3583/J XXIII. GP

Eingelangt am 21.02.2008
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Delogierungsverfahren im Jahr 2007

2006 wurden 42.154 Delogierungsverfahren abgewickelt. 1999 waren es noch 38.486 - also um 4.028 oder 10,5 Prozent mehr als vor sieben Jahren (vgl. 377/AB XXIII. GP.-NR). Geht man nun davon aus, dass rund 10 Prozent der Verfahren Betriebsobjekte und somit keinen Wohnraum umfasst haben und nimmt darüber hinaus an, dass laut Mikrozensus 2,34 Personen in einem Haushalt leben, waren im Jahr 2006 insgesamt rd. 88.776 Personen von Kündigungs- und Räumungsverfahren betroffen. Zwar lässt sich im Vergleich zum Vorjahr 2005 ein leichter Rückgang feststellen, gegenüber dem Jahr 1999 stieg jedoch die Zahl der vom Verlust ihres Wohnraumes bedrohten um 7.724 Personen.

Da für das Jahr 2007 keine Zahlen der in diesem Zeitraum eingebrachten Räumungs- und Kündigungsverfahren bekannt sind, richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.              Wie viele Delogierungsverfahren (bitte nach Räumungs- und Kündigungsverfahren sowie jeweils nach Bezirks- und Arbeitsgerichten aufgliedern) wurden im Jahr 2007 bundesweit eingebracht?

2.              Wie viele Delogierungsverfahren (bitte nach Räumungs- und Kündigungsverfahren sowie jeweils nach Bezirks- und Arbeitsgerichten aufgliedern) wurden im Jahr 2007 in den Bundesländern eingebracht?