368/J XXIII. GP
Eingelangt am 26.02.2007
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Steier und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Feinstaub aus Laserdruckern
Wie der
Beantwortung zu 4325/J, XXII.GP (Laserdrucker-Freisetzung feiner und
ultrafeiner Partikel,
4319/AB, XXII.GP) entnommen werden kann, hat das
Lebensministerium bisher relativ wenig Aktivitäten zur Frage von
Feinstaubemissionen aus Laserdruckern gesetzt: „Meinem Ressort sind keine
Untersuchungen bekannt, die eine
Risikoabschätzung der feinen und
ultrafeinen
Partikelemissionen
aus Laserdruckern beinhalten". Die Entwicklung und
Untersuchungen in Deutschland werden vorerst weiterhin nur beobachtet.
Die Untersuchung des deutschen
Umweltbundesamtes vom Feber 2006 wird
mittlerweile durch eine Studie des Universitätsklinikums Gießen (Institut für
Innenraum und Umwelttoxikologie, Medizinische Fakultät der Justus-Liebig-
Universität, Prof. Dr.
Volker H. Mersch-Sundermann) vom Jänner 2007 ergänzt - die
erste Studie unter realen Bürobedingungen: im Projektzeitraum
1.7.2005-31.11.2006
wurden „mögliche Beziehungen zwischen Emissionen aus Büromaschinen,
insbesondere aus Fotokopierern und
Laserdruckern und
Gesundheitsbeeinträchtigungen
bzw. Gesundheitsschäden bei exponierten
Büroangestellten, Tonerstudie"
in 63 Büroräumen in vier deutschen Städten
untersucht.
Das Ergebnis: während des Betriebs von Laserdruckern kam
es zu einer Erhöhung
der ultrafeinen Partikel im Raum; beim Start des Druckers wurden außerdem
schlagartig so genannte Ultrafeinstäube
in den Raum geblasen. "Mitunter
verzehnfachte sich die Partikelzahl",
wird Prof. Mersch-Sundermann in Medien zitiert
"Das ist eine zu hohe, unerwünschte Belastung, die wir nicht haben wollen." (FR,
26.1.2007). Zur gesundheitlichen Bewertung stellt die Tonerstudie fest, dass „akute
gesundheitliche Effekte durch die in der Pilotstudie gemessenen Einzelvariablen
derzeit nicht abgeleitet werden (können). Da sich aus der
internationalen Literatur
Anhaltspunkte für subchronische bzw. chronische
Effekte von Emissionen aus
Laserdruckern bzw. Fotokopieren ableiten lassen, ist im Rahmen der zukünftigen
Forschung dem biologischen Potential der komplexen Emissionsmuster verstärkte
Aufmerksamkeit zu schenken".
Mittlerweile
hat sich auch der deutsche Bundestag im Rahmen einer kleinen Anfrage
16/3919 mit dem Thema
Emissionen aus Laserdruckgeräten
befasst. „Alle
Untersuchungen zeigen, dass der Betrieb von Laserdruckern zu einer Freisetzung
alveolengängiger (A-Staub) und ultrafeiner
Partikel führen kann", ist in der 19-
seitigen Beantwortung nachzulesen. Auch wenn „alle seriösen wissenschaftlichen
Untersuchungen und Studien zu der Aussage (kommen), dass gesundheitliche
Gefährdungen
durch den Umgang mit Laserdruckern oder Kopierergeräten (als) sehr
unwahrscheinlich"
eingeschätzt werden, fehlen wissenschaftliche
Berichte über die
Wirkung von Tonerstäuben nach Langzeitexposition beim
Menschen. Die deutsche
BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin) empfiehlt, unter
Vorsorgegesichtspunkten intensiv genutzte Kopierer, Drucker und
Multifunktionsgeräte abseits vom unmittelbaren
Arbeitsplatz aufzustellen.
Auch das Problem mangelnder Kenntnis der
Zusammensetzung von Druckertonern
wird angesprochen: es würden zwar Informationen der
verschiedenen Hersteller zu
Tonern und Geräteinformationen zu Verfügung gestellt; die Information über die
Bestandteile und die Zusammensetzung von Tonern sei aber „nicht Gegenstand
eines Melde-, Anmelde- oder Zulassungsverfahrens. Insofern ist die
Zusammensetzung nicht aller Toner
bekannt." Der Einsatz von Filtern zur Minderung
partikelförmiger Emissionen bei PC-Druckern wird
begrüßt.
Auch wenn sich ExpertInnen über eine mögliche gesundheitliche Gefährdung durch
Feinstaub-Emissionen aus Laserdruckern
derzeit nicht schlüssig sind, sollte doch die
bloße Möglichkeit einer solchen ausreichen, um entsprechende
Vorsichtsmaßnahmen durch den Gesetzgeber zu überprüfen. Dies auch im Lichte
dessen, dass die Staubbelastung präventiv möglichst
gering gehalten werden sollte,
weil über die Folgen von Langzeitexposition durch Tonerstäube zu wenig
bekannt ist.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den
Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1.
Werden Sie
sich angesichts der zwischenzeitlich vorliegenden
Untersuchungsergebnisse in Deutschland gemeinsam mit ihren zuständigen
RessortkollegInnen der möglichen
Gesundheitsgefährdung durch Emissionen aus
Laserdruckern
annehmen? Wenn ja, in welcher Form?
2.
Welche Behörden sind für die Überprüfung und
Vermeidung gesundheitlicher
Risken durch Feinstäube und Chemikalien aus Laserdruckern zuständig?
3.
Sind Ihrem
Ressort die Zusammensetzung der in Österreich
zum Einsatz
kommenden Druckertoner bekannt und liegen ihrem Ressort über die
Sicherheitsdatenblätter der
Hersteller hinausgehende Informationen über Toner- und
Geräteemissionen vor? Wenn ja, welche?
4.
Kann sichergestellt werden, dass über alle im Handel
erhältlichen Druckertoner
ausreichende
Informationen über deren Bestandteile und deren
Risikopotential
vorliegt?
5.
In welcher Form und durch wen erfolgt die Kontrolle der
Hersteller-Angaben
bezüglich der Bestandteile von Druckertoner
und der möglichen Gefahren?
6.
Existiert in Österreich ein über die Bestimmungen des ASchG und die
GrenzwerteVO hinausgehendes Melde-,
Anmelde- oder Zulassungsverfahren für
Druckertoner?
7.
In welcher Form erfolgt eine Information der KonsumentInnen über mögliche
Risken durch
Schadstoffe in Druckertoner und Emissionen aus Laserdruckern?
8.
Welche Resultate hat der in 4319/AB angeführte
Testlauf betreffend
verbesserte
Feinstaubfilter an Pilotgeräten
ergeben?
9.
In 4319/AB führen Sie aus, dass Ihr Ressort gemeinsam mit
dem BKA und dem
BMWA Leitlinien zur Ökologisierung der gesamten
Bundesbeschaffung erstellt hat,
die umweltgerechte Leistungsanforderungen vorsehen. Was beinhalten diese
umweltgerechten Leistungsanforderungen für die Beschaffung von Druckern und
Druckertonern konkret?