368/J XXIII. GP

Eingelangt am 26.02.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Steier und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Feinstaub aus Laserdruckern

Wie der Beantwortung zu 4325/J, XXII.GP (Laserdrucker-Freisetzung feiner und
ultrafeiner Partikel, 4319/AB, XXII.GP) entnommen werden kann, hat das
Lebensministerium bisher relativ wenig Aktivit
äten zur Frage von
Feinstaubemissionen aus Laserdruckern gesetzt:
Meinem Ressort sind keine
Untersuchungen bekannt, die eine Risikoabsch
ätzung der feinen und ultrafeinen
Partikelemissionen aus Laserdruckern beinhalten". Die Entwicklung und
Untersuchungen in Deutschland werden vorerst weiterhin nur beobachtet.

Die Untersuchung des deutschen Umweltbundesamtes vom Feber 2006 wird
mittlerweile durch eine Studie des Universit
ätsklinikums Gießen (Institut für
Innenraum und Umwelttoxikologie, Medizinische Fakult
ät der Justus-Liebig-
Universit
ät, Prof. Dr. Volker H. Mersch-Sundermann) vom Jänner 2007 ergänzt - die
erste Studie unter realen B
ürobedingungen: im Projektzeitraum 1.7.2005-31.11.2006
wurden mögliche Beziehungen zwischen Emissionen aus Büromaschinen,
insbesondere aus Fotokopierern und Laserdruckern und
Gesundheitsbeeintr
ächtigungen bzw. Gesundheitsschäden bei exponierten
B
üroangestellten, Tonerstudie" in 63 Büroräumen in vier deutschen Städten
untersucht.

Das Ergebnis: während des Betriebs von Laserdruckern kam es zu einer Erhöhung
der ultrafeinen Partikel im Raum; beim Start des Druckers wurden au
ßerdem
schlagartig so genannte Ultrafeinst
äube in den Raum geblasen. "Mitunter
verzehnfachte sich die Partikelzahl", wird Prof. Mersch-Sundermann in Medien zitiert
"Das ist eine zu hohe, unerw
ünschte Belastung, die wir nicht haben wollen." (FR,
26.1.2007). Zur gesundheitlichen Bewertung stellt die Tonerstudie fest, dass
akute
gesundheitliche Effekte durch die in der Pilotstudie gemessenen Einzelvariablen
derzeit nicht abgeleitet werden
(können). Da sich aus der internationalen Literatur
Anhaltspunkte f
ür subchronische bzw. chronische Effekte von Emissionen aus
Laserdruckern bzw. Fotokopieren ableiten lassen, ist im Rahmen der zuk
ünftigen
Forschung dem biologischen Potential der komplexen Emissionsmuster verst
ärkte
Aufmerksamkeit zu schenken".

Mittlerweile hat sich auch der deutsche Bundestag im Rahmen einer kleinen Anfrage
16/3919 mit dem Thema Emissionen aus Laserdruckgeräten befasst. Alle
Untersuchungen zeigen, dass der Betrieb von Laserdruckern zu einer Freisetzung
alveoleng
ängiger (A-Staub) und ultrafeiner Partikel führen kann", ist in der 19-
seitigen Beantwortung nachzulesen. Auch wenn
alle seriösen wissenschaftlichen
Untersuchungen und Studien zu der Aussage
(kommen), dass gesundheitliche
Gef
ährdungen durch den Umgang mit Laserdruckern oder Kopierergeräten (als) sehr
unwahrscheinlich" eingeschätzt werden, fehlen wissenschaftliche Berichte über die
Wirkung von Tonerst
äuben nach Langzeitexposition beim Menschen. Die deutsche
BAuA (Bundesanstalt f
ür Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) empfiehlt, unter
Vorsorgegesichtspunkten intensiv genutzte Kopierer, Drucker und
Multifunktionsger
äte abseits vom unmittelbaren Arbeitsplatz aufzustellen.


Auch das Problem mangelnder Kenntnis der Zusammensetzung von Druckertonern
wird angesprochen: es w
ürden zwar Informationen der verschiedenen Hersteller zu
Tonern und Ger
äteinformationen zu Verfügung gestellt; die Information über die
Bestandteile und die Zusammensetzung von Tonern sei aber
nicht Gegenstand
eines Melde-, Anmelde- oder Zulassungsverfahrens. Insofern ist die
Zusammensetzung nicht aller Toner bekannt."
Der Einsatz von Filtern zur Minderung
partikelförmiger Emissionen bei PC-Druckern wird begrüßt.

Auch wenn sich ExpertInnen über eine mögliche gesundheitliche Gefährdung durch
Feinstaub-Emissionen aus Laserdruckern derzeit nicht schl
üssig sind, sollte doch die
bloße Möglichkeit einer solchen ausreichen, um entsprechende
Vorsichtsma
ßnahmen durch den Gesetzgeber zu überprüfen. Dies auch im Lichte
dessen, dass die Staubbelastung pr
äventiv möglichst gering gehalten werden sollte,
weil
über die Folgen von Langzeitexposition durch Tonerstäube zu wenig bekannt ist.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

Anfrage:

1.                         Werden Sie sich angesichts der zwischenzeitlich vorliegenden
Untersuchungsergebnisse in Deutschland gemeinsam mit ihren zust
ändigen
RessortkollegInnen der m
öglichen Gesundheitsgefährdung durch Emissionen aus
Laserdruckern annehmen? Wenn ja, in welcher Form?

2.                         Welche Behörden sind für die Überprüfung und Vermeidung gesundheitlicher
Risken durch Feinstäube und Chemikalien aus Laserdruckern zuständig?

3.                         Sind Ihrem Ressort die Zusammensetzung der in Österreich zum Einsatz
kommenden Druckertoner bekannt und liegen ihrem Ressort
über die
Sicherheitsdatenbl
ätter der Hersteller hinausgehende Informationen über Toner- und
Geräteemissionen vor? Wenn ja, welche?

4.                         Kann sichergestellt werden, dass über alle im Handel erhältlichen Druckertoner
ausreichende Informationen über deren Bestandteile und deren Risikopotential
vorliegt?

5.                         In welcher Form und durch wen erfolgt die Kontrolle der Hersteller-Angaben
bezüglich der Bestandteile von Druckertoner und der möglichen Gefahren?

6.                         Existiert in Österreich ein über die Bestimmungen des ASchG und die
GrenzwerteVO hinausgehendes Melde-, Anmelde- oder Zulassungsverfahren f
ür
Druckertoner?

7.                         In welcher Form erfolgt eine Information der KonsumentInnen über mögliche
Risken durch Schadstoffe in Druckertoner und Emissionen aus Laserdruckern?

8.                         Welche Resultate hat der in 4319/AB angeführte Testlauf betreffend
verbesserte Feinstaubfilter an Pilotgeräten ergeben?


9.     In 4319/AB führen Sie aus, dass Ihr Ressort gemeinsam mit dem BKA und dem
BMWA Leitlinien zur Ökologisierung der gesamten Bundesbeschaffung erstellt hat,
die umweltgerechte Leistungsanforderungen vorsehen. Was beinhalten diese
umweltgerechten Leistungsanforderungen f
ür die Beschaffung von Druckern und
Druckertonern konkret?