3649/J XXIII. GP
Eingelangt am
29.02.2008
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Anfrage
der Abgeordneten Strache
und Kollegen
an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Kindersoldaten im Tschad
Behauptlich hat die UNICEF im Mai 2007 mit dem Tschad ein Abkommen geschlossen, in welchem sich der Tschad verpflichtet keine Kindersoldaten mehr zu rekrutieren.
Im Magazin „Einsatz", Ausgabe 6/2007, erklärte der Verteidigungsminister zum Thema Kindersoldaten folgendes:
„...und wir werden dafür sorgen, dass in den Camps keine Kindersoldaten rekrutiert werden können.“
Demnach ist eine der Aufgaben des Tschadeinsatzes auch die Einhaltung besagten Abkommens.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten nachstehende
ANFRAGE
1. Wie viele Kindersoldaten gibt es im Tschad?
2. Rekrutiert die Regierungsarmee Kindersoldaten?
3. Wenn ja, wie viele?
4. Entspricht es den Tatsachen, dass die UNICEF ein Abkommen mit dem Tschad geschlossen hat, in Bezug auf die Unterlassung der Rekrutierung von Kindersoldaten?
5. Wenn ja, wann wurde Ihnen das Abkommen bekannt?
6. Missachtet die Regierung des Tschad dieses Abkommen?
7. Wenn ja, wann wurde Ihnen das bekannt?
8. Wenn ja, welche Maßnahmen haben Sie veranlasst?
9. Werden die Bundesheersoldaten in den Flüchtlingslagern zum Einsatz kommen?
10. Wenn ja, mit welchen Aufgaben?
11. Wie soll die Rekrutierung von Kindersoldaten in den Flüchtlingslagern unterbunden werden?