374/J XXIII. GP
Eingelangt am 27.02.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Ing. Westenthaler, Scheibner
Kolleginnen
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend
unverständliche Vorgänge rund um einen angekündigte
Überfall auf eine Tiroler
Schülerin
Eine 13-jährige österreichische Schülerin
war in Innsbruck mit einem türkischstämmigen
Jungen
befreundet und beendete diese Beziehung Anfang Dezember 2006. Daraufhin wurde
sie von ihm und einem seiner Freunde mehrfach mit einer schweren Verunstaltung
und dem
Tod bedroht. Am 13.
Dezember bedrohte der Ex-Freund die Schülerin konkret nochmals für
denselben Nachmittag („Heute bist du dran, heute machen wir dich alle,
heute wirst du ster-
ben."). Die Schülerin wendete sich an die Schulleitung, die Polizei
wurde von der konkreten
Drohung informiert und postierte vor Schulende Beamte vor der Schule.
Die Schülerin wurde dennoch praktisch vor den Augen
der Polizei auf dem Weg von der
Schule
nach Hause von Mitschülern, die ihr direkt aus der Schule nachliefen,
abgepasst und in
der Folge von ca. 40
johlenden Burschen und Mädchen türkischer bzw. serbischer Herkunft -
darunter seinem Ex-Freund - gedemütigt, misshandelt und unter weiteren Drohungen
(„Wenn
du zurückschlägst und dich
wehrst, gehen wir alle auf dich los und legen dich um.“) in Anwe-
senheit ihrer wehrlosen besten
Freundin krankenhausreif geprügelt. Die Prügelei wurde von
den Tätern mit Handies fotografiert und gefilmt. Eine am Tatort
mehrfach vorbeifahrende
Polizeistreife leistete dem Mädchen
keine Hilfe. Das Mädchen wurde schließlich nur gerettet,
weil ein ebenfalls vorbeifahrender
Sanitäter des Roten Kreuzes ihm geschickt und umsichtig
zu Hilfe kam.
Die Drohungen hatten damit nicht ihr Ende: Schulfreunde des
Mädchens erfuhren - die Kom-
munikation der
Täter erfolgte vor und nach der Tat via e-Mail -, dass schon für
wenige Tage
später eine weitere Attacke auf die
Schülerin geplant wurde. Die Schülerin hielt sich darauf-
hin verständlicherweise längere Zeit versteckt und wechselte
in der Folge die Schule.
Leider
wurden die Ermittlungen in dieser Straftat entgegen dem Ersuchen der
BZÖ-Bürger-
anwältin Dr. Partik-Pablé nicht einer
anderen Polizeiinspektion übertragen als der, die den
Schutz der
Schülerin verabsäumt hatte. Damit hätte man jeden Verdacht, das
eigene Fehlver-
halten der Polizei könnte ihre weitere Tätigkeit beeinflussen,
vermeiden können. Die Ermitt-
lungen laufen - soweit bekannt -
dementsprechend wenig erfreulich:
•
Die Einvernahme des Opfers erfolgte ausgerechnet durch den
Polizeibeamten, der mehr-
fach im Streifenwagen
am Tatort vorbeifuhr; sie dauerte fünf Stunden; eine psychologi-
sche Betreuung war von der Polizei nicht
vorgesehen.
•
Die Täter (zumindest 15 von ihnen sollen namentlich bekannt gewesen
sein) wurden -
obwohl der Vater des Opfers die Polizei noch am selben Nachmittag informierte -
erst
Tage später
erstmals einvernommen, eine rechtzeitige Sicherstellung der elektronischen
Post bzw. der Handyfotos erfolgte nicht.
•
Dem
körperlich und psychisch schwer geschädigten Opfer wurden seitens der
Polizei
keine
Opferhilfemaßnahmen und insbesondere keine psychologische Hilfe zuteil.
•
Die
Schülerin musste sich in der Folge verstecken und die Schule wechseln, ein
Perso-
nenschutz seitens der
Polizei erfolgte nicht.
•
Der
Vater des Opfers (Rechtsanwalt) fragte in der Schule in Anwesenheit der
Schuldi-
rektorin den Ex-Freund der Tochter lediglich (unter Vorzeigen der Geste), ob er
dem
Mädchen
tatsächlich mit dem Finger quer über die Kehle fahrend mit dem Tod
gedroht
habe. Daraufhin wurde er vom Ex-Freund der Tochter wegen gefährlicher
Drohung an-
gezeigt. Obwohl schon die Direktorin die
Anschuldigungen schon bei der Entgegen-
nahme der Anzeige in der Schule bestritt, hatte diese sofortige
Ermittlungen der Polizei
gegen den Vater zur Folge. Ermittlungen wegen der viel wahrscheinlicheren
Verleum-
dung des Vaters erfolgten bislang nicht.
In diesem
Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn Bundes-
minister für
Inneres folgende
Anfrage:
1.
Wieviele Personen waren nach derzeitigem Stand der Ermittlungen in den
Überfalls auf
die Schülerin L.
Z. am 13. Dezember 2006 in Innsbruck verwickelt?
2.
Wieviele mutmaßliche Täter waren schon aus der Information
des Vaters des Opfers,
aus
ersten Einvernahme des Opfers bzw. aus der seiner Freundin als Zeugin jeweils
ab
welchem Zeitpunkt
namentlich bekannt?
3.
Wann erfolgte der Überfall genau und wann wurden das Opfer, seine
Freundin als Zeu-
gin und die
mutmaßlichen Täter jeweils erstmals einvernommen?
4.
Ist es richtig, dass sich die mutmaßlichen Täter —
soweit sie schon namentlich bekannt
sind
- aus mehreren Stadtteilen Innsbrucks zur Tat zusammengerottet haben und die
Verabredung dazu
mittels e-Mail trafen?
5. Seit wann war dieses Faktum der Polizei bekannt?
6.
Wann wurden welche Maßnahmen gesetzt, um den e-Mail-Verkehr der
mutmaßlichen
Täter bzw. die
Fotos der Tat sicherzustellen?
7. Waren die Maßnahmen erfolgreich?
8.
Ist es richtig, dass das hohe Gewaltpotential in der vom Opfer besuchten
Hauptschule
amtsbekannt
ist?
9.
Ist es richtig, dass mehrere der mutmaßlichen Täter bereits
als Gewalttäter amtsbekannt
sind?
10. Wegen welcher Delikte wurden sie bisher rechtskräftig verurteilt?
11. Welchen Nationalitäten gehören die mutmaßlichen Täter jeweils an?
12.
Wenn sie Ausländer sind: Wie ist ihr aufenthaltsrechtlicher Status
jeweils? Welche
fremdenpolizeilichen
Maßnahmen wurden bisher gesetzt bzw. eingeleitet?
13.
Sind die zum Schutz der Schülerin zur Schule abkommandierten
Polizeibeamten ident
mit denen, die im
Streifenwagen am Tatort vorbeifuhren ohne einzugreifen?
14.
Sind die vor
der Schule postierten Polizeibeamten bzw. die im Streifenwagen den Tatort
passierenden ident mit den in dieser Straftat ermittelnden Beamten?
15.
Ist es insbesondere richtig, dass der Polizist, der im Streifenwagen
mehrfach den Tatort
passierte ohne
einzugreifen, das von ihm im Stich gelassene Opfer einvernommen hat?
16.
Ist die Polizeiinspektion, die in dieser Straftat ermittelt, mit der
ident, deren Beamte
zum Schutz der
Schülerin zur Schule geschickt wurden bzw. im Streifenwagen den Tat-
ort passierten?
17.
Welche Erklärung gibt es dafür, dass die vor der Schule
postierten Polizisten nicht ver-
hinderten, dass
einige der mutmaßlichen Täter der Schülerin folgten?
18. Warum sind sie nicht selbst der Schülerin nach Hause gefolgt?
19.
Welche Erklärung gibt es dafür, dass zwar ein Sanitäter
der Roten Kreuzes die Gefahr
offenbar deutlich
erkennen konnte, die in derartigen Situationen wohl versierteren Poli-
zeibeamten im Streifenwagen aber nicht?
20.
Wäre es nicht sowohl zur besseren Aufklärung dieses
Fehlverhaltens, sondern auch weil
ein
„Herunterspielen" der Tat aus Eigeninteresse nicht
auszuschließen ist besser, eine
andere Dienststelle
mit den Ermittlungen zu betrauen?
21.
In welcher Weise wird intern geprüft, ob es ein Fehlverhalten der
bei der Tat anwesen-
den bzw. davon
informierten Polizisten gab?
22.
Welche Angebote wurden dem Opfer seitens der Polizei zu seiner
psychologischen
Betreuung und zu
seinem Schutz nach der Tat gemacht?
23. Welche Maßnahmen des Personenschutzes werden dem Opfer seit der Tat gewährt?
24.
Wieviele derartige Übergriffe von Gruppen ausländischer bzw.
ausländischstämmiger
Täter gab es in
den letzten Jahren im Schulbereich jeweils?
25. Ist eine steigende Tendenz derartiger Gewalttaten erkennbar?
26. Ist es richtig, dass in der Folge weitere gleichartige Straftaten in Tirol geschehen sind?
27.
Wie wird verhindert, dass ein derart fehlgeschlagener Schutz durch die
Polizei in ande-
ren Fällen
künftig nochmals passiert?
28. Wie würde die Polizei in einem gleichartigen Fall in Zukunft richtig vorgehen?
29.
Ist es richtig,
dass eine Anzeige des Ex-Freundes des Opfers gegen den Vater des Mäd-
chens wegen einer angeblichen Bedrohung nicht nur aufgenommen, sondern sogar
wei-
terverfolgt wurde, obwohl die bei der angeblichen Drohung wie auch bei der
Anzeigen-
aufnahme anwesende Schuldirektorin die Drohung vehement bestritt?
30.
Ist es richtig, dass hingegen die Polizei wegen des sich
aufdrängenden Verleumdungs-
verdachts nicht von
sich aus gegen den Ex-Freund des Opfers ermittelt?