2007?

Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen?

6.         In wie vielen Fällen wurden 2007 die diversionsrechtlichen Bestimmungen angewandt?
Welche Maßnahmen wurden jeweils konkret aufgetragen?

7.    Wie viele Strafverfahren nach § 84a AMG sind noch nicht rechtskräftig entschieden?
Wie ist jeweils der Verfahrensstand?


8.   Wurden bei den im Jahr 2007 zurückgelegten Strafanzeigen nach § 84a AMG bzw.
eingestellten Strafverfahren, die jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden zur
Durchführung eines Verwaltungsstrafverfahrens verständigt?

Wenn ja, in welchen Fällen?

Wie wurde jeweils durch diese entschieden?

9.   Zu wie vielen Hausdurchsuchungen in Fitnessstudios, oder in anderen Räumlichkeiten über die
deren Betreiber verfügte, kam es im Jahr 2007?

Welche Ergebnisse wurden dabei erzielt?

Wie viele und welche Produkte wurden dabei beschlagnahmt?

(Aufschlüsselung der Anzahl auf Bundesländer)

10.    Wie viele gerichtliche Anzeigen wegen des Verdachts von gerichtlich strafbaren Handlungen
insbesondere wegen § 176 StGB und/oder § 84a AMG - wurden im Jahr 2007 von Privaten
oder Behörden gegen so genannte Fitnessstudios bzw. gegen deren Betreiber in Österreich
erstattet? (Aufschlüsselung auf zuständige Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften)

11.    Wie viele dieser Strafanzeigen wurden zurückgelegt?
Wie wurde dies jeweils begründet?

12.    Wie viele dieser Verfahren wurden eingestellt?
Wie wurde dies jeweils begründet?

13.    Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es aufgrund von diesbezüglichen Anzeigen
im Jahr 2007?

Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen?

14.    Beziehen sich die gerichtlichen Strafbestimmungen des geltenden AMG aus Sicht des
Ressorts nur auf den „Leistungssport“, oder auch auf den Amateursport, wie auch auf den
Fitness-Sport? (z.B. Doping im Fitnesscenter)

15.    Unter welchen Voraussetzungen liegt aus Sicht des Justizressorts bei der Anwendung bzw.
Verabreichung von verbotenen Stoffen im Sinne von § 5a AMG an Personen (Sportler) auch
eine Körperverletzung im Sinne des StGB vor?

16.    In welchen Mitgliedsstaaten der EU ist das Inverkehrbringen von Dopingmitteln (Stoffe im
Sinne von § 5a AMG) und das Anwenden an Personen gerichtlich strafbar?

17.  In welchen Mitgliedsstaaten der EU gibt es eine Besitzstrafbarkeitsregelung von
Dopingmitteln? (Stoffe im Sinne von § 5a AMG)

Wie wurde dies jeweils geregelt?

Welche Haltung nimmt das Ressort dazu ein?

18.  In welchen Mitgliedsstaaten der EU ist die Anwendung verbotener Methoden im Sport (z.B.
Blutdoping) strafrechtlich bewehrt?

Welche Haltung nimmt das Ressort dazu ein?

19.  In welchen Mitgliedsstaaten der EU gibt es einen gerichtlich strafbaren Tatbestand
„Sportbetrug“?

Welche Haltung nimmt das Ressort dazu ein?

20.  Verstoßen die Betreiber von Internetseiten gegen (verwaltungs-)strafrechtliche
Bestimmungen, wenn diese Dopingmittel (Stoffe im Sinne von § 5a AMG) im Netz bewerben
und zum Verkauf anbieten?

21.  Können Betreiber dieser Internetseiten in diesem Fall strafrechtlich zur Verantwortung
gezogen werden?

Wenn nein, warum nicht?

Wie sieht zur Bekämpfung von derartigen Internetseiten die internationale Zusammenarbeit

(EU-Ebene) aus?

22.  Warum war aus Sicht des Ressorts, Österreich im September 2007 bei der im Einleitungstext
geschilderten internationalen Großrazzia gegen Untergrundlabors und gegen den illegalen
Handel mit Anabolika und gefälschten Arzneimitteln, nicht eingebunden und beteiligt?

23.  Welche Ergebnisse von dieser Razzia sind dem Ressort bislang bekannt geworden?
Gab es Verbindungen dieser internationalen Dopingszene nach Österreich?

24.  Gab es vor, oder nach dieser internationalen Polizeirazzia Amts- bzw. Rechtshilfeersuchen
an Österreich?

Wenn ja, wie lautete das Ersuchen?

25.  Gibt es aus Sicht des Ressorts auch in Österreich illegale Handelsstrukturen für die Herstellung
und den Vertrieb von Dopingmitteln wie beispielsweise Anabolika, Steroide etc.?

Wenn ja, wie können aus Sicht des Ressorts diese illegalen Strukturen und Netzwerke effektiv
bekämpft werden?


26. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wurde dem Rechtshilfeansuchen der italienischen
Staatsanwaltschaft in der sog. „Blutdopingaffäre" (Turin) entsprochen?

Wann wurde das Rechtshilfeansuchen Österreich übermittelt?
Welche Ermittlungsergebnisse wurden an Italien übermittelt?

27. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wurde gegen das Institut Humanplasma in Wien ermittelt?
Welche strafrechtlichen Delikte wurden Humanplasma vorgeworfen?

Welche Ermittlungsergebnisse wurden der Staatsanwaltschaft übermittelt?
Welche Veranlassungen wurden getroffen?

28. Haben Sie bzw. Ihr Ressort in diesem Zusammenhang eine Liste verdächtiger Sportler
erhalten?

Wenn ja, wie viele Sportler stehen auf dieser Liste?
Welchen Sportverbänden gehören sie an?

29.     Wie stehen Sie zum EU-Kommissionsvorschlag im Weißbuch Sport, auf internationaler Ebene
Partnerschaften zwischen den Strafverfolgungsbehörden (Grenzschutz, nationale und
lokale Polizei, Zoll usw.) zu entwickeln?

30.     Unterstützen Sie den Vorschlag der EU-Kommission den Handel mit verbotenen
Dopingsubstanzen in der gesamten EU genauso zu verfolgen, wie den illegalen
Dopinghandel?

Wenn nein, warum nicht?

31. Treten Sie, wie die slowenische EU-Präsidentschaft dafür ein, die Anti-Doping-Bestimmungen
in der EU - insbesondere die strafrechtlichen Bestimmungen - zu verschärfen und auf EU-
Ebene zu vereinheitlichen?

Wenn nein, warum nicht?