3588/J XXIII. GP
Eingelangt am 22.02.2008
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Graf und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend: die Maßnahmen zur Verfolgung der Verursacher des AMIS - Konkurses
Die AMIS Gruppe hat im November 2005 Konkurs angemeldet. Ende Dezember 2007 sind die AMIS-Gründer Dietmar Böhmer und Harald Loidl wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu unbedingten Freiheitsstrafen von je fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden, Thomas Mitter wegen Beitrags zum Betrug zu dreieinhalb Jahren. Vom Konkurs betroffen sind rund 10.000 österreichische und etwa 6.000 deutsche Anleger mit einer Gesamtanlagesumme von 120 bis 150 Millionen EUR. Von diesen Anlegergeldern sind rund 65 Millionen EUR nach wie vor verschwunden.
Aus der Sicht der geschädigten Anleger ist es unverständlich, dass nur 3 Verantwortungsträger der AMIS Gruppe zur Verantwortung gezogen wurden. Aus den historischen Firmenbuchauszügen ist ersichtlich, dass es neben den jetzt in erster Instanz Verurteilten, weitere Vorstandsmitglieder und Aufsichtsräte gegeben hat, die bis dato nicht zur Rechenschaft gezogen wurden. Auch Mitglieder des Managements und des Aufsichtsrats der AMIS - Gesellschaften, die bis dato nicht zur Verantwortung gezogen wurden, haben mit den Anlagen gut verdient.
Weiters hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen bereits im Dezember 2007 die Republik Österreich verurteilt, sie haftet demnach für die Fehler der Finanzmarktaufsicht (FMA) in der Causa Amis. Die Republik muss zahlen, sobald das Urteil rechtskräftig wird. Laut dem Urteil hat die Republik als Rechtsträger der FMA bzw. der Vorgängerbehörde Bundeswertpapieraufsicht im Fall Amis "schuldhaft, rechtswidrig und schadenskausal ihre Aufsichts- und Prüfpflichten verletzt". Laut Gerichte diene die Aufsicht dem Schutz von Anlegern vor solchen kriminellen Machenschaften, die im Fall Amis zum Verlust zumindest eines Teils des investierten Kapitals geführt haben.
Neben den nun festgestellten Verurteilten hat es viele weitere Personen - wie Makler und Franchisenehmer - gegeben, die - als das AMIS System noch „funktionierte“ -sehr viel Geld an den geschädigten Anlegern verdient haben. Mittlerweile ist bekannt, dass das bei AMIS implementierte überbordende Provisionssystem den kriminellen Handlungen Vorschub geleistet hat.
Viele geschädigte Anleger fragen sich nun, wie sicher gestellt wird, dass in erster Linie diejenigen Entschädigungen erhalten, die zu keinem Zeitpunkt Nutznießer des AMIS Systems gewesen sind
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage:
1. Wurde seitens Ihres Resorts bzw. der Staatsanwaltschaft geprüft, ob die bis dato von der Justiz unbehelligt gebliebenen Aufsichtsräte, Vorstandsmitglieder, Makler und Franchisenehmer von diesem Betrug zu einem Zeitpunkt gewusst haben, wo noch AMIS Produkte durch diese verkauft wurden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, zu welchem Ergebnis sind die Behörden gekommen?
2. Wurde seitens Ihres Resorts bzw. der Staatsanwaltschaft geprüft, ob Makler und Franchisenehmer diesem Betrug billigend in Kauf genommen haben um weitere Provisionen zu bekommen?
3. Wurde seitens Ihres Resorts bzw. der Staatsanwaltschaft geprüft, ob diejenigen Makler und Franchisenehmer, die jahrelang finanziell von dem betrügerischen AMIS-System profitiert haben zu Ersatzleistungen für die betrogenen Anleger herangezogen werden können?