3666/J XXIII. GP
Eingelangt am 03.03.2008
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Murauer
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend offene Fragen bei der Bestellung von Spitzenpositionen im Ministerium
Der Bundesminister für Landesverteidigung hat am 31. Jänner 2008 die neuen Leiter der Spitzenpositionen im Landesverteidigungsministerium bekanntgegeben. Eine Reihe von Fragen ist allerdings in diesem Zusammenhang offen geblieben, wie zum Beispiel die künftige Aufgabenverteilung und ab wann diese Neugliederung in der Zentralstelle in Kraft treten soll. So verfügt das BMLV nach der bisherigen Geschäftseinteilung über drei Sektionen, denen jeweils Gruppen nachgeordnet sind. In Hinkunft soll allerdings die Spitzengliederung aus vier Sektionen bestehen, wobei drei dem Generalstabschef unterstellt sind. Auch zwischen den Sektionen soll es Kompetenzverschiebungen geben. Es ist allerdings nicht bekannt, wann diese verfügt werden bzw. wie diese Neugliederung im Detail aussieht.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Landes-verteidigung folgende
Anfrage:
1. Die bisherige Gliederung des Bundesministeriums für Landesverteidigung sah drei Sektionen, nämlich die Sektion I Zentralsektion, Sektion II Kontrollsektion und den Generalstab vor. Wie lange bleibt diese Gliederung aufrecht?
2. Sie haben am 31. Jänner 2008 sechs neue Spitzenpositionen im Ministerium bestellt. Mit welchem Datum treten die jeweiligen Amtsinhaber diese Funktionen an?
3. Wurde sofort mit der Bestellung der neuen Amtsinhaber auch die neue Gliederung der Zentralstelle verfügt?
4. Ab wann ist die neue Gliederung der Zentralstelle in vier Sektionen und zusätzlich dem Generalstab, der drei Sektionen übergeordnet ist, in Kraft?
5. Wie ist interimsmäßig bis zum Inkrafttreten der neuen Zentralstellenorganisation die Leitung der bisherigen Sektionen bzw. Gruppen im Bundesministerium für Landesverteidigung geregelt?
6. Welche dieser, von Ihnen mit 01.12.2007 nicht weiter bestellten, lnhaber von Leitungsfunktionen wurden nicht vorübergehend mit der Weiterführung der Aufgaben betraut?
7. Aus welchen Gründen wurden bestimmte Inhaber von Leitungsfunktionen nicht weiter betraut?
8. Welche dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung hat bis zum Inkrafttreten der neuen Organisation in der Zentralstelle der Leiter der neuen Sektion I und über welchen Aufgabenbereich verfügt er in diesem Zeitraum?
9. Welche dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung hat bis zum Inkrafttreten der neuen Organisation in der Zentralstelle der Leiter der neuen Sektion II und über welchen Aufgabenbereich verfügt er in diesem Zeitraum?
10. Welche dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung hat bis zum Inkrafttreten der neuen Organisation in der Zentralstelle der Leiter der neuen Sektion III und über welchen Aufgabenbereich verfügt er in diesem Zeitraum?
11 .Welche dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung hat bis zum Inkrafttreten der neuen Organisation in der Zentralstelle der Leiter der neuen Sektion IV und über welchen Aufgabenbereich verfügt er in diesem Zeitraum?
12. Über welchen Aufgabenbereich, welche Abteilungen, über wie viele Planstellen und über welche Arbeitsplatzwertigkeit verfügt zukünftig nach der Neuorganisation der Zentralstelle die Sektion I?
13. Über welchen Aufgabenbereich, welche Abteilungen, über wie viele Planstellen und über welche Arbeitsplatzwertigkeit verfügt zukünftig nach der Neuorganisation der Zentralstelle die Sektion II?
14. Über welchen Aufgabenbereich, welche Abteilungen, über wie viele Planstellen und über welche Arbeitsplatzwertigkeit verfügt zukünftig nach der Neuorganisation der Zentralstelle die Sektion III?
15. Über welchen Aufgabenbereich, welche Abteilungen, über wie viele Planstellen und über welche Arbeitsplatzwertigkeit verfügt zukünftig nach der Neuorganisation der Zentralstelle die Sektion IV?
16. Über welchen Aufgabenbereich, welche Abteilungen und über wie viele Planstellen verfügt zukünftig nach der Neuorganisation der Zentralstelle der Generalstabschef?
17. Über welchen Aufgabenbereich, welche Abteilungen und über wie viele Planstellen verfügt zukünftig nach der Neuorganisation der Zentralstelle der Generalstabschef-Stellvertreter?
18. Verfügt dieser auch über einen eigenen Aufgabenbereich? Wenn ja, wie sieht dieser aus?
19. Wie lautet die dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung des bisherigen Leiters der Sektion II nach Inkrafttreten der Neuorganisation?
20. Wie lauten die dienst- und besoldungsrechtlichen Einstufungen der anderen mit Wirkung vom 01.12.2007 nicht weiter bestellten Inhaber von Leitungsfunktionen?