3716/J XXIII. GP

Eingelangt am 04.03.2008
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Anfrage

der Abgeordneten Rosemarie Schönpass und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Errichtung einer neuen Verwertungsanlage für Kühl- und Gefriergeräte in Österreich

Die Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft , Umwelt und Wasserwirtschaft über die Abfallvermeidung, Sammlung und Behandlung von elektrischen und elektronischen Altgeräten, BGBl II 2005/121 (novelliert durch BGBl II 183/2006 und BGBl II 48/2007), ist seit 30. April 2005 in Kraft.

In Umsetzung der Europäischen Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE - Richtlinie) und der Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten regelt die Verordnung kurz gefasst folgendes:

Wichtigstes Ziel der Verordnung ist die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und - soweit dies nicht möglich ist - die Wiederverwendung, die stoffliche Verwertung und andere Formen der Verwertung solcher Abfälle, um die Abfallmenge, im Sinne einer nachhaltigen Stoffstrombewirtschaftung und einer Verbesserung der Umweltsituation, zu verringern.

Als Prinzip der Produzentenverantwortung sind die Hersteller und Importeure von in Österreich in Verkehr gesetzten Elektro- und Elektronikgeräten für die Einhaltung von Beschränkungen bei der Verwendung gefährlicher Stoffe in den Geräten (sog. Stoffverbote) sowie für die umweltgerechte Verwertung und Behandlung der als Abfall anfallenden Elektroaltgeräte - und damit auch für deren Rücknahme bzw. die Einrichtung von Stellen für die getrennte Sammlung - verantwortlich. Zurückgenommene Geräte sind grundsätzlich wiederzuverwenden, und sekundär nach dem Stand der Technik und unter Beachtung konkreter Verwertungsquoten zu behandeln.

Die Elektroaltgeräteverordnung gilt selbstverständlich uneingeschränkt auch für Kühl-und Gefriergeräte. Nicht zuletzt ist auch deren Verwertung nach dem Stand der Technik durchzuführen. Derzeit werden pro Jahr in Österreich ca. 300.000 Stück solcher Geräte gesammelt und verwertet. Bei der Verwertung von Kühl- und Gefriergeräten ist insbesondere auf die ordnungsgemäße Entsorgung der FCKW-haltigen Kühl- und Schäumungsmittel zu achten. Diese Stoffe sollen so wenig wie möglich in die Atmosphäre entweichen.

Diese Verwertung erfolgt derzeit in zwei Werken in Österreich, bei der Firma AVE Österreich GmbH in Timelkam und der Firma NÖ-Kühlgeräteverwertung in St. Georgen in Ybbsfelde. Diese Werke sind vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als zuständige Behörde geprüft und zertifiziert worden. Die Verarbeitungskapazitäten dieser Anlagen betragen insgesamt

400.000 bis 500.000 Stück/Jahr, also mehr als das österreichische Aufkommen von ca. 300.000 Stück/Jahr.

Pressemeldungen zufolge plant die UFH Holding GmbH gemeinsam mit dem großen deutschen Entsorgungsunternehmen Remondis, die Errichtung einer Verwertungs­anlage mit einer Kapazität von ca. 300.000 Stück pro Jahr in Österreich. Das Investitionsvolumen beträgt diesen Pressemeldungen zufolge ca. 7 Mio. , die zu 50 % von der Firma UFH aufgebracht werden, die damit 51 % der Beteiligung und des Risikos hält.

Die Firma UFH Elektroaltgeräte System Betreiber GmbH steht im Eigentum der UFH Holding GmbH, die wiederum zu 100 % von der Privatstiftung UFH Umweltforum Haushalt gehalten wird. Drei der Aufsichtsräte der UFH Holding GmbH und vier der Aufsichtsräte der UFH Altlampen Systembetreiber GmbH sind gleichzeitig Stiftungsräte der Stiftung UFH. Das von dieser Stiftung verwaltete Vermögen, das aus Beitragszahlungen der österreichischen Konsumenten für die seinerzeitigen Kühlschrankpickerln" bezahlt wurde, betrug im Jahr 2005 ca. 50 Mio. .

Sollte es zu der von der Firma UFH geplanten Errichtung einer zusätzlichen Kühlschrankverwertungsanlage kommen, wird die Gesamtkapazität der österreichischen Anlagen auf 800.000 Stück erhöht. Es wird daher durch die Anlagenbetreiber erforderlich sein, zusätzlich zum österreichischen Aufkommen weitere 500.000 Stück Kühlschränke zur Verwertung aus den umliegenden Ländern zu importieren.

Extrem umweltbelastend sind weiters der Transport von Kühlschranken über längere Entfernungen und eine längere Lagerung, da dabei laut Deutscher Umwelthilfe weitere 20 % der FCKW-Lasten in die Luft entweichen. Diese Entwicklung wirft wichtige Fragen auf, die das BMLFUW als Aufsichtsbehörde betreffen und für die Erhaltung der anerkannten hohen Umweltstandards in Österreich von Bedeutung sind.

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land-und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende


Anfrage:

1.            Sind Ihrem Ministerium die Investitionspläne der Firma UFH GmbH bekannt? Wenn ja: Hat Ihr Ministerium geprüft, woher die Mittel stammen, mit denen der Werksbau finanziert werden soll, und ob dabei die Bestimmungen der EAG -Verordnung bezüglich verursachergerechte Kalkulationen eingehalten wurden?

2.            Die UFH GmbH verfügt über kaum Eigenkapital und Anlagevermögen und steht im Eigentum der UFH-Stiftung. Was gedenken Sie zu tun, damit nicht Mittel der UFH-Stiftung,    die   den    österreichischen    Konsumenten    gehören,    für   die Finanzierung   oder die  direkte  oder  indirekte  Besicherung  der  3,5   Mio.  herangezogen  werden,   die  vom   UFH   für  ihren  Anteil   an  der  Investition aufgebracht werden muss?

3.            Wie werden Sie sicherstellen, dass im Fall des zu erwartenden Verlusts aus dieser offensichtlich spekulativen Beteiligung, dieser weder durch Mittel aus der UFH Stiftung abgedeckt noch den Konsumenten über die Tarife weiterverrechnet wird?

4.      Wenn die UFH GmbH ihre Investitionspläne realisiert, wird es 2010 mindestens drei Kühlschrankverwertungsanlagen in Österreich geben, deren Gesamtkapazität von ca. 800.000 Stück/Jahr das österreichische Aufkommen weit übersteigt. Das bedeutet, dass dadurch die zusätzlichen Mengen aus den umliegenden Ländern nach Österreich importiert werden müssen. Derartige Strategien, die Österreich zum Müllzentrum für Kühlschränke machen würden, stellen einen Verstoß gegen das Prinzip der Nähe der EU Abfall-Rahmenrichtlinie dar. Was werden Sie tun, um einen solchen Verstoß im Vorhinein zu unterbinden?

5.             Was gedenkt das BMLFUW zu tun, damit die mit Transport und Lagerung von derartigen Mengen verbundenen zusätzlichen, in die Atmosphäre entweichenden FCKW-Lasten von mindestens 20 % unterbleiben, die dadurch zusätzlich in Österreich anfallen würden?

6.             Der Transport dieser 300.000 bis 400.000 Stück würde bis zu 2.500 zusätzliche LKW-Fuhren quer durch Österreich nach Kematen mit sich bringen. Ein wichtiges Ziel der EAG Verordnung ist aber die Verbesserung der Umweltsituation. Was tun Sie, damit diese zusätzlichen Klimabelastungen hintangehalten werden?

7.             Die Kühlschrankverwertungsanlage des Partners der UFH GmbH, der Firma Remondis aus Lünen, Nordrhein-Westfalen, die sich ebenfalls in Lünen befindet, entspricht offensichtlich in keinster Weise dem Stand der Technik. Nach dem Bericht der Deutschen Umwelthilfe wurden in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2005 nur   26,6 %    der   in    einem    Kühlschrank   vorhandenen    FCKW   Mengen ordnungsgemäß entnommen. Was gedenkt das BMLFUW zu tun, um bei dem geplanten Werk sicherzustellen, dass die höheren österreichischen Standards von Beginn an eingehalten werden und das Werk dem aktuellen Stand der Technik voll entsprechen wird?