3665/J XXIII. GP
Eingelangt am 03.03.2008
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Beatrix Karl
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
betreffend der Einkommen der Universitätsräte
Im kürzlich veröffentlichten Einkommensbericht des Rechnungshofes werden die durchaus unterschiedlichen Entlohnungen für die Universitätsräte der österreichischen Universitäten dokumentiert. Das ausgewiesene Durchschnitts-einkommen von 7.200 Euro pro Jahr und Person gibt wenig Aufschluss über die Relation von Leistung und Entlohnung.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung nachfolgende
Anfrage:
1. Wie gestaltet sich die Festlegung der jeweiligen Einkommen der Universitätsräte bzw. gibt es dafür Rahmenbedingungen?
2. Wie viele für Universitätsräte relevante Sitzungen wurden - aufgeschlüsselt nach Universitäten - im Jahr 2006 abgehalten?
3. Wie werden die unterschiedlichen Einkommenshöhen pro Universität begründet?
4. Gibt es vergleichbare Daten aus anderen Bereichen national und international?