3727/J XXIII. GP
Eingelangt am 05.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordnete Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesministerin für Justiz
betreffend „Gerichtliche Strafverfahren nach § 168a Strafgesetzbuch"
Mit
der AB 565/XXIII.GP vom 22.05.2007 wurden die diesbezüglichen Fragen durch
die
Bundesministerin
für Justiz beantwortet.
Trotz eindeutiger Rechtslage
traten auch 2007 Organisatoren und Teilnehmer von Schenkkreisen
in Österreich auf, (anonyme) Anfragen in den
AK-Konsumentenberatungseinrichtungen
bestätigten dies. So insbesondere in Niederösterreich, wo in
zahlreichen Gemeinden bei
Stammtischen u.a. für die Teilnahme an
einem Schenkkreis in Deutschland geworben wurde.
Teilnehmer nahmen dafür sogar Kredite auf. Einzahlungs- und
Auszahlungsstelle war Passau, die
Autobahnstation Mondsee wurde als Treffpunkt
genannt.
Auch gerichtliche Verurteilungen
wurden bekannt: Zu bedingten Geldstrafen von 520 bis 10.400
Euro wurden die einstigen Organisatoren des
Unterländers Schenkkreises verurteilt. 125.750
Euro Schaden soll gutgläubigen Schenkern durch das Pyramidenspiel
entstanden sein (TTZ
21.11.2007).
In der Schweiz wiederum trat der
Schenkkreis „Spirit of Independence" auf, Teilnehmer mussten
dafür 15.000 Schweizer Franken
einsetzen und zahlen. Geworben wurden diese Mitglieder
allerdings nicht in der Schweiz, sondern in Deutschland.
Aus systematischen Gründen
werden dieselben Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen
für das Jahr 2007 zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Welche Pyramidenspiele (bzw. Gewinnerwartungssysteme)
bzw. deren Veranstalter wurden
nach § 168 a
StGB im Jahr 2007 in Österreich bei den zuständigen Gerichten bzw.
Staatsanwaltschaften zur Anzeige gebracht
(Aufschlüsselung auf die zuständigen
Staatsanwaltschaften)?
2.
Wie viele und welche strafgerichtlichen Verfahren nach § 168 a StGB
wurden 2007 geführt
(Aufschlüsselung
auf die zuständigen Gerichte)?
3.
Zu wie vielen
rechtskräftigen Verurteilungen nach § 168 a StGB kam es 2007 -
gleichgültig
wann die Strafanzeigen erstattet wurden?
Welche Pyramidenspiele betraf dies?
Welche Strafen wurden dabei jeweils ausgesprochen (Aufschlüsselung auf die zuständigen
Gerichte)?
4.
Wie viele dieser Strafanzeigen wurden 2007 zurückgelegt
(Aufschlüsselung auf die
Staatsanwaltschaften)?
5.
Wie viele dieser Verfahren wurden 2007 nach der StPO eingestellt
(Aufschlüsselung auf die
zuständigen
Staatsanwaltschaften)?
6.
Wie viele
Strafverfahren nach § 168 a StGB - die 2007 zur Anzeige gebracht wurden -
sind
noch nicht rechtskräftig entschieden
(Aufschlüsselung auf die zuständigen
Staatsanwaltschaften)?
Welche Pyramidenspiele betrifft dies?
7.
In wie vielen Fällen wurden 2007 die diversionsrechtlichen Bestimmungen
angewandt?
Welche
Maßnahmen wurden jeweils konkret aufgetragen (Aufschlüsselung auf
die
zuständigen Staatsanwaltschaften)?
8.
Wie viele Strafanzeigen denen Anzeigen nach § 168 a StGB zugrunde
liegen, sind derzeit in
Österreich
anhängig und noch nicht rechtskräftig entschieden
(Aufschlüsselung auf die
zuständigen Gerichte und Gerichtsebene)?
9.
Wie wurde 2007
seitens der Justiz gegen Veranstalter von „Pyramidenspielen" (bzw.
Gewinnerwartungssysteme) mit Sitz in
anderen EU-Mitgliedsstaaten oder Drittstaaten
vorgegangen, die diese in
Österreich verbreitet haben?
10.
Welche Möglichkeiten haben sich für 2007 die Justiz konkret
ergeben, gegen Veranstalter von
„Pyramidenspielen"
(bzw. Gewinnerwartungssysteme) im Internet vorzugehen?
11. Wie viele
Veranstalter bzw. Teilnehmer von „Schenkkreisen" wurden bis
31.12.2007 bei den
Staatsanwaltschaften nach § 168 a StGB angezeigt (ersuche um Bekanntgabe
der zuständigen
Staatsanwaltschaften)?
12. Wie ist der Stand dieser gerichtlichen Verfahren (Aufschlüsselung auf Gerichte)?
13. Vertritt nun
das BMJ die Auffassung, dass die VIP-Beteiligungs-GesmbH in Wörgl ein
Pyramidenspiel
im Sinne von § 168 a StGB war?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen?
14. Wie viele
Verantwortliche bzw. Teilnehmer von der VIP-Beteiligungs-GesmbH wurden bis
2007 bei den Staatsanwaltschaften
angezeigt (ersuche um Bekanntgabe der zuständigen
Staatsanwaltschaften)?
Welche Delikte werden den Verdächtigen vorgeworfen?
15. Wie ist der Stand dieses bzw. dieser gerichtlichen Verfahren?
16.
Ist Ihnen in
Österreich bislang der Schweizer Schenkkreis „Spirit of
Independence" bekannt
geworden?
17.
Welche
Schlussfolgerungen ziehen Sie daraus, dass zunehmend Werbeveranstaltungen
für
Schenkkreise in unserem Nachbarland Deutschland stattfinden?
18.
Welche grundsätzlichen Probleme werden zurzeit seitens des
Ressorts bei Delikten und
Verfahren nach
§168a gesehen?