3739/J XXIII. GP
Eingelangt am 05.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Morak
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz
betreffend der „Mehrwertnummern im ORF“
Im Rahmen der 4. Staffel der
Sendung „Dancing Stars" wird wiederum
auf das
System des Publikumsvotings via SMS, bei dem pro abgegebener Stimme für die
Konsumenten ein Betrag von 50 Cent anfällt, zurückgegriffen.
Ein erheblicher Betrag
kommt dabei dem ORF zu gute. Das gleiche System wurde in der Vergangenheit bei
ähnlich publikumswirksamen Formaten
wie „Starmania" oder „Musical! Die Show"
vom ORF verwendet.
Ohne zu
fragen, ob die angesprochenen Sendungsformate den öffentlich-rechtlichen
Auftrag erfüllen, ist aus medien- und
sozialpolitischer Sicht, die Frage zu stellen, ob
eine Publikumspartizipation an Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
weitere Entgelte zusätzlich zu den ORF-Gebühren rechtfertigt. Vor allem
Jugendliche, die ihrem Publikumsliebling oftmals eine Vielzahl von Unterstützungs-
SMS senden und so unwissend entgeltliche Mehrwertdienste in Anspruch nehmen,
werden damit in eine Kostenfalle gelockt.
Das System
von Mehrwertnummern zieht sich jedoch wie ein roter Faden durch den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk ORF
und ist nicht nur auf Gewinnspiele und
Unterhaltungsformate (z.B. „Frisch
gekocht") beschränkt, sondern ist auch bei
Serviceangeboten zu finden. Gerade im Bereich der Konsumenteninformation wie
z.B. der Auskunft zur digitalen Verbreitung
der ORF-Programme ist der telefonische
Kontakt nur über eine kostenpflichtige Mehrwert-Hotline möglich.
Ebenso ist die Ö3-
Servicehotline nur
als kostenpflichtige Mehrwertnummer eingerichtet.
Interessanterweise
war in den letzten Monaten weder von der Arbeiterkammer, noch
von Ihnen als
Konsumentenschutzminister eine Stellungnahme zu dieser Thematik
zu hören.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Soziales
und Konsumentenschutz
folgende
Anfrage
1. Halten Sie es als Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz für
vertretbar, dass der ORF von den
Zuseherinnen und Zusehern für die interaktive
Teilnahme an seinen
Sendungen, beispielsweise SMS-Abstimmungen,
zusätzliche
Entgelte verlangt?
2.
Wie beurteilen Sie als Bundesminister für Soziales
und Konsumentenschutz
dieses Vorgehen, gerade im Hinblick auf die sozial Schwächeren in
unserer
Gesellschaft?
3. SMS werden vor allem von jüngeren Zielgruppen gerne verwendet. Auch
die
ORF-Votingaktionen zielen vornehmlich auf
einen jugendlichen Adressatenkreis
ab. Wie stehen Sie als Bundesminister für Soziales
und Konsumentenschutz zu
der Tatsache, dass
der ORF durch SMS-Votings (z.B. Dancing Stars
50
Cent/SMS) vor allem junge und damit einkommensschwächere Gruppen
anzieht?
4.
Es ist bekannt, dass der ORF gerade bei jüngeren
Zusehern ein Defizit hat. Ist es
aus Ihrer Sicht als
Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz
moralisch vertretbar, dann genau diesen einkommensschwachen, aber für den
ORF als Publikum zukunftsträchtigen
Personenkreis durch solche interaktiven
Formate zur Kasse zu bitten?
5.
SMS werden bei
vielen Mobilfunkanbietern in Paketen wie „1000-Gratis-
SMS/Monat" angeboten und verursachen somit keine variablen Kosten.
Ausgenommen sind davon in der Regel Mehrwert-SMS und SMS ins Ausland.
Wie stehen Sie als Bundesminister für Soziales
und Konsumentenschutz dazu,
dass gerade der öffentlich-rechtliche ORF sich diesen Umstand
zu Nutze macht
und für SMS-Votings zusätzliche Entgelte
kassiert?
6.
Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass durch dieses Vorgehen des öffentlich-
rechtlichen Rundfunks
aufgrund erhöhter Telefonrechnungen der
Jugendverschuldung Vorschub geleistet wird?
7.
Eine Mehrwertnummer soll dem Konsumenten in der Regel einen Mehrwert
bringen. Worin
besteht konkret der Mehrwert bei Publikums-Votings?
8.
Wie stehen Sie als Bundesminister für Soziales
und Konsumentenschutz dazu,
dass
ein öffentlich-rechtliches Hörfunkprogramm
wie Ö3 nur unter einer
kostenpflichtigen
Mehrwertnummer erreichbar ist?
9.
Man kann sich nicht des Eindrucks erwehren, dass die Dienste des ORF,
die via
Mehrwertnummern
erbracht werden, zunehmen. Wäre
es aus
konsumentenschutzrechtlicher Sicht nicht wünschenswert,
dass eine öffentlich-
rechtliche
Einrichtung wie der ORF kostenlos erreichbar ist?
10.Gerade die TV-Digitalisierung hat bei vielen
Konsumentinnen und Konsumenten
Fragen aufgeworfen.
Wie stehen Sie als Bundesminister für
Soziales und
Konsumentenschutz dazu, dass die ORF Digital Infohotline nur über eine
Mehrwertnummer zu erreichen ist?
11. Die aktuelle Gebührenerhöhung des ORF, die Umstellungskosten auf
Digitalempfang, Informationen über Mehrwertnummern und die Partizipation
an
ORF-Programmen via kostenpflichtigen SMS-Votings erreichen in Summe eine
Gesamtbelastung des österreichischen Konsumenten von
zumindest 100 Euro
pro Jahr und Person. Die von Ihnen
angedachte 100-Euro-Einmalzahlung würde
durch die vom ORF
gesteigerten Anforderungen an das Medienbudget jedes
Einzelnen bereits verbraucht sein. Wie
beurteilen Sie daher in diesem Lichte die
von Ihnen vorgeschlagene Maßnahme?
12.
Wieso haben Sie sich als Bundesminister für Soziales
und Konsumentenschutz
zum Thema
Mehrwertnummern im ORF nicht zu Wort gemeldet?
13.
Wie erklären Sie sich als Bundesminister für Soziales
und Konsumentenschutz,
dass die Arbeiterkammer mit ihren Konsumentenschutzinstitutionen zu diesem
Thema nicht öffentlich Stellung bezogen hat?