3665/J XXIII. GP

Eingelangt am 03.03.2008
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Beatrix Karl

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

betreffend der Einkommen der Universitätsräte

Im kürzlich veröffentlichten Einkommensbericht des Rechnungshofes werden die durchaus unterschiedlichen Entlohnungen für die Universitätsräte der österreichischen Universitäten dokumentiert. Das ausgewiesene Durchschnitts-einkommen von 7.200 Euro pro Jahr und Person gibt wenig Aufschluss über die Relation von Leistung und Entlohnung.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung nachfolgende

Anfrage:

1.                         Wie gestaltet sich die Festlegung der jeweiligen Einkommen der  Universitätsräte bzw. gibt es dafür Rahmenbedingungen?

2.                         Wie viele für Universitätsräte relevante Sitzungen wurden - aufgeschlüsselt nach Universitäten - im Jahr 2006 abgehalten?

3.                         Wie werden die unterschiedlichen Einkommenshöhen pro Universität  begründet?

4.                         Gibt es vergleichbare Daten aus anderen Bereichen national und international?