3715/J XXIII. GP
Eingelangt am 04.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Morak
Kolleginnen
und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz
betreffend der „Gebühren für Smartcards
zum Empfang von ORF via Digital-
Satellit"
Die Digitalisierung
des Fernsehens ist auf allen Verbreitungswegen bereits sehr weit
fortgeschritten und die technische Umstellung der digitalen Terrestrik
weitgehend
abgeschlossen. Als Gewinner in der Gunst der Konsumentinnen und Konsumenten
erweist sich jedoch nicht dieser Weg, sondern der Empfang via Digital-Satellit.
Innerhalb von zwei Jahren hat sich der Anteil an Haushalten, die via Digital-
Satellit
ihr Programm empfangen von 18% auf 35% fast verdoppelt. Damit bilden die
Besitzer von Satellitenempfängern die größte Gruppe
von Fernsehzusehern, wobei in
absehbarer Zeit eine
vollkommene Migration von analog auf digital vollzogen sein
wird.
Die Verbreitung des ORF-Programms
via Digital-Satellit bietet aber auch für den
ORF enorme Vorteile. Der ORF muss aufgrund der günstigen Lizenzgebühren sein
Programm bei Satellitenabstrahlung verschlüsseln. Als Schlüssel fungiert eine
„Smartcard",
die gemeinsam mit der Decoderbox im Handel oder einzeln direkt beim
ORF erworben werden
kann. Es wird damit sichergestellt, dass nur Gebührenzahler
mit Wohnsitz in Österreich die Programme des ORF
empfangen. Der wesentliche
Vorteil des ORF besteht darin, dass er durch die Verschlüsselung bei TV-Rechten
wesentlich bessere Preise erzielen kann, da
sich die Satellitenabstrahlung auf
Österreich beschränkt.
Jenseits der
Terrestrik und der Verbreitung via Kabel erschließt sich der
ORF durch
Digital-Satellit eine
neue Plattform zur Distribution seiner Programme und wird somit
ein attraktiverer Partner für
die Werbewirtschaft.
Da nur mehr 9% aller Haushalte
ausschließlich via Antenne Fernsehprogramme
empfangen, erfüllt der ORF seinen
Versorgungsauftrag immer mehr über
die
Verbreitungswege Kabel und Satellit.
Insgesamt wurden bisher in Österreich nur
knapp 400.000
DVB-Boxen verkauft, wovon nur ca. ein Drittel der Geräte mit MHP
ausgestattet ist. Die Konsumentinnen und Konsumenten entscheiden sich aufgrund
der Kostenstruktur und der größeren Programmvielfalt zunehmend für den Empfang
via Digital-Satellit. Der Empfang via
Digital-Satellit wird dem Konsumenten jedoch
durch eine Freischaltgebühr
von 18 Euro je Rundfunkempfangsgerät
(bzw.
Smartcard) unnötig
erschwert. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der Schweiz
(SRG) ist in einer ähnlichen Situation bezüglich der
TV-Rechte und verwendet
ebenfalls Verschlüsselungskarten für den Empfang via Digital-Satellit. Der öffentlich-
rechtliche Rundfunk in der Schweiz verlangt jedoch KEINE Freischaltgebühr.
Die
seit Herbst 2006 laufende Förderaktion der RTR-GmbH mit
Gutscheinen zu je 40
bzw.
später 30 Euro für die ersten
100.000 Haushalte, die sich eine DVB-T Box mit
MHP-Funktion kaufen, war ursprünglich bis 31.12.2006 befristet. Die
Aktion wurde
mittlerweile bis zum
31.03.2008 ausgedehnt, da die angepeilte Zahl von 100.000
eingelösten Gutscheinen nach 1 1/2
Jahren noch nicht erreicht wurde. Interessant in
diesem Zusammenhang erscheint, dass
lediglich rund 6.000 der ca. 300.000
gebührenbefreiten Haushalte von diesem
Angebot Gebrauch gemacht haben.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Soziales
und Konsumentenschutz
folgende
Anfrage
1.
Sie denken in einer Wochenzeitschrift aufgrund der allgemeinen
Preisteuerung
laut über ein Lebensmittelmonitoring nach.
Denken Sie in diesem
Zusammenhang auch an ein unabhängiges
Monitoring des ORF in
Gebührenfragen?
2.
Wie stehen Sie
in diesem Zusammenhang zur Umsetzung der im
Regierungsprogramm vereinbarten unabhängigen
Medienbehörde, die ein
solches Monitoring
durchführen könnte?
3.
Zum Empfang
des ORF via Digital-Satellit wird ein Receiver mit ORF-Karte
benötigt. In
letzter Zeit haben 15% aller Haushalte diese Investition von 100 Euro
und mehr getätigt, um den ORF in digitaler Qualität empfangen zu können. Wie
stehen Sie in ihrer Funktion als
Konsumentenschutzminister - in Anbetracht der
Investitionen, die viele Haushalte getätigt haben -
zur Erhöhung des
Programmentgelts um
9,4%?
4.
Wie stehen Sie
als Konsumentenschutzminister dazu, dass die Konsumenten
nach dem Erwerb des Receivers und der
Smartcard im Handel noch zusätzlich
18 Euro Freischaltgebühr, trotz der laufenden Zahlung der „ORF-Gebühren",
an
den ORF zu leisten
haben?
5.
Die Freischaltgebühr für Smartcards
wird auch von gebührenbefreiten Personen
verlangt.
Wie stehen Sie als Konsumentenschutzminister dazu, dass Personen,
die
wegen ihrer schlechten finanziellen Lage von den ORF-Gebühren befreit
sind
über den Umweg
einer Freischaltgebühr doch zur Kasse gebeten werden?
6.
Ist Ihnen
bewusst, dass die Maßnahmen und Umstellungen des ORF
dem
Konsumenten zusätzliche
Kosten von zumeist mehr als 100 Euro (Receiver,
Freischaltgebühr) aufbürden?
7. Haben Sie
als Konsumentenschutzminister deshalb eine Einmalzahlung von
100 Euro für einkommensschwache Personen verlangt?
8.
Fernsehen hat
zweifelsohne eine hohe soziale Integrationsfunktion. Den
österreichischen Gebührenzahlern sind durch die
TV-Digitalisierung hohe Kosten
entstanden. Ihnen war in der Vergangenheit
die soziale Verantwortung in einer
Vielzahl von Fällen sehr
wichtig. Warum haben Sie als
Konsumentenschutzminister
in diesem Zusammenhang geschwiegen?