3674/J XXIII. GP

Eingelangt am 03.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Sylvia Rinner,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Rechtshilfeansuchen zum Erhalt von Steuersünder-Daten

Im Zuge der Affäre um mutmaßliche Steuerhinterziehungen in Deutschland ist die
Oberstaatsanwaltschaft Bochum auch auf Verbindungen nach Österreich gestoßen: „Alle, die die
Unterlagen kennen, sind sich einig, dass die Steuerdaten für Österreich interessant sind“, so der
Sprecher der Bochumer Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Eduard Güroff, laut heutigem „Ö
l-
Mittagsjournal". (APA304 vom 03.03.2008)

Bereits vorige Woche bestätigte das deutsche Finanzministerium, dass mit „hoher
Wahrscheinlichkeit“ auch Kundendaten aus anderen Ländern auf der CD sind. Diese
Informationen würden jederzeit im Rahmen der Rechtshilfe auch an die betroffenen Länder
weitergeleitet. Anfragen habe es bereits aus skandinavischen Ländern - Finnland, Schweden,
Norwegen - gegeben.
(APA407 vom 25.02.2008)

Als Reaktion auf die heute bekannt gewordene Information bekräftigte ein Sprecher des
Finanzministeriums, „sollte es relevante Informationen geben, erwartet sich das Ministerium, dass
man die Informationen von den deutschen Behörden im Rahmen einer Spontanauskunft bekomme. "
(APA304 vom 03.03.2008). Dies entspricht in etwa jener Äußerung, die Sie, sehr geehrter Herr
Vizekanzler, bereits am 20. Februar 2008 getätigt haben: „ Wenn dort die Informationen gegeben
sind, gehe ich davon aus, dass wir sie bekommen.“
(APA500 vom 20.02.2008)

Andere Staaten scheinen ihr Interesse an den Steuersünder-Daten eifriger zu betreiben als
Österreich, so prüfen bereits die Behörden in den USA, den Niederlanden, Großbritannien, Italien,
Frankreich, Spanien, Schweden, Griechenland, Australien und Neuseeland. .

Irgendwie entsteht der Eindruck, dass die zuständigen österreichischen Finanzbehörden kein
sonderlich großes Interesse haben, die Daten mutmaßlicher Steuersündern zu erhalten, und ersuchen
daher den Bundesminister für Finanzen um Beantwortung nachstehender


Anfrage:

1.      Warum wurde an die zuständigen Behörden jener Staaten, von denen bekannt ist, dass sie
über die Steuersünder-Daten verfügen, so insbesondere Deutschland, bislang kein Ansuchen
um Übermittlung der für Österreich relevanten Steuerfälle gerichtet?

2.       Werden Sie an die zuständigen Behörden der bezeichneten Staaten ein entsprechendes
Ansuchen richten?

Wenn ja, wann und mit welchem Begehren?
Wenn nein, warum nicht?

3.       Wurden Ihnen von den bezeichneten Staaten seit Ihrer Aussage vom 20. Februar 2008 Daten
aus der Steuersünder-Datei übermittelt?

Wenn ja, wann, mit welchem Inhalt und wie ist das weitere Vorgehen?