3654/J XXIII. GP
Eingelangt am 29.02.2008
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Ing. Hofer, Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister Inneres
betreffend Weitergabe von Meldedaten
Das Gebühren Info Service hebt die ORF-Gebühren von den Sehern ein. Zu diesem Zwecke werden Personen nach einem Umzug bereits an der neuen Wohnadresse kontaktiert. Demnach bekommt das GIS also Zugriff auf die Meldedaten der Österreicher.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
Anfrage:
1. Welche Daten welcher Personen werden dem GIS vom Meldeamt zur Verfügung gestellt?
2. Auf welcher Rechtsgrundlage basiert die Weitergabe der Daten?
3. An welche weiteren Institutionen werden welche Daten aufgrund welcher Rechtsgrundlage aus dem Melderegister weitergegeben?