3587/J XXIII. GP

Eingelangt am 22.02.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Graf,                           und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend: die Maßnahmen zur Befriedigung der AMIS - Geschädigten

Die AMIS Gruppe hat im November 2005 Konkurs angemeldet. Ende Dezember 2007 sind die AMIS-Gründer Dietmar Böhmer und Harald Loidl wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu unbedingten Freiheitsstrafen von je fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden, Thomas Mitter wegen Beitrags zum Betrug zu dreieinhalb Jahren. Vom Konkurs betroffen sind rund 10.000 österreichische und etwa 6.000 deutsche Anleger mit einer Gesamtanlagesumme von 120 bis 150 Millionen EUR. Von diesen Anlegergeldern sind rund 65 Millionen EUR nach wie vor verschwunden.

Die AMIS stand als konzessionierter Wertpapierdienstleister unter Aufsicht der Aufsichtsbehörde für den Finanzmarkt Österreich. Mit dem Konkurs der AMIS-Gruppe war auch die AEW GmbH, die ebenfalls der Aufsicht der FMA untersteht, erstmals mit möglichen Auszahlungsansprüchen geschädigter Anleger konfrontiert. Wird von einem durchschnittlichen Anlagevermögen von EUR 5.000 je Kunde ausgegangen, können diese geltend zu machenden Ansprüche mit ca. 80 Mio. EUR geschätzt werden, was die AEW zu keinem Zeitpunkt zu leisten im Stande war.

Die Erhebungen des Untersuchungsausschusses betreffend Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe Adria und weitere Finanzdienstleister haben ergeben, dass Versäumnisse und Verfehlungen der Bankenaufsicht bzw. FMA eindeutig die kriminellen Handlungen der Beschuldigten begünstigt, wenn nicht sogar erst ermöglicht haben.

Die Geschädigten bzw. deren Vertreter sind mehrmals an Bundeskanzler (erst an Dr. Schüssel und später an Dr. Gusenbauer) und Finanzminister (erst an Mag. Grasser, dann an Mag. Molterer) herangetreten, um Unterstützung und Hilfe bei der Abwicklung Ihrer Ansprüche zu erhalten.

Die Geschädigten werden durch das wenig kooperative Verhalten des auch für die Kontrolle zuständigen Finanzministers und insbesondere das Ausreizen der rechtlichen Möglichkeiten durch die ebenfalls dem Finanzminister unterstehenden Finanzprokuratur zur Durchsetzung ihrer Ansprüche in langwierige und teure Gerichtsverfahren gezwungen.


Das Landesgericht für Zivilrechtssachen hat bereits im Dezember 2007 die Republik Österreich verurteilt, sie haftet demnach für die Fehler der Finanzmarktaufsicht (FMA) in der Causa Amis. Die Republik muss zahlen, sobald das Urteil rechtskräftig wird. Laut dem Urteil hat die Republik als Rechtsträger der FMA bzw. der Vorgängerbehörde Bundeswertpapieraufsicht im Fall Amis "schuldhaft, rechtswidrig und schadenskausal ihre Aufsichts- und Prüfpflichten verletzt". Laut Gericht diene die Aufsicht dem Schutz von Anlegern vor solchen kriminellen Machenschaften, die im Fall Amis zum Verlust zumindest eines Teils des investierten Kapitals geführt haben.

Aus der uns vorliegenden Korrespondenz des Büros des Bundeskanzlers mit den Geschädigten geht hervor, dass dieser ebenfalls die mangelhafte Tätigkeit von Bankenaufsicht und FMA für ursächlich für das Gelingen der kriminellen Handlungen der AMIS Verantwortlichen halten.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage:

1.            Wie viele Entschädigungsbegehren geschädigter Anleger gegenüber der
Republik, dem Finanzministerium, der FMA oder anderen Einrichtungen der
Republik sind Ihnen bzw. Ihrem Resort dem Grunde und der Höhe nach zum
jetzigen Zeitpunkt bekannt?

2.            Werden Sie die Verzögerungstaktik, mit der die Finanzprokuratur vorgeht, im
Sinne einer raschen Verfahrensabwicklung für die Geschädigten unterbinden?

3.            Wie hoch ist die durchschnittliche Forderung auf Entschädigung?

4.            In wie vielen dieser Fälle haben Sie (ihr Resort) positiv entschieden?

5.            In wie vielen dieser Fälle haben Sie (ihr Resort) negativ entschieden?

6.            In wie vielen dieser Fälle sind Verfahren anhängig?

7.            Wie ist der Stand dieser Verfahren?

8.            Was werden Sie konkret tun, um den Geschädigten zu helfen?

9.            Welche Maßnahmen zur Unterstützung der geschädigten Anleger und der
Abgeltung derer Anspr
üche haben Sie getroffen bzw. werden Sie treffen?

10.    Welche Konzepte werden in Ihrem Ressort verfolgt, um künftig einen
effizienten, leistungsfähigen und gesetzlich einwandfreien Anlegerschutz in
Form einer EAEW neu zu implementieren?