362/J XXIII. GP
Eingelangt am 22.02.2007
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ANFRAGE
der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit
betreffend illegaler Handel mit jungen Hunden und Katzen
Täglich erscheinen Inserate, in denen junge Hunde und Katzen angeboten werden, die vermutlich illegal nach Österreich geholt wurden. Wir wurden darüber informiert, dass viele der Tiere krank und viel zu jung für die Abgabe seien und die Behörden trotz zahlreicher Anzeigen von Privatpersonen und AmtstierärztInnen nicht eingreifen würden.
Gemäß § 31 Abs. 5 Tierschutzgesetz ist es verboten, Hunde und Katzen in Zoofachgeschäften und ähnlichen Einrichtungen zum Zweck des Verkaufs zu halten oder auszustellen. Das Verbot bezieht seine sachliche Rechtfertigung aus dem Umstand, dass die art- und verhaltensgerechte Haltung von Hunden und Katzen insbesondere im Hinblick auf die Sozialisation von Jungtieren in Geschäftslokalen nicht gewährleistet werden kann.
Dieser Umstand darf aber keinesfalls dazu führen, dass ein illegaler Handel zulasten der Tiere Platz greift.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. In welchem Ausmaß findet der illegale Handel mit jungen Hunden und Katzen statt?
2. Was werden Sie gegen den illegalen Handel mit jungen Hunden und Katzen unternehmen?
3. Werden Sie Kontrollmaßnahmen ergreifen? Wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant? Wenn nein, warum nicht?