3727/J XXIII. GP

Eingelangt am 05.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordnete Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesministerin für Justiz

betreffend „Gerichtliche Strafverfahren nach § 168a Strafgesetzbuch"

Mit der AB 565/XXIII.GP vom 22.05.2007 wurden die diesbezüglichen Fragen durch die
Bundesministerin für Justiz beantwortet.

Trotz eindeutiger Rechtslage traten auch 2007 Organisatoren und Teilnehmer von Schenkkreisen
in Österreich auf, (anonyme) Anfragen in den AK-Konsumentenberatungseinrichtungen
bestätigten dies. So insbesondere in Niederösterreich, wo in zahlreichen Gemeinden bei
Stammtischen u.a. für die Teilnahme an einem Schenkkreis in Deutschland geworben wurde.
Teilnehmer nahmen dafür sogar Kredite auf. Einzahlungs- und Auszahlungsstelle war Passau, die
Autobahnstation Mondsee wurde als Treffpunkt genannt.

Auch gerichtliche Verurteilungen wurden bekannt: Zu bedingten Geldstrafen von 520 bis 10.400
Euro wurden die einstigen Organisatoren des Unterländers Schenkkreises verurteilt. 125.750
Euro Schaden soll gutgläubigen Schenkern durch das Pyramidenspiel entstanden sein (TTZ
21.11.2007).

In der Schweiz wiederum trat der Schenkkreis „Spirit of Independence" auf, Teilnehmer mussten
dafür 15.000 Schweizer Franken einsetzen und zahlen. Geworben wurden diese Mitglieder
allerdings nicht in der Schweiz, sondern in Deutschland.

Aus systematischen Gründen werden dieselben Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen
für das Jahr 2007 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1. Welche Pyramidenspiele (bzw. Gewinnerwartungssysteme) bzw. deren Veranstalter wurden
nach § 168 a StGB im Jahr 2007 in Österreich bei den zuständigen Gerichten bzw.
Staatsanwaltschaften zur Anzeige gebracht (Aufschlüsselung auf die zuständigen
Staatsanwaltschaften)?


2.          Wie viele und welche strafgerichtlichen Verfahren nach § 168 a StGB wurden 2007 geführt
(Aufschlüsselung auf die zuständigen Gerichte)?

3.          Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen nach § 168 a StGB kam es 2007 - gleichgültig
wann die Strafanzeigen erstattet wurden?

Welche Pyramidenspiele betraf dies?

Welche Strafen wurden dabei jeweils ausgesprochen (Aufschlüsselung auf die zuständigen

Gerichte)?

4.          Wie viele dieser Strafanzeigen wurden 2007 zurückgelegt (Aufschlüsselung auf die
Staatsanwaltschaften)?

5.          Wie viele dieser Verfahren wurden 2007 nach der StPO eingestellt (Aufschlüsselung auf die
zuständigen Staatsanwaltschaften)?

6.          Wie viele Strafverfahren nach § 168 a StGB - die 2007 zur Anzeige gebracht wurden - sind
noch nicht rechtskräftig entschieden (Aufschlüsselung auf die zuständigen
Staatsanwaltschaften)?

Welche Pyramidenspiele betrifft dies?

7.          In wie vielen Fällen wurden 2007 die diversionsrechtlichen Bestimmungen angewandt?
Welche Maßnahmen wurden jeweils konkret aufgetragen (Aufschlüsselung auf die
zuständigen Staatsanwaltschaften)?

8.          Wie viele Strafanzeigen denen Anzeigen nach § 168 a StGB zugrunde liegen, sind derzeit in
Österreich anhängig und noch nicht rechtskräftig entschieden (Aufschlüsselung auf die
zuständigen Gerichte und Gerichtsebene)?

9.          Wie wurde 2007 seitens der Justiz gegen Veranstalter von „Pyramidenspielen" (bzw.
Gewinnerwartungssysteme) mit Sitz in anderen EU-Mitgliedsstaaten oder Drittstaaten
vorgegangen, die diese in Österreich verbreitet haben?

10.   Welche Möglichkeiten haben sich für 2007 die Justiz konkret ergeben, gegen Veranstalter von
„Pyramidenspielen" (bzw. Gewinnerwartungssysteme) im Internet vorzugehen?


11. Wie viele Veranstalter bzw. Teilnehmer von „Schenkkreisen" wurden bis 31.12.2007 bei den
Staatsanwaltschaften nach § 168 a StGB angezeigt (ersuche um Bekanntgabe der zuständigen
Staatsanwaltschaften)?

12. Wie ist der Stand dieser gerichtlichen Verfahren (Aufschlüsselung auf Gerichte)?

13. Vertritt nun das BMJ die Auffassung, dass die VIP-Beteiligungs-GesmbH in Wörgl ein
Pyramidenspiel im Sinne von § 168 a StGB war?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen?

14.  Wie viele Verantwortliche bzw. Teilnehmer von der VIP-Beteiligungs-GesmbH wurden bis
2007 bei den Staatsanwaltschaften angezeigt (ersuche um Bekanntgabe der zuständigen
Staatsanwaltschaften)?

Welche Delikte werden den Verdächtigen vorgeworfen?

15.    Wie ist der Stand dieses bzw. dieser gerichtlichen Verfahren?

16.    Ist Ihnen in Österreich bislang der Schweizer Schenkkreis „Spirit of Independence" bekannt
geworden?

17.    Welche Schlussfolgerungen ziehen Sie daraus, dass zunehmend Werbeveranstaltungen für
Schenkkreise in unserem Nachbarland Deutschland stattfinden?

18.    Welche grundsätzlichen Probleme werden zurzeit seitens des Ressorts bei Delikten und
Verfahren nach §168a gesehen?