3711/J XXIII. GP

Eingelangt am 04.03.2008
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend Antidiskriminierung

 

Die EU weite Studie des British Councel aus 2007 hat gezeigt, dass Österreich in Sachen Antisdiskriminierung gegenüber anderen EU – Staaten einen enormen Aufholbedarf hat. Österreich findet sich im Ranking unter dem EU Durchschnitt auf Platz 22. Der Studie zufolge sieht nur eine Minderheit, dass Ethnische Vielfalt eine Bereicherung sein kann. Zuletzt hat auch der Bericht des Menschenrechtskommissars des Europarates kein gutes Licht auf die österr. Politik in diesem Bereich geworfen.

Die Anfrage soll einige der zentralen  und im folgenden zusammengefassten Mängel in der österreichischen Antidiskriminierungspolitik, sofern man von so einer aufgrund der vernichtenden Ergebnisse überhaupt sprechen kann, beleuchten.

 

·        Problem Ressortsplitting: Legistische Vorbereitung und Vollziehung im Bereich „ethnische Diskriminierung außerhalb des Arbeitslebens“ fällt in unterschiedliche Verantwortungsbereiche: legistische Vorbereitung/Bartenstein - Angelegenheiten der Gleichbehandlungskommission/Bures - Verantwortung hinsichtlich Personalverwaltung, Organisation (Ressourcenverantwortung)/Gusenbauer (s. die Entschließung des Bundespräsidenten vom 1. März 2007, BGBl 49 II/2007).


·         Problem Effektivität: Die überlange Verfahrensdauer im Senat III (teilweise 18 Monate und mehr) ist Gegenstand von öffentlicher Kritik, von individuellen Beschwerden, nun auch Gegenstand einer Beschwerde bei der Volksanwaltschaft (eingebracht vom Klagsverband und von Zara am 15. November 2007, betreffend Mißstände des Vollzuges in allen 3 Senaten der GBK). Mit einem Ansteigen der Fälle ist insbesondere dann zu rechnen, wenn die Bundesregierung der Informationspflicht gem. Art. 10 RL 2000/43/EC nachgekommen sein wird (siehe dazu auch die jeweiligen Gleichbehandlungsberichte an den Nationalrat aus der Vergangenheit, inklusive der Beifügungen der Arbeiterkammer).

·         Problem kritische Feststellungen des Europarates: Der Commissioner for Human Rights des Europarates (im folgenden: CHR), Mr. Thomas Hammarberg, mit dem Sie auch gesprochen haben, stellt in seinem Bericht zur österreichischen Situation vom 12. Dezember 2007 zum Thema Rassismus und Fremdenfeindlichkeit eine ganze Reihe von erheblichen Mängeln fest, unter anderem, daß die Datenlage in dieser Hinsicht unbefriedigend ist und er deshalb das tatsächliche Ausmaß des Problems in Österreich schwer einschätzen könne, er aber offenkundig von relevanten Problemen ausgeht. Er hat auch eine Reihe von dringenden Empfehlungen zur Behebung der Situation abgegeben (siehe vor allem die Punkte 44 bis 55 sowie die Empfehlungen unter Punkt 9 des zit. Berichts) .

Der CHR kritisiert die Komplexität und Zersplitterung der gesetzlichen Regelungen im Antidiskriminierungsrecht (er identifiziert dabei ca. 30 unterschiedliche), die auch unterschiedliche Verfahren, und erhebliche Unterschiede der Schutzniveaus in den Ländern mit sich bringen, was den Zugang zum Recht für die Öffentlichkeit aber auch für Rechtsvertreter erschwert. Der CHR stellt fest, dass die GAW nicht ausreichende Mittel hat und nicht ausreichend unabhängig gestellt ist. Außerdem wird die abschreckende Wirkung von Strafgeldern aufgrund ihrer geringen Höhe bestritten

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 


 

ANFRAGE:

 

 

1. Wie wollen Sie die Ressourcenausstattung der GBK sinnvoll gestalten, wenn Sie insbesondere keinen Einfluß auf die Angelegenheiten der GBK selbst haben, aber auch keinen auf die gesetzliche Grundlage?

 

2. Wen halten Sie für zuständig für die Gewährung der nötigen freien Zeit für die Vorsitzführung gem. § 10 Abs 1a GBK-GAW-G, wenn der oder die Vorsitzende nicht Ihrem Ressort angehört?   

 

3. Halten Sie die derzeitige finanzielle und personelle Ausstattung der GBK, insbesondere des Senates III und seiner Geschäftsführung vor diesem Hintergrund für ausreichend im Hinblick auf die Ziele der europäischen Antirassismus-Gesetzgebung und die vom europäischen Recht geforderte Effektivität?

 

4. Halten Sie diese insbesondere im europäischen Vergleich für angemessen und ausreichend?

 

5. Wenn nein, wie werden Sie den Abbau der bestehenden Aktenrückstände bewerkstelligen?

 

6. Wie werden Sie für den zu erwartenden weiteren Anstieg von Fällen Vorsorge treffen?

 

7. Halten sie die personelle und budgetäre Ausstattung der GAW im Hinblick auf ihre Aufgaben im internationalen Vergleich für ausreichend?

 

8. Was werden Sie tun, um die Unabhängigkeit der GAW – wie im Regierungsprogramm vereinbart -  zu stärken?

 

9. Was werden Sie tun, um für die zukünftig ansteigenden Belastungen der GAW vorzusorgen?


 

 

 

10. Halten Sie die Paris Principles zur Förderung des Menschenrechtsschutzes (1991) für relevant?

 

11. Wenn ja: wie setzen Sie die dortigen Empfehlungen zur Zusammensetzung von entsprechenden Institutionen hinsichtlich Unabhängigkeit und Pluralität um?

 

12. Wie setzen Sie die Empfehlungen zur Effektivität der Einrichtungen um?

 

13. Halten Sie die ECRI-Principles der European Comission against Racism and Intolerance inklusive Appendix für relevant?

 

14. Wenn ja: wie setzen Sie die dort angeführten Punkte über die Zusammensetzung von specialised bodies hinsichtlich der Wiederspiegelung der Unterschiedlichkeit der Gesellschaft, ihre Unabhängigkeit, ihre Mittelausstattung und den einfachen Zugang zu ihnen um?

 

15. Wenn nein: wie können Sie das begründen?

 

Zum mangelnden Budget

16. Ist es zutreffend, daß dem Senat III der GBK kein Budget für Fachexperten, Gutachten, Schulungen der Senatsmitglieder etc. zur Verfügung steht?

 

17. Sollte doch ein Budget zur Verfügung stehen: wie hoch ist dieses und warum ist es den Senatsmitgliedern nicht bekannt? (Bitte um jährliche Auflistung ab 2006 bis laufend)

 

18. Wie beurteilen Sie diese mangelnde Ressourcenausstattung im Hinblick auf die Verfahrensdauer, die Qualität der Entscheidungen und die Kompetenz der Senatsmitglieder?

 

19. Wie wollen Sie sonst die Zurverfügungstellung des nötigen Fachwissens für die und der nötigen rechtlichen und interkulturellen Kompetenz der Senatsmitglieder sicherstellen?  


Zum Problem Unisex-Richtlinie

20. Halten Sie es für sinnvoll, die anstehende Umsetzung der sogenannten Unisex-Richtlinie/Versicherungen - so wie es in der Regierungsvorlgage zum GBG bzw. GBK-GAW-G vorgesehen ist - im Rahmen des Senates III (Antirassismus außerhalb des Arbeitslebens) zu verwirklichen?

 

21. Sind Sie der Meinung, dass es sich hier um verwandte Rechtsgebiete handelt?

 

22. Welche zusätzlichen Ressourcen werden Sie zur Verfügung stellen, um die neuen Agenden für die GBK (laut Regierungsvorlage für das GBB und GBK-GAW-G im Rahmen des Senates III) infolge der Umsetzung der sogenannten „Unisex-Richtlinie/Versicherungen“ effektiv vollziehen zu können?

 

Zum Problem Publizität und Dialog

23. Artikel 10 RL 2000/43/EC verpflichtet die Mitgliedsstaaten, die Antidiskriminierungsmaßnahmen gemäß dieser Richtlinie allen Betroffenen mit allen geeigneten Mitteln im gesamten Staatsgebiet bekannt zu machen.

Welchen Beitrag haben Sie dazu geleistet?

 

24. Halten Sie diesen Beitrag für ausreichend, wirksam und woran messen Sie das?

 

25. Artikel 11 RL 2000/43/EC verlangt von den Mitgliedsstaaten, dass sie den sozialen Dialog (ArbeitgeberInnen- und ArbeitnehmerInnen-Seite) fördern.

Welche Aktivitäten haben Sie in diesem Zusammenhang wann gesetzt?

 

26. Halten Sie das für ausreichend, wirksam und woran messen Sie das?

 

27. Artikel 12 RL 2000/43/EC verlangt von den Mitgliedsstaaten, dass sie den Dialog mit den einschlägigen NGO’s fördern.

Welche Aktivitäten Beitrag haben Sie in diesem Zusammenhang gesetzt?

 

28. Halten Sie diesen Beitrag für ausreichend, wirksam und woran messen Sie das?

 


29. Welche Maßnahmen setzen Sie, um die nötigen Daten über Rassismus und ethnische Diskriminierung in Österreich zu beschaffen?

 

30. Können sie sich zur Datenerhebung die Einrichtung einer staatlichen, mit der Schweiz vergleichbaren Kommission gegen Rassismus vorstellen?

 

31. Wie weit sind die von österreichischer Seite behaupteten Vorbereitungen für einen Aktionsplan gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gediehen?

 

32. Wann wird mit der Umsetzung begonnen?

 

33. Was beinhaltet dieser Aktionsplan?

 

34. Deckt er insbesondere die Empfehlungen des CHR ab, wie

a. Behebung des Datenmangels ?

b. Bewußtseinsbildung zu betreiben ?

c. Menschenrechts- und Demokratiebildung in Schulen, in der Erwachsenenbildung und in der Berufsausbildung für öffentlich Bedienstete, Polizei, SozialarbeiterInnen und Bedienstete im Gesundheitsbereich?

d. Unterstützung von „grass root initiatives“, die rassistische und antidemokratische Tendenzen auf lokaler Ebene identifizieren und darauf antworten? (wobei vom HRC die NGOs als wesentliche Partner betrachtet werden).

e. Die Zurverfügungstellung von ausreichenden Mitteln zur Unterstützung und Beratung von Opfern von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit?

f. Mehr Mitarbeiter mit ethnischem oder Minderheiten-Hintergrund bei Ämtern und Behörden?

 

35. Auf welches Niveau werden Sie die Leitlinien zur Bemessung des Schadenersatzes und die Strafgelder anheben, um dem EU-Recht entsprechend effektive, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen zu schaffen?


36. Halten Sie das Verbot der diskriminierenden Stellenausschreibung in § 24 GBG samt der dort vorgesehenen Einschränkung der Aktivlegitimation und der Sanktionen für wirksam? (v.a. im Hinblick auf die diesbezügliche Misstandsfeststellung der Volksanwaltschaft)

 

37. Wenn nein, wie werden Sie eine wirksamere Lösung umsetzen?

 

38. Warum ist diese Bestimmung nicht als Offizialdelikt verfolgbar?

 

39. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um die GAW entsprechend den Anforderungen, inklusive der Bewusstseinsarbeit mit Personal und Finanzmitteln auszustatten und ihre Unabhängigkeit zu sichern ?

 

40. Was werden Sie tun, um der Forderung des CHR nachzukommen, aktiv Tendenzen der Stigmatisierung von MigrantInnen, AsylwerberInnen und Flüchtlingen im politischen Diskurs zu unterbinden?

 

41. Was werden Sie tun, um Einrichtungen zur Unterstützung  von Opfern von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit mehr zu fördern als bisher, so auch Einrichtungen der Zivilgesellschaft auf diesem Gebiet?