365/J XXIII. GP

Eingelangt am 22.02.2007
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend illegaler Handel mit jungen Hunden und Katzen

 

 

Täglich erscheinen Inserate, in denen junge Hunde und Katzen angeboten werden, die vermutlich illegal nach Österreich geholt wurden. Wir wurden darüber informiert, dass viele der Tiere krank und viel zu jung für die Abgabe seien und die Behörden trotz zahlreicher Anzeigen von Privatpersonen und AmtstierärztInnen nicht eingreifen würden.

 

Gemäß § 31 Abs. 5 Tierschutzgesetz ist es verboten, Hunde und Katzen in Zoofachgeschäften und ähnlichen Einrichtungen zum Zweck des Verkaufs zu halten oder auszustellen. Das Verbot bezieht seine sachliche Rechtfertigung aus dem Umstand, dass die art- und verhaltensgerechte Haltung von Hunden und Katzen insbesondere im Hinblick auf die Sozialisation von Jungtieren in Geschäftslokalen nicht gewährleistet werden kann.

 

Dieser Umstand darf aber keinesfalls dazu führen, dass ein illegaler Handel zulasten der Tiere Platz greift. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1.      Werden Sie Ermittlungen im Bereich illegale Hunde- und Katzenimporte durchführen lassen?

 

2.      Haben Sie Vorschläge für eine bessere Verfolgung des illegalen Hunde- und Katzenimportes nach Österreich? Wenn ja, welche?

 

3.      Wurden im Zusammenhang mit dem illegalen Import und Verkauf von jungen Hunden und Katzen (da es sich um unnötige Qualen und um einen qualvollen Zustand über längere Zeit handelt) Anzeigen gemäß § 222 StGB erstattet? Wenn ja, wie viele?