3650/J XXIII. GP
Eingelangt am 29.02.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
Des Abgeordneten DI Klement
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Tätigkeit von familien-, kinder- und jugendpsychologischen Sachverständigen an Österreichs Gerichten
Bezugnehmend auf Ihre Anfragebeantwortung 2606/AB auf die Anfrage 2844/J, betreffend „väternachteilige Beurteilung durch die Sachverständigen Dr. Eva Mückstein und Dr. Egon Bachler vor Gerichten" stellen die Unterfertigten folgende
Anfrage
1. Wurden im Zuge der Rezertifizierung von Frau Dr. Eva Mückstein als Sachverständige (vermutlich im Jahr 2004 - zertifiziert bis 2014) an den Listen führenden Präsidenten des Landesgerichts von den Richterinnen und Richtern auch kritische Stellungnahmen über die Eignung der Sachverständigen, besonders über die Sorgfalt der Befundaufnahme, über die Rechtzeitigkeit der Gutachtenserstattung sowie über die Schlüssigkeit, die Nachvollziehbarkeit und den richtigen Aufbau der Gutachten bzw. die Objektivität abgegeben?
2. Wie oft wurde Frau Dr. Eva Mückstein als Sachverständige für Kinderpsychologie, Jugendpsychologie (inkl. Obsorge, Besuchsrecht, Fremdunterbringung, Kindeswohl, Missbrauch, Entwicklung) mit der Erstellung eines Gutachtens in einem familiengerichtlichen Verfahren seit dem Jahr 2000, in den einzelnen Jahren und Gerichtssprengeln, beauftragt?
3. Wie oft hat Frau Dr. Eva Mückstein als Sachverständige für Kinderpsychologie, Jugendpsychologie (inkl. Obsorge, Besuchsrecht, Fremdunterbringung, Kindeswohl, Missbrauch, Entwicklung) in einem familiengerichtlichen Verfahren ein Gutachten zugunsten der Mutter erstellt?
4. Wie oft hat Frau Dr. Eva Mückstein als Sachverständige für Kinderpsychologie, Jugendpsychologie (inkl. Obsorge, Besuchsrecht, Fremdunterbringung, Kindeswohl, Missbrauch, Entwicklung) in einem familiengerichtlichen Verfahren ein Gutachten zugunsten des Vaters erstellt?
5. Wie oft wurde gegen Frau Dr. Eva Mückstein als Sachverständige für Kinderpsychologie, Jugendpsychologie (inkl. Obsorge, Besuchsrecht, Fremdunterbringung, Kindeswohl, Missbrauch, Entwicklung) von einer Partei in einem
familiengerichtlichen Verfahren seit dem Jahr 2000, in den einzelnen Jahren, eine Ablehnungserklärung vorgebracht?
6. Wie viele dieser Ablehnungserklärungen wurden seit dem Jahr 2000, in den einzelnen Jahren, mittels Stattgebung und Bestellung eines anderen Sachverständigen erledigt?
7. Wurden im Zuge der Rezertifizierung von Herrn Dr. Egon Bachler als Sachverständiger (vermutlich im Jahr 2005 - zertifiziert bis 2015) an den Listen führenden Präsidenten des Landesgerichts von den Richterinnen und Richtern auch kritische Stellungnahmen über die Eignung des Sachverständigen, besonders über die Sorgfalt der Befundaufnahme, über die Rechtzeitigkeit der Gutachtenserstattung sowie über die Schlüssigkeit, die Nachvollziehbarkeit und den richtigen Aufbau der Gutachten oder die Objektivität abgegeben?
8. Wie oft wurde Herr Dr. Egon Bachler als Sachverständiger für Familienpsychologie, Kinderpsychologie, Jugendpsychologie (inkl. Obsorge, Besuchsrecht, Fremdunterbringung, Kindeswohl, Missbrauch, Entwicklung) mit der Erstellung eines Gutachtens in einem familiengerichtlichen Verfahren seit dem Jahr 2000, in den einzelnen Jahren und Gerichtssprengeln, beauftragt?
9. Wie oft hat Herr Dr. Egon Bachler als Sachverständiger für Familienpsychologie, Kinderpsychologie, Jugendpsychologie (inkl. Obsorge, Besuchsrecht, Fremdunterbringung, Kindeswohl, Missbrauch, Entwicklung) in einem familiengerichtlichen Verfahren ein Gutachten zugunsten der Mutter erstellt?
10. Wie oft hat Herr Dr. Egon Bachler als Sachverständiger für Familienpsychologie, Kinderpsychologie, Jugendpsychologie (inkl, Obsorge, Besuchsrecht, Fremdunterbringung, Kindeswohl, Missbrauch, Entwicklung) in einem familiengerichtlichen Verfahren ein Gutachten zugunsten des Vaters erstellt?
11. Wie oft wurde gegen Herrn Dr. Egon Bachler als Sachverständiger für Kinderpsychologie, Jugendpsychologie (inkl. Obsorge, Besuchsrecht, Fremdunterbringung, Kindeswohl, Missbrauch, Entwicklung) von einer Partei in einem familiengerichtlichen Verfahren seit dem Jahr 2000, in den einzelnen Jahren, eine Ablehnungserklärung vorgebracht?
12. Wie viele dieser Ablehnungserklärungen wurden seit dem Jahr 2000, in den einzelnen Jahren, mittels Stattgebung und Bestellung eines anderen Sachverständigen erledigt?