369/J XXIII. GP
Eingelangt am 26.02.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Steier und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Feinstaub aus Laserdruckern
Laserdrucker
emittieren während des Druckprozesses flüchtige organische
Verbindungen, Ozon und Tonerstaub. Die
Frage gesundheitlicher Gefahren durch
feine und ultrafeine Feinstaub-Partikel aus Laserdruckern wird derzeit
va. in
Deutschland heftig diskutiert: Eine Untersuchung des deutschen
Umweltbundesamtes vom Feber 2006 wird mittlerweile durch eine Studie des
Universitätsklinikums
Gießen (Institut für Innenraum und
Umwelttoxikologie,
Medizinische Fakultät der Justus-Liebig-Universität, Prof. Dr. Volker H. Mersch-
Sundermann) vom Jänner 2007 ergänzt - die
erste Studie unter realen
Bürobedingungen: im Projektzeitraum
1.7.2005-31.11.2006 wurden „mögliche
Beziehungen zwischen Emissionen aus Büromaschinen, insbesondere aus
Fotokopierern und Laserdruckern und Gesundheitsbeeinträchtigungen bzw.
Gesundheitsschäden bei exponierten Büroangestellten, Tonerstudie" in 63
Büroräumen in vier deutschen Städten untersucht.
Das Ergebnis: während des Betriebs von Laserdruckern kam
es zu einer Erhöhung
der ultrafeinen Partikel im Raum; beim Start des Druckers wurden außerdem
schlagartig so genannte Ultrafeinstäube
in den Raum geblasen. "Mitunter
verzehnfachte sich die Partikelzahl",
wird Prof. Mersch-Sundermann in Medien zitiert
"Das ist eine zu hohe, unerwünschte Belastung, die wir nicht haben wollen." (FR,
26.1.2007). Zur gesundheitlichen Bewertung stellt die Tonerstudie fest, dass „akute
gesundheitliche Effekte durch die in der Pilotstudie gemessenen Einzelvariablen
derzeit nicht abgeleitet werden (können). Da sich aus der
internationalen Literatur
Anhaltspunkte für subchronische bzw. chronische
Effekte von Emissionen aus
Laserdruckern bzw. Fotokopieren ableiten lassen, ist im Rahmen der zukünftigen
Forschung dem biologischen Potential der komplexen Emissionsmuster verstärkte
Aufmerksamkeit zu schenken".
Mittlerweile
hat sich auch der deutsche Bundestag im Rahmen einer kleinen Anfrage
16/3919 mit dem Thema
Emissionen aus Laserdruckgeräten
befasst. „Alle
Untersuchungen zeigen, dass der Betrieb von Laserdruckern zu einer Freisetzung
alveolengängiger (A-Staub) und ultrafeiner
Partikel führen kann", ist in der 19-
seitigen Beantwortung nachzulesen. Auch wenn „alle seriösen wissenschaftlichen
Untersuchungen und Studien zu der Aussage (kommen), dass gesundheitliche
Gefährdungen
durch den Umgang mit Laserdruckern oder Kopierergeräten (als) sehr
unwahrscheinlich"
einschätzt werden, fehlen wissenschaftliche
Berichte über die
Wirkung von Tonerstäuben nach Langzeitexposition beim
Menschen. Die deutsche
BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin) empfiehlt, unter
Vorsorgegesichtspunkten intensiv genutzte Kopierer, Drucker und
Multifunktionsgeräte abseits vom unmittelbaren
Arbeitsplatz aufzustellen. Aus
Vorsorgegründen sollte die Exposition gegenüber Staub möglichst gering gehalten
werden.
Auch das Problem
mangelnder Kenntnis der Zusammensetzung von Druckertonern
wird angesprochen: es
würden zwar Informationen der
verschiedenen Hersteller zu
Tonern und Geräteinformationen zu Verfügung gestellt; die Information über die
Bestandteile und die Zusammensetzung von Tonern sei aber „nicht Gegenstand
eines Melde-, Anmelde- oder Zulassungsverfahrens. Insofern ist die
Zusammensetzung nicht aller Toner
bekannt." Der Einsatz von Filtern zur Minderung
partikelförmiger Emissionen bei PC-Druckern wird begrüßt.
Druckertoner als Arbeitsstoffe iS
des Arbeitnehmerschutzgesetzes unterliegen der
Grenzwerteverordnung, die für
bestimmte Arbeitsstoffe sog. MAK-Werte (maximale
Arbeitsplatzkonzentration) festlegt. Diese VO sieht derzeit keinen eigenen MAK-
Grenzwert für Tonerstaub vor. ArbeitgeberInnen
sind aufgrund der Bestimmungen
des ASchG verpflichtet, für
die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der
ArbeitnehmerInnen am Arbeitsplatz zu sorgen. Sie müssen sich auch unter
Berücksichtigung der bestehenden
Gefahren über den neuesten Stand der Technik
und der Erkenntnisse auf dem Gebiet der Arbeitsgestaltung entsprechend
informieren. Auch wenn sich ExpertInnen über eine mögliche gesundheitliche
Gefährdung durch Feinstaub-Emissionen
aus Laserdruckern derzeit nicht schlüssig
sind, sollte doch die bloße
Möglichkeit einer solchen
ausreichen, um entsprechende
Vorsichtsmaßnahmen durch den Gesetzgeber zu überprüfen. Dies auch im Lichte
dessen, dass präventiv die Staubbelastung möglichst gering gehalten werden sollte,
weil über die
Folgen von Langzeitexposition durch Tonerstäube zu wenig
bekannt ist.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Wirtschaft
und
Arbeit nachstehende
Anfrage:
1.
Sind Ihrem
Ressort die aktuellen Untersuchungsergebnisse (ua. die in der
Einleitung zitierte Tonerstudie 01/2007 und
die Untersuchung des UBA-Deutschland
„Untersuchungen zur Freisetzung
feiner und ultrafeiner Partikel beim Betrieb von
Laserdruck-Geräten",
02.2006) bekannt?
2.
Welche Schlüsse ziehen Sie aus diesen Untersuchungen bezüglich einer
möglichen Gesundheitsgefährdung durch Emissionen aus Laserdruckern?
3.
Welche Maßnahmen wird Ihr Ressort zur Überprüfung und Vermeidung
gesundheitlicher Risken durch Feinstäube und
Chemikalien aus Laserdruckern
ergreifen?
4.
Sind Ihrem
Ressort die Zusammensetzungen der in Österreich im Handel
erhältlichen und
zum Einsatz kommenden Druckertoner im Detail bekannt? Welche
über die
Sicherheitsdatenblätter der Hersteller hinausgehenden
Informationen über
Toner- und Geräteemissionen liegen IhremRessort vor?
5.
Kann aus Ihrer Sicht sichergestellt werden, dass über alle im
Handel
erhältlichen Druckertoner ausreichende Informationen über deren
Bestandteile und
deren Risikopotential
vorliegt?
6.
In welcher Form und durch wen erfolgt die Kontrolle der
Hersteller-Angaben
bezüglich der Bestandteile von Druckertoner
und der möglichen Gefahren?
7.
Existiert in Österreich ein über die Bestimmungen des ASchG und die
GrenzwerteVO hinausgehendes Melde-,
Anmelde- oder Zulassungsverfahren für
Druckertoner?
8.
Ist geplant, in die Grenzwertverordnung einen eigenen MAK-Grenzwert für
Tonerstaub aufzunehmen?
9.
In welcher Form erfolgt eine Information der KonsumentInnen über mögliche
Risken durch
Schadstoffe in Druckertoner und Emissionen aus Laserdruckern?