369/J XXIII. GP

Eingelangt am 26.02.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Steier und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend Feinstaub aus Laserdruckern

Laserdrucker emittieren während des Druckprozesses flüchtige organische
Verbindungen, Ozon und Tonerstaub. Die Frage gesundheitlicher Gefahren durch
feine und ultrafeine Feinstaub-Partikel aus Laserdruckern wird derzeit va. in
Deutschland heftig diskutiert: Eine Untersuchung des deutschen
Umweltbundesamtes vom Feber 2006 wird mittlerweile durch eine Studie des
Universit
ätsklinikums Gießen (Institut für Innenraum und Umwelttoxikologie,
Medizinische Fakultät der Justus-Liebig-Universität, Prof. Dr. Volker H. Mersch-
Sundermann) vom J
änner 2007 ergänzt - die erste Studie unter realen
Bürobedingungen: im Projektzeitraum 1.7.2005-31.11.2006 wurden mögliche
Beziehungen zwischen Emissionen aus B
üromaschinen, insbesondere aus
Fotokopierern und Laserdruckern und Gesundheitsbeeintr
ächtigungen bzw.
Gesundheitssch
äden bei exponierten Büroangestellten, Tonerstudie" in 63
B
üroräumen in vier deutschen Städten untersucht.

Das Ergebnis: während des Betriebs von Laserdruckern kam es zu einer Erhöhung
der ultrafeinen Partikel im Raum; beim Start des Druckers wurden au
ßerdem
schlagartig so genannte Ultrafeinst
äube in den Raum geblasen. "Mitunter
verzehnfachte sich die Partikelzahl", wird Prof. Mersch-Sundermann in Medien zitiert
"Das ist eine zu hohe, unerw
ünschte Belastung, die wir nicht haben wollen." (FR,
26.1.2007). Zur gesundheitlichen Bewertung stellt die Tonerstudie fest, dass
akute
gesundheitliche Effekte durch die in der Pilotstudie gemessenen Einzelvariablen
derzeit nicht abgeleitet werden
(können). Da sich aus der internationalen Literatur
Anhaltspunkte f
ür subchronische bzw. chronische Effekte von Emissionen aus
Laserdruckern bzw. Fotokopieren ableiten lassen, ist im Rahmen der zuk
ünftigen
Forschung dem biologischen Potential der komplexen Emissionsmuster verst
ärkte
Aufmerksamkeit zu schenken".

Mittlerweile hat sich auch der deutsche Bundestag im Rahmen einer kleinen Anfrage
16/3919 mit dem Thema Emissionen aus Laserdruckgeräten befasst. Alle
Untersuchungen zeigen, dass der Betrieb von Laserdruckern zu einer Freisetzung
alveoleng
ängiger (A-Staub) und ultrafeiner Partikel führen kann", ist in der 19-
seitigen Beantwortung nachzulesen. Auch wenn
alle seriösen wissenschaftlichen
Untersuchungen und Studien zu der Aussage
(kommen), dass gesundheitliche
Gef
ährdungen durch den Umgang mit Laserdruckern oder Kopierergeräten (als) sehr
unwahrscheinlich" einschätzt werden, fehlen wissenschaftliche Berichte über die
Wirkung von Tonerst
äuben nach Langzeitexposition beim Menschen. Die deutsche
BAuA (Bundesanstalt f
ür Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) empfiehlt, unter
Vorsorgegesichtspunkten intensiv genutzte Kopierer, Drucker und
Multifunktionsger
äte abseits vom unmittelbaren Arbeitsplatz aufzustellen. Aus
Vorsorgegr
ünden sollte die Exposition gegenüber Staub möglichst gering gehalten
werden.

 


Auch das Problem mangelnder Kenntnis der Zusammensetzung von Druckertonern
wird angesprochen: es würden zwar Informationen der verschiedenen Hersteller zu
Tonern und Ger
äteinformationen zu Verfügung gestellt; die Information über die
Bestandteile und die Zusammensetzung von Tonern sei aber
nicht Gegenstand
eines Melde-, Anmelde- oder Zulassungsverfahrens. Insofern ist die
Zusammensetzung nicht aller Toner bekannt."
Der Einsatz von Filtern zur Minderung
partikelf
örmiger Emissionen bei PC-Druckern wird begrüßt.

Druckertoner als Arbeitsstoffe iS des Arbeitnehmerschutzgesetzes unterliegen der
Grenzwerteverordnung, die f
ür bestimmte Arbeitsstoffe sog. MAK-Werte (maximale
Arbeitsplatzkonzentration) festlegt. Diese VO sieht derzeit keinen eigenen MAK-
Grenzwert f
ür Tonerstaub vor. ArbeitgeberInnen sind aufgrund der Bestimmungen
des ASchG verpflichtet, f
ür die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der
ArbeitnehmerInnen am Arbeitsplatz zu sorgen. Sie m
üssen sich auch unter
Ber
ücksichtigung der bestehenden Gefahren über den neuesten Stand der Technik
und der Erkenntnisse auf dem Gebiet der Arbeitsgestaltung entsprechend
informieren. Auch wenn sich ExpertInnen
über eine mögliche gesundheitliche
Gef
ährdung durch Feinstaub-Emissionen aus Laserdruckern derzeit nicht schlüssig
sind, sollte doch die blo
ße Möglichkeit einer solchen ausreichen, um entsprechende
Vorsichtsma
ßnahmen durch den Gesetzgeber zu überprüfen. Dies auch im Lichte
dessen, dass pr
äventiv die Staubbelastung möglichst gering gehalten werden sollte,
weil
über die Folgen von Langzeitexposition durch Tonerstäube zu wenig bekannt ist.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit nachstehende

Anfrage:

1.                         Sind Ihrem Ressort die aktuellen Untersuchungsergebnisse (ua. die in der
Einleitung zitierte Tonerstudie 01/2007 und die Untersuchung des UBA-Deutschland
Untersuchungen zur Freisetzung feiner und ultrafeiner Partikel beim Betrieb von
Laserdruck-Ger
äten", 02.2006) bekannt?

2.                         Welche Schlüsse ziehen Sie aus diesen Untersuchungen bezüglich einer
möglichen Gesundheitsgefährdung durch Emissionen aus Laserdruckern?

3.                         Welche Maßnahmen wird Ihr Ressort zur Überprüfung und Vermeidung
gesundheitlicher Risken durch Feinst
äube und Chemikalien aus Laserdruckern
ergreifen?

4.            Sind Ihrem Ressort die Zusammensetzungen der in Österreich im Handel
erh
ältlichen und zum Einsatz kommenden Druckertoner im Detail bekannt? Welche
über die Sicherheitsdatenblätter der Hersteller hinausgehenden Informationen über
Toner- und Geräteemissionen liegen IhremRessort vor?

5.                         Kann aus Ihrer Sicht sichergestellt werden, dass über alle im Handel
erh
ältlichen Druckertoner ausreichende Informationen über deren Bestandteile und
deren Risikopotential vorliegt?

6.                         In welcher Form und durch wen erfolgt die Kontrolle der Hersteller-Angaben
bezüglich der Bestandteile von Druckertoner und der möglichen Gefahren?


7.                         Existiert in Österreich ein über die Bestimmungen des ASchG und die
GrenzwerteVO hinausgehendes Melde-, Anmelde- oder Zulassungsverfahren f
ür
Druckertoner?

8.                          Ist geplant, in die Grenzwertverordnung einen eigenen MAK-Grenzwert für
Tonerstaub aufzunehmen?

9.                          In welcher Form erfolgt eine Information der KonsumentInnen über mögliche
Risken durch Schadstoffe in Druckertoner und Emissionen aus Laserdruckern?