3674/J XXIII. GP
Eingelangt am 03.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Sylvia Rinner,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Rechtshilfeansuchen zum Erhalt von Steuersünder-Daten
Im Zuge der Affäre um
mutmaßliche Steuerhinterziehungen in Deutschland ist die
Oberstaatsanwaltschaft Bochum auch auf
Verbindungen nach Österreich gestoßen: „Alle, die die
Unterlagen kennen, sind sich einig, dass die Steuerdaten für
Österreich interessant sind“, so der
Sprecher der Bochumer Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Eduard Güroff,
laut heutigem „Ö l-
Mittagsjournal". (APA304 vom
03.03.2008)
Bereits vorige Woche
bestätigte das deutsche Finanzministerium, dass mit „hoher
Wahrscheinlichkeit“ auch Kundendaten aus anderen Ländern auf der CD
sind. Diese
Informationen würden jederzeit im
Rahmen der Rechtshilfe auch an die betroffenen Länder
weitergeleitet. Anfragen habe es bereits aus skandinavischen
Ländern - Finnland, Schweden,
Norwegen - gegeben. (APA407 vom 25.02.2008)
Als Reaktion auf die heute bekannt
gewordene Information bekräftigte ein Sprecher des
Finanzministeriums, „sollte es
relevante Informationen geben, erwartet sich das Ministerium, dass
man die Informationen von den deutschen Behörden im Rahmen einer
Spontanauskunft bekomme. "
(APA304 vom 03.03.2008). Dies entspricht in etwa jener
Äußerung, die Sie, sehr geehrter Herr
Vizekanzler, bereits am 20. Februar 2008 getätigt haben: „ Wenn
dort die Informationen gegeben
sind, gehe ich davon aus, dass wir sie bekommen.“ (APA500 vom
20.02.2008)
Andere Staaten scheinen ihr
Interesse an den Steuersünder-Daten eifriger zu betreiben als
Österreich, so prüfen bereits die
Behörden in den USA, den Niederlanden, Großbritannien, Italien,
Frankreich, Spanien, Schweden, Griechenland, Australien und Neuseeland.
.
Irgendwie entsteht der Eindruck,
dass die zuständigen österreichischen Finanzbehörden kein
sonderlich großes Interesse haben,
die Daten mutmaßlicher Steuersündern zu erhalten, und ersuchen
daher den Bundesminister für Finanzen um Beantwortung nachstehender
Anfrage:
1.
Warum wurde an die zuständigen Behörden jener Staaten, von denen
bekannt ist, dass sie
über die Steuersünder-Daten
verfügen, so insbesondere Deutschland, bislang kein Ansuchen
um Übermittlung der für
Österreich relevanten Steuerfälle gerichtet?
2. Werden Sie an die zuständigen Behörden der bezeichneten
Staaten ein entsprechendes
Ansuchen richten?
Wenn
ja, wann und mit welchem Begehren?
Wenn nein, warum
nicht?
3. Wurden Ihnen von den bezeichneten Staaten seit Ihrer Aussage vom 20.
Februar 2008 Daten
aus der Steuersünder-Datei übermittelt?
Wenn ja, wann, mit welchem Inhalt und wie ist das weitere Vorgehen?