3598/J XXIII. GP

Eingelangt am 25.02.2008
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Anfrage

der Abgeordneten Ursula Haubner, Mag. Gernot Darmann

und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Ausbau der Kinderbetreuung

Trotz aller großen Ankündigungen und Versprechen der Bundesregierung im Bereich Kinderbetreuung - im Oktober 2007 hatten die vier verantwortlichen Minister eine Zurverfügungstellung von 20 Mio. Euro jährlich bis zum Jahr 2010 von Seiten des Bundes versprochen, um die Länder beim Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen sowie bei der sprachlichen Frühförderung und somit beim Erreichen des Barcelona-Zieles der Europäischen Union zu unterstützen - erfolgte bisher keine Umsetzung, mitunter dadurch bedingt, dass die vom Bund vorgeschlagenen Maßnahmen sich als absolut unpraktikabel und für die Länder als inakzeptabel erwiesen haben. Obwohl die Länder in Form gemeinsamer Stellungnahmen dies mehrmals zum Ausdruck gebracht haben — vor allem wurden die wenig praxis- und länderorientierten Vorschläge des Bundes im Bereich Sprachförderung, verpflichtender Bildungsplan und bezüglich des nicht bedarfsorientierten sondern EU-diktierten Ausbaus der Betreuungsplätze kritisiert - ging die Bundesregierung, insbesondere die vier betroffenen und mit dieser Aufgabe betrauten Minister, bisher nicht auf die Forderungen bzw. Vorschläge der Länder ein, sodass bis zum jetzigen Zeitpunkt keine einzige Maßnahme in diesem Bereich umgesetzt werden konnte und die Länder noch immer vergeblich auf die versprochene finanzielle Unterstützung warten.

Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

nachstehende

Anfrage:

1.              Wie  erklären   Sie  sich  die  Tatsache,  dass  sich  alle   Länder  geschlossen  und ausdrücklich gegen die von Ihnen vorgeschlagene Version der 15a-Vereinbarung im Bereich Ausbau der Kinderbetreuung bereits in zwei Stellungnahmen ausgesprochen haben und welche Konsequenzen leiten Sie daraus ab?

2.              Wann werden Sie die von den Ländern bereits in der Stellungnahme vom 3. Dezember 2007 geforderten Gespräche mit diesen aufnehmen und deren Änderungswünsche zur Kenntnis nehmen?

3.      Hat bisher auch nur ein einziges Bundesland, oder haben sogar mehrere Länder die Bereitschaft,   die   von   Ihnen   vorgeschlagenen   Vereinbarung   zu   unterzeichnen, signalisiert und wenn ja, welches bzw. welche Bundesländer waren das?

4.      Hat  bisher  ein  Bundesland  bzw.  haben  mehrere  Bundesländer  die  von  Ihnen vorgeschlagene Version unterzeichnet?

5.      Weshalb    haben   Sie   sich   bisher   so   vehement   geweigert   die   gemeinsame Länderstellungnahme vom 3. Dezember 2007 zu berücksichtigen und auf die Wünsche und Bedürfnisse der Länder einzugehen?

6.              Wie lange wollen Sie noch abwarten und die Umsetzung der von den Ländern geforderten Maßnahmen hinauszögern?

7.              Weshalb halten Sie an den fiktiven Vorgaben des „Barcelona-Zieles fest, anstatt sich beim Ausbau der Kinderbetreuung nach dem tatsächlichen Bedarf zu richten?

8.              Was geschieht mit den finanziellen Mittel, sollten diese von den Ländern nicht in Anspruch genommen werden?


9.      Warum wird nur die Ausbildung der Tagesmütter, nicht aber die Betreuungstätigkeit dieser vom Bund finanziell unterstützt und gefördert?

10.       Warum will der Bund nicht den tatsächlichen Bedarf der Länder bezüglich der Anzahl der Kinderbetreuungsplätze zur Kenntnis nehmen und verlässt sich dabei lieber auf statistische und somit fiktive Daten, die keineswegs der Realität entsprechen?