367/J XXIII. GP
Eingelangt am 23.02.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Silvia Fuhrmann, Pack
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Bekämpfung der Kinderpornographie - Operation „Flo"
Beamte des
Bundeskriminalamtes und der Landeskriminalämter haben den bislang
größten
Fall der Verbreitung von Kinderpornographie in Österreich aufgedeckt. Der
Bekämpfung
der Kinderpornographie ist Priorität einzuräumen, weil diese
Kriminalitätsform
deshalb besonders verwerflich ist, weil sich die Tathandlungen
letztendlich
gegen die wehrlosesten Mitglieder unserer Gesellschaft - unsere Kinder
-
richten.
In diesem
brisanten Fall - der Operation „Flo" - konnte durch die einmalige
Zusammenarbeit
von Polizeiermittlern mit einer Internetfirma festgestellt werden,
dass ein Server dieses Internetbetreibers für die Verbreitung von
Kinderpornographie
missbraucht wurde.
Insgesamt
wurden acht Videodateien, welche den schweren sexuellen Missbrauch
von Kindern zeigten, auf einen Server geladen. Von diesem Server konnten sich
Kinderpornographiekonsumenten
diese Videodateien herunterladen.
Innerhalb von
24 Stunden wurden mehr als 8.000 Zugriffe festgestellt. Die
Auswertung
durch die Spezialisten des Bundeskriminalamtes zeigte die Spur zu
mehr
als 2.361 Verdächtigten mit ihren IP-Adressen aus insgesamt 77 verschiedenen
Ländern.
Nur ein kleiner Teil der Verdächtigten - nämlich 23 - kamen aus
Österreich.
Die gewonnenen Informationen zu den weiteren Verdächtigten wurden
den
zuständigen Behörden der jeweiligen Länder weitergegeben, die
die weitere
Verfolgung
übernehmen (z.B. werden über 600 Verdächtigte aus den USA durch
das
FBI
und mehr als 400 Verdächtigte aus Deutschland vom Bundeskriminalamt
Wiesbaden weiter verfolgt).
Das
Internet bietet heute vielfältige, weltweite und einfache technische
Möglichkeiten,
um anonym und bequem von zu Hause aus zu kommunizieren oder
Geschäfte
abzuwickeln.
Ohne internationale
polizeiliche Kooperation ist den Tätern im Internet nicht
beizukommen. Die österreichische Polizei hat daher schon seit vielen
Jahren
intensivste
internationale Kontakte - Kontakte, die sich in den vergangenen Jahren
bezahlt
gemacht haben. Hervorzuheben sind die Operation „Landslide" mit dem
FBI
oder die Operation „Baleno" mit Europol.
Auch bedarf
es einer grenzüberschreitenden Vernetzung der Spezialisten zur
Bekämpfung dieser Kriminalitätsform. Beispielgebend ist die
Zusammenarbeit der
Kollegen und Kolleginnen der Meldestelle Kinderpornographie im
Bundeskriminalamt
mit jenen der Landeskriminalämter-Sittlichkeitsdelikte und der
„Cybercops",
also jenen Beamten des Bundeskriminalamtes und der
Landeskriminalämter,
die für die Datensicherung in diesen Fällen zuständig sind. In
solchen
Fällen müssen die Daten nach strengsten Kriterien gesichert und auch
gerichtsverwertbar
gemacht werden. Diese Sicherung und Auswertung dauert
mehrere
Monate, da sie meist „händisch" erfolgen muß.
Der Erfolg
gibt Recht - die Schwerpunktsetzung in der Polizeiarbeit und die
Errichtung einer eigenen Meldestelle Kinderpornographie im Bundeskriminalamt
haben
sich bestens bewährt. Darüber hinaus beweist dieser Fall aber auch
die
Notwendigkeit
der Schaffung der im Regierungsübereinkommen vorgesehenen
Sexualtäterdatei.
Die
unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an den
Bundesminister
für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Wie ist die Arbeit der Kriminalpolizei in diesem Fall verlaufen?
2.
Inwieweit waren die Beamten auf die Zusammenarbeit mit ausländischen
Behörden angewiesen?
3. Wie ist die Zusammenarbeit mit den ausländischen Behörden zu bewerten?
4.
Wie funktioniert die internationale polizeiliche Kooperation auf diesem
Gebiet?
5.
Sind im internationalen Vergleich die österreichischen
Bekämpfungsstrukturen sowie das österreichische Know-How auf diesem
Gebiet ausreichend?
6.
Wie ist die Bekämpfung der Kinderpornographie im Bundesministerium
für
Inneres organisiert?
7. Wie viele Beamte werden für diesen Bereich eingesetzt?
8. Ist geplant, in diesem Bereich die Personalstruktur noch zu verbessern?
9.
Wie stellen sich die rechtlichen Befugnisse der Beamten zur
Bekämpfung der
Kinderpornographie
dar?
10.
Wie können die verschiedenen Instrumente und Methoden der Fahndung
und
Ausforschung von Kinderpornoringen dargestellt werden?
11.
Plant das BMI eine Intensivierung der internationalen elektronischen
Fahndungsmöglichkeiten?
12. Gibt es bereits konkrete Datenabgleiche mit anderen Ländern?
13.
Falls ja -
gibt es schon konkrete Erfolge von internationalem Abgleich von
Fahndungsdaten?
14.
Ist eine Ausweitung der internationalen Kooperation auf diesem Gebiet
geplant?
15.
Wie stellen sich die strafrechtlichen und strafprozessrechtlichen
Rahmenbedingungen
für die Bekämpfung der Kinderpornographie dar?
16. Welche rechtlichen Adaptierungen könnten Sie sich vorstellen?
17. Wie weit sind die Arbeiten zur Schaffung der Sexualtäterdatei gediehen?
18.
Wie werden Sie in diesem Zusammenhang trotz der notwendigen
Prävention
die
Einhaltung der Persönlichkeitsrechte sicherstellen?