3580/J XXIII. GP

Eingelangt am 20.02.2008
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend

 

betreffend Entwicklung bei Berufskrankheiten

 

Die Gesamtzahl der Berufskrankheiten ist auch im Jahr 2007 nicht gesunken, sondern leicht angestiegen. Auch wenn man berücksichtigt, dass das Asbest-Nachsorgeprogramm der AUVA zunächst zusätzliche Anerkennungen von Berufskrankheiten bewirkt hat, kann das nicht die jüngsten Steigerungen erklären.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1). Wie viele Berufskrankheiten von Erwerbstätigen  wurden in den einzelnen Jahren seit 2000  gemeldet?

 

2). Wie viele und welche Berufskrankheiten (von Erwerbstätigen) wurden in den einzelnen Jahren seit 2000, aufgegliedert  gemäss  der Liste der Berufskrankheiten gemeldet?

 

3). Wie viele Berufskrankheiten wurden in den einzelnen Jahren seit  2000 im Rahmen der Generalklausel gemeldet?

 

4), Wie viele Berufskrankheiten wurden in den einzelnen Jahren seit 2000 anerkannt bzw. nicht anerkannt?

 

5). Wie viele und welche Berufskrankheiten (tödlich/nichttödlich)  wurden in den einzelnen Jahren seit 2000, aufgegliedert nach den in der Liste angeführten Arten, anerkannt bzw. nicht anerkannt?

 

6). Wie viele Berufskrankheiten  wurden in den einzelnen Jahren seit 2000 im Rahmen der Generalklausel anerkannt bzw. nicht anerkannt?

 

7). Welche der  im Rahmen der Generalklausel nach § 177 Abs. 2 ASVG gemeldeten Erkrankungen  waren die 10 häufigsten im Zeitraum 2000 – 2007?

 

8). Welche der im Rahmen der Generalklausel anerkannten Berufskrankheiten waren die 10 häufigsten im Zeitraum 2000 – 2007?

 

9). Welche der im Rahmen der Generalklausel nicht anerkannten Berufskrankheiten waren die 10 häufigsten im Zeitraum 2000 – 2007?

 

10). Bei welchen in der Berufskrankheitenliste angeführten Erkrankungen gab es in den letzten 10 Jahren

a)     keine Meldung

b)     keine Anerkennung?

 

11).  Sofern diese Differenzierung nicht schon in den Antworten zu 2 bzw. 5 vorgenommen wurde:

a)     wie viele Berufskrankheiten wurden in den einzelnen Jahren seit 2000 nach 27 a gemeldet

b)     wie viele Berufskrankheiten wurden jeweils in den einzelnen Jahren seit  2000 nach 27 b,  bzw. später auch nach 27 c und d gemeldet

c)      wie viele wurden in den einzelnen Jahren seit 2000 nach 27 a anerkannt bzw. nicht anerkannt

d)     wie viele wurden in den einzelnen Jahren seit 2000 jeweils nach 27 b, c und d anerkannt bzw. nicht anerkannt

e)     wie viele der nach 27 a – d anerkannten Berufskrankheitenfälle sind in den einzelnen Jahre seit 2000 verstorben?

 

12). Das auch von der AUVA finanzierte  Asbest- Nachsorgeprogramm hat zur Meldung bzw. Anerkennung von zahlreichen asbestinduzierten Berufskrankheiten  und vor allem bei asbestinduziertem Lungenkarzinom zu einer deutlich verbesserten Prognose und Therapiemöglichkeit beigetragen.

 

a)     Ist von Seiten der AUVA beabsichtigt, das Nachsorgeprogramm auch auf andere Berufskrankheiten bzw. Gefahrstoffe (oder Arbeitsbedingungen) auszuweiten?

b)     Ist von Seiten der AUVA beabsichtigt, spezifische Präventionsprogramme bei einzelnen Gefahrstoffen oder Arbeitsbedingungen, die Berufskrankheiten verursachen,  durchzuführen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

c)      Gibt es bereits Erfahrungen, die die AUVA mit Präventionsprogrammen bei spezifischen Berufskrankheiten sammeln konnte? Wenn ja, welche?

d)     Wie hoch sind die Mittel, die die AUVA für das Asbest-Nachsorge-Programm bereitgestellt  bzw. für die nächsten Jahren budgetiert hat?

e)     Wie viele Personen werden bislang bzw. seit Bestehen des Asbest- Nachsorge-Programms von diesem erfasst?


f)        In der Anfragebeantwortung 2014/NR/ 2004  (Antwort zu Frage 5) teilt Ihr Ministerium mit, dass die AUVA über ein Asbestregister bzw. einen Asbestkataster verfügen würde. Um Missverständnisse auszuschließen:  verfügt die AUVA über eine Liste aller Unternehmen, die Asbest in irgendeiner Form verarbeitet und /oder verwendet haben?

g)     Sind in dieser Liste auch die von diesen Unternehmen beschäftigten Personen enthalten?

h)      Was spricht gegen eine Veröffentlichung der  unter f) beschriebenen Unternehmen?

i)        In Ihrer Anfragebeantwortung 2302/BR/2007   heißt es, dass das Asbest- Nachsorgeprogramm  2009 evaluiert werden soll. Für welchen Zeitraum über 2009 hinaus ist das Asbest- Nachsorgeprogramm nach derzeitigem Planungsstand geplant, da Sie bzw. die AUVA  ja mit dem prognostizierten Gipfel bei  Asbestkarzinomen zwischen 2010 und 2020 rechnen?

 

13). Wie hoch waren die Aufwendungen der AUVA für  Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in absoluten und relativen Zahlen (gemessen an den Gesamtaufwendungen) in den einzelnen Jahren seit 2000?

 

14). Nach welchen einzelnen Positionen, Programmen und Projekten lassen sich die unter 13). genannten Aufwendungen in den einzelnen Jahren seit 2000 untergliedern?

 

15).  Planen Sie bzw. die AUVA  Maßnahmen (Programme bzw. Projekte), die die Reduktion von berufsbedingten  Erkrankungen wie etwa Erkrankungen des Bewegungsapparates, Stresserkrankungen zum Ziel haben? Wenn ja welche?  Wenn nein, warum nicht?

 

16). Planen Sie eine Ausweitung der Liste der Berufskrankheiten? Wenn ja, um welche Erkrankungen soll die Liste erweitert werden?

 

17). Welche Vorschläge zur Erweiterung der Liste der Berufskrankheiten sind Ihrem Ressort bzw. der AUVA von den verschiedenen Interessensgruppen seit dem Jahr 2000 genannt worden bzw. wie wurde mit diesen Vorschlägen umgegangen?