3600/J XXIII. GP
Eingelangt am 25.02.2008
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Anfrage
der Abgeordneten Ursula Haubner, Mag. Gernot Darmann
und Kollegen
an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
betreffend Vereinheitlichung der Jugendschutzgesetze
Trotz aller im Regierungsprogramm festgehaltenen Absichtserklärungen sowie sämtlicher Ankündigungen der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend in diesem Bereich, ist der Jugendschutz in Österreich noch immer nicht einheitlich geregelt, was manchmal dramatische Folgen haben kann.
Die gravierenden Mängel im Bereich Jugendschutz konnte man einerseits an zahlreichen Beispielen von Vernachlässigung, wie der tragische Fall der drei eingesperrten und grob vernachlässigten drei Mädchen in Oberösterreich, aber auch weitere Fälle in der Steiermark und in Niederösterreich gezeigt haben, erkennen.
Andererseits beherrschten erschütternde Meldungen zum Thema „Komatrinken" bei Jugendlichen einige Wochen lang die österreichische Presselandschaft. Sie haben klar die Notwendigkeit der raschen Umsetzung eines Maßnahmenbündels, das geeignet ist, den Alkoholkonsum unter Jugendlichen zu reduzieren, aufgezeigt. Ein entscheidender Schritt dabei ist die seitens des BZÖ wiederholt geforderte Schaffung eines bundeseinheitlichen Jugendschutzgesetzes. Nach wie vor sind die jugendschutzrechtlichen Bestimmungen aufgrund bestehender Landeskompetenz in den neun Bundesländern unterschiedlich ausgeprägt. Dies betrifft insbesondere die Ausgehzeiten für Jugendliche sowie Altersbeschränkungen für Alkoholkonsum. Es ist nicht einzusehen, wieso es von Bundesland zu Bundesland noch immer unterschiedliche Regelungen für Jugendliche bei Ausgehzeiten und Alkoholkonsum gibt. Der Ankündigung von Verhandlungen mit den Ländern aus dem Regierungsprogramm sind bisher keine Taten gefolgt.
Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgende
Anfrage:
1. Wird es im Bereich Jugendschutz
sowie in vielen anderen Bereichen bei den
bloßen Ankündigungen
bleiben, etwas zu unternehmen oder haben Sie tatsächlich vor, eine Vereinheitlichung
durchzuführen?
2. Weshalb konnte bisher keine Vereinheitlichung der Jugendschutzgesetzte erzielt werden und welcher Fahrplan für die Verwirklichung dieses Vorhaben wurde von Ihrem Ressort erstellt?
3. Wie viele Gespräche mit den Ländern haben bisher zu diesem Thema stattgefunden und mit welchem Inhalt?
4. Welche Vorschläge, Anregungen und Änderungswünsche haben die Länder in diesem Zusammenhang geäußert und werden Sie diese berücksichtigen?
5.
Welche Bundesländer haben bisher der Vereinheitlichung der
Jugendschutzgesetze eine klare Absage erteilt und weshalb?
6. Planen Sie eine Enquete zum Thema „Bundeseinheitlicher Jugendschutz" durchzuführen?
a) Wenn ja, wer soll daran teilnehmen? Werden auch die im Parlament vertretenen Parteien eingebunden werden und wie begründen Sie Ihre Entscheidung?
b) Wenn nein, weshalb nicht und welche Vorgehensweise schlagen Sie vor?
c) Werden Sie zumindest die Bundesjugendvertretung in den Prozess einbinden und wie begründen Sie Ihr Vorgehen?
7. Wann ist konkret mit der von Ihnen angekündigten und so dringend notwendigen Reform im Bereich Jugendschutz zu rechnen?