3642/J XXIII. GP
Eingelangt am
28.02.2008
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Ing. Hofer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Auszahlung von Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld
Leistungen wie Kindergeld und Familienbeihilfe werden oft als selbstverständliche Leistung des Staates verstanden. Diese Leistungen werden jedoch nicht nur von Österreicherinnen und Österreichern in Anspruch genommen, sondern auch von vielen in Österreich lebenden Ausländern. Zusätzlich werden diese Leistungen von Familien ohne österreichische Staatsbürgerschaft, die im angrenzenden Ausland leben, in Anspruch genommen. Die Arbeitnehmer pendeln täglich zu ihrem Arbeitsplatz nach Österreich. Aufgrund der Beschäftigung in Österreich entsteht der Anspruch auf familienpolitische Leistungen. Verantwortlich dafür ist das Beschäftigungslandprinzip.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
Anfrage:
1.
In welcher Höhe wurde in den Jahren 2006 und 2007 in den einzelnen
Bundesländern
und insgesamt
Familienbeihilfe ausbezahlt?
2.
In welcher Höhe wurde in den Jahren 2006 und 2007 in den einzelnen
Bundesländern
und insgesamt
Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt?
3.
In welchem Ausmaß wurde die Familienbeihilfe in diesen Jahren an
ausländische
Staatsbürger
ausbezahlt?
4.
In welchem Ausmaß wurde das Kinderbetreuungsgeld in diesen Jahren
an
ausländische
Staatsbürger ausbezahlt?
5.
Aus wie vielen und welchen Nationalitäten setzten sich die
ausländischen
Staatsbürger,
die oben angeführte Leistungen erhielten, zusammen?
6.
Welchen prozentuellen Anteil nehmen die ausländischen Bürger -
aufgelistet nach
Nationalitäten -
an dem Gesamtbetrag oben angeführter Leistungen für die Jahre 2006
und 2007 ein?
7.
In welchem Ausmaß wurde die Familienbeihilfe in den Jahren 2006
und 2007 an
Ausländer
bezahlt, die ihren Wohnsitz nicht in Österreich haben?
8.
In welchem Ausmaß wurde das Kinderbetreuungsgeld in den 2006 und
2007 an
Ausländer
bezahlt, die ihren Wohnsitz nicht in Österreich haben?
9.
In welchen Staaten haben diese Personen (Frage 7 und 8) ihren Wohnsitz
und wie
viele Personen sind
betroffen?