3654/J XXIII. GP

Eingelangt am 29.02.2008
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Anfrage

der Abgeordneten Ing. Hofer, Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister Inneres

betreffend Weitergabe von Meldedaten

Das Gebühren Info Service hebt die ORF-Gebühren von den Sehern ein. Zu diesem Zwecke werden Personen nach einem Umzug bereits an der neuen Wohnadresse kontaktiert. Demnach bekommt das GIS also Zugriff auf die Meldedaten der Österreicher.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage:

1.              Welche Daten welcher Personen werden dem GIS vom Meldeamt zur Verfügung gestellt?

2.      Auf welcher Rechtsgrundlage basiert die Weitergabe der Daten?

3.              An welche weiteren Institutionen werden welche Daten aufgrund welcher Rechtsgrundlage aus dem Melderegister weitergegeben?