3638/J XXIII. GP
Eingelangt am 28.02.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Zanger
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Finanzprokuratur
Die Finanzprokuratur hat die Aufgabe, die Republik Österreich und zahlreiche ausgegliederte Rechtsträger vor allen Gerichten und Verwaltungsbehörden zu vertreten und in Rechtsangelegenheiten zu beraten.
Als vom Steuerzahler finanzierter „Anwalt der Republik" erledigt die Finanzprokuratur mit ihren etwa 90 Mitarbeitern jährlich zwischen 900 und 1.100 Vertretungsfälle. Der Rechnungshof bezeichnet den Organisationsaufbau der Finanzprokuratur in seinem Bericht vom Juli 2007 jedoch als hoch verbesserungswürdig und übt in vielen wesentlichen Bereichen Kritik.
So heißt es in der Kurzfassung des Berichts etwa:
„Die Finanzprokuratur nutzte Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung bisher nicht ausreichend. Erforderlich wären insbesondere eine Optimierung der Aufbauorganisation, eine Straffung der Abläufe und die Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung. In mehreren Bereichen fehlte eine zentrale Steuerung und strategische Planung. Die Öffentlichkeitsarbeit bedürfte einer besseren Koordination.
Die Anzahl der Abteilungen und somit auch der Führungskräfte war um rund die Hälfte zu hoch. Die Kanzleien sollten den neuen Strukturen angepasst und zusammengefasst werden. Eine Entlastung der Prokuraturanwälte von nicht-anwaltlichen Tätigkeiten sowie eine verstärkte fachliche Spezialisierung von Mitarbeitern wären anzustreben.
Seit dem Jahr 2002 wurde in der Finanzprokuratur die so genannte Flexibilisierungsklausel angewandt. Dies führte zu einem verbesserten Berichtswesen und einer höheren Transparenz der Leistungen.
Die in der Flexibilisierungsverordnung festgelegten Ziele waren überwiegend sehr allgemein gehalten. Eine Neuausrichtung der strategischen Zielsetzungen wäre vorzunehmen. Die Einnahmen wurden zu niedrig budgetiert.
Der im BMF eingerichtete Controlling-Beirat übte seine beratende Funktion nur unzureichend aus.
Die Finanzprokuratur bot ihren juristischen Mitarbeitern eine fundierte Ausbildung. Individuelle Weiterbildungspläne lagen jedoch nicht vor. Sowohl die Anzahl der an Weiterbildungsseminaren teilnehmenden Mitarbeiter als auch der Weiterbildungstage waren deutlich zu gering.
Zur Durchführung von Reform- und Weiterbildungsmaßnahmen sollte die Möglichkeit der Entnahme finanzieller Mittel aus der bisher angesparten Flexibilisierungsrücklage genutzt werden."
Einen wesentlicher Kritikpunkt im Bericht stellt die Tatsache dar, dass die obligatorischen Mandanten der Finanzprokuratur nicht über den Wert der von ihnen in Anspruch genommenen Vertretungs- und Beratungsleistungen informiert werden, obwohl dieser intern aufgezeichnet wird.
Das führt dazu, dass Behörden und verantwortliche Politiker ohne Rücksicht auf die der Republik und somit dem Steuerzahler verursachten Kosten gegen Bürger und somit wiederum Steuerzahler prozessieren können. Die Finanzprokuratur ist also eine Art Rechtsschutzversicherung der Behörden, die im Gegensatz zum österreichischen Bürger und Steuerzahler keine Rücksicht auf die Kosten eines Verfahrens nehmen müssen.
Das ist vor allem in jenen Fällen bedenklich, in denen nicht der Bürger sondern die Behörde im Unrecht ist. Denn eine Behörde muss sich im Gegensatz zu einer Privatperson oder einem Klein- oder Mittelbetrieb, der mit ihr im Rechtsstreit steht, nicht um die Finanzierung der Prozesskosten kümmern.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage:
1. Wurden aufgrund des Rechungshofberichts vom Juli 2007 Reformen eingeleitet?
1.1. Wenn ja, welche?
1.2. Wenn nein, warum nicht?
2. Gibt es Bestrebungen den Personalstand zu verkleinern?
2.1. Wenn ja, welcher Art?
2.2. Wenn nein, warum nicht?
3. Mit wie viel Personal sind die Abteilungen der Finanzprokuratur jeweils besetzt?
4. Wie hoch ist der Personalkostenanteil der Prokuraturanwälte an den Gesamtkosten?
5. Wie viele Fälle hat die Finanzprokuratur 2007 für Behörden bearbeitet? (Aufzählung nach Behörden)
6. Wie viele Fälle hat die Finanzprokuratur 2007 für Unternehmen bearbeitet? (Aufzählung nach Unternehmen)
7. Wie hoch waren im Jahr 2007 die reinen Verfahrenskosten, die die Finanzprokuratur für Behörden geführt hat? (Aufgeteilt nach Behörden)
8. Wie hoch waren im Jahr 2007 die reinen Verfahrenskosten die die Finanzprokuratur für Unternehmen geführt hat?
9. Wie viele Verfahren wurden zu Gunsten der Finanzprokuratur in den Jahren 2005 bis 2007 entschieden?
10. Welche Kostenersparnis hat sich durch die positive Erledigung ergeben?
11.Welche Kosten sind für negativ ergangene Entscheidungen für die Finanzprokuratur entstanden?
12.Wie hoch wären die Kosten im Falle einer Abwicklung durch Rechtsanwaltskanzleien gewesen?
13.Wurden zusätzlich Dritte (Experten, Sachverständige etc.) mit Gutachten beauftragt?
14.Wenn ja, wie hoch waren die Kosten?
15.Würde sich die Republik Österreich Geld ersparen, wenn die Aufgaben der Finanzprokuratur auf Rechtsanwaltskanzleien ausgelagert und die Finanzprokuratur abgeschafft werden würde?
16.Welche internen Kontrollen bestehen, um das Verhältnis zwischen finanziellem Aufwand eines Prozesses und dem Nutzen eines Verfahrens zu wahren?