36/J XXIII. GP
Eingelangt am 02.11.2006
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ANFRAGE
des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend Gesundheitsgefährdung durch Lebensmittelzusatzstoffe
Lebensmittelzusatzstoffe werden Lebensmitteln absichtlich zugesetzt, um deren Eigenschaften (u.a. Haltbarkeit, Verarbeitbarkeit, Geschmack oder Aussehen) den Bedürfnissen von Lebensmittelherstellern oder KonsumentInnen anzupassen. Häufig werden diese Stoffe aus Gründen einer rationelleren Verarbeitung, größeren Haltbarkeit oder eines schöneren optischen Aussehens beigesetzt. In vielen Fällen handelt es sich um rein chemische Stoffe, die gesundheitsgefährdend sind.
Zwar werden Grenzwerte festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen, um Gesundheitsschäden der KonsumentInnen zu vermeiden, über die gesundheitlichen Auswirkungen der Summenbildung der Zusatzstoffe, die sich aus der täglichen Aufnahme der Lebensmittel ergibt, gibt es jedoch kaum Untersuchungen.
Die KonsumentInnen werden mit einer Zutatenliste auf den Lebensmittelprodukten konfrontiert, die meist sehr klein gedruckt und ohne Lupe nicht lesbar ist. Die Zutatenliste erfüllt im allgemeinen nur die Kennzeichnungspflicht, hat aber sonst kaum einen Informationswert für die KonsumentInnen, da es sich um E-Nummern oder chemische Begriffe handelt, die für die meisten Menschen unverständlich sind. Es ist somit nicht möglich, aus der Zutatenliste kritisch zu lesen oder daraus abzuleiten, ob ein Lebensmittel gesundheitsschädlich ist oder die täglich erlaubten Grenzwerte überschritten werden. Die Wissenschaft warnt bereits vor den übermäßigen Gebrauch von Zusatzstoffen und fordert, die Grenzwerte zu erniedrigen.
Die derzeitige Lebensmittelgesetzgebung reicht daher in der Praxis nicht aus, um die KonsumentInnen vor schädlichen Zusatzstoffen zu schützen. Der geltende Datenschutz für Unternehmen führt dazu, dass Produkte angeboten werden, die potentiell gesundheitsgefährdend sind (insbesondere für Kinder und ältere Menschen), ohne dass dies auf dem Produkt erkennbar ist. Die staatlichen Prüfstellen (AGES), die eigentlich die KonsumentInnen schützen und beraten sollten, berufen sich aufgrund der rechtlichen Situation ebenfalls auf den Datenschutz und verweigern nähere Auskünfte.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Inwiefern halten Sie die rechtlichen Kennzeichnungsvorschriften hinsichtlich der tatsächlichen chemischen Zusatzstoffe im Produkt für ausreichend?
2. Wo sehen Sie bezüglich der Kennzeichnungsvorschriften bei Zusatzstoffen Verbesserungsbedarf?
3. Wodurch erkennen die KonsumentInnen in Österreich eine potentielle Gesundheitsgefährdung durch ein Produkt?
4. Was werden Sie unternehmen, damit die Zutatenliste einen höheren Informationswert für KonsumentInnen erhält?
5. Für welche Maßnahmen setzen Sie sich auf EU-Ebene ein, damit bei den Kennzeichnungsvorschriften die KonsumentInnen-Interessen gegenüber den Interessen der Lebensmittelwirtschaft im Vordergrund stehen?
6. Welche Maßnahmen werden Sie treffen, damit die Lesbarkeit der Etikettierung verbessert wird?
7. Gibt es Untersuchungen bzw. Forschungsergebnisse über die gesundheitlichen Auswirkungen der Summenbildung der Zusatzstoffe? Wenn ja, welche? Wenn nein, werden Sie diesbezügliche Forschungsarbeiten in Auftrag geben?
8. Werden Sie die geltenden Grenzwerte für Rückstände bei tierischen und pflanzlichen Lebensmitteln im Hinblick auf eine mögliche kumulative Wirkung von Schadstoffkombinationen hin überprüfen? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen werden Sie treffen? Wenn nein, wie begründen Sie das?
9. Derzeit haben KonsumentInnen kein Recht auf Auskunft, sondern sind auf die Auskunftsfreudigkeit der Unternehmen angewiesen, wenn sie zusätzliche Informationen über ein Produkt einholen wollen. Werden Sie daher eine Auskunftspflicht einführen, damit Unternehmen nicht nur gegenüber den Aufsichtsbehörden, sondern auch gegenüber den KonsumentInnen auskunftspflichtig sind? Wenn nein, wie begründen Sie das?