375/J XXIII. GP
Eingelangt am 27.02.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Haubner, Mag. Darmann
Kolleginnen und
Kollegen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend
das Kindeswohl als gesamtstaatliche Aufgabe am Beispiel des tragischen Falles
in
Oberösterreich
Der
aktuelle Fall der drei von ihrer Mutter schwer vernachlässigten Kinder -
aber auch zwei
seither aufgetauchte Fälle in der Steiermark und in Niederösterreich
- lassen Einblicke in die
Mängel der staatlichen Sorge um das Kindeswohl erkennen, die mehr als
erschreckend sind.
Der Fall stellt sich (soweit aus der
Medienberichterstattung bisher Klarheit gewonnen werden
konnte) relativ unumstritten so dar:
Ein angesehenes Linzer Juristenehepaar mit drei Kindern
im Alter von sechs, zehn und 13
Jahren lässt
sich 1998/1999 scheiden. Die Obsorge für die Kinder und das Reihenhaus am
Pöstlingberg verbleiben bei der
Mutter.
Der Vater - Richter am Oberlandesgericht Linz -
erhält ein Besuchsrecht, das aber schon
nach
kurzer Zeit von der Mutter regelmäßig und erfolgreich sabotiert wird
(er hatte keinen
Zutritt
zum Haus, wenn er die Kinder sehen wollte erzählte seine Exfrau, sie seien
krank oder
gerade bei der Großmutter zu Besuch). Mutter und Großmutter stellen
den Kindern gegenüber
ihren Vater als Feind dar und indoktrinieren die Kinder in dieser Richtung
(„Gehirnwäsche").
Der Vater kämpft
seit 2001 erfolglos um das Besuchsrecht, stellt aber keinen Obsorgeantrag.
Die Mutter
kann die Scheidung psychisch nicht verkraften, sie wird 2001 wegen Halluzinati-
onen in der Nervenklinik stationär
aufgenommen. Sie ist offenbar schon jahrelang nicht mehr
berufstätig.
Schon im Mai 2000 schlägt die Schulärztin des Gymnasiums der
ältesten Tochter (die bis
dahin offenbar als
Schülerin unauffällig war) wegen des mangelnden Schulbesuchs bei der
Jugendwohlfahrtsbehörde Alarm. Man
begnügt sich aber damit, dass eine Fachärztin für Neu-
rologie die Schulfähigkeit des Mädchens bezweifelt. Ein daraufhin
gestellter Antrag auf häus-
lichen Unterricht wird bewilligt. Der Ursache der plötzlichen
Schulunfähigkeit geht man aber
offenbar nicht nach. Die
Jugendwohlfahrtsbehörde meldet die mangelnde Kooperation der
Mutter zwar dem Pflegschaftsgericht, dieses unternimmt aber nichts, weil
gutachterlich be-
scheinigt wird, dass keine konkrete
Gefährdung vorliege. Die Tochter schließt die Schule
nicht ab, die Schulbehörde
akzeptiert den mangelnden Leistungsnachweis des häuslichen Un-
terrichts offenbar reaktionslos.
Auch bei der mittleren Tochter häufen sich die Fehlstunden in einem
mehr als auffälligen
Maße. Im ersten Schulhalbjahr 2002/2003 ist sie nur 22 Mal in der Schule.
Ihr Fernbleiben
wird
- ebenso wie das der jüngsten Tochter, die noch am längsten und
normalsten die Schule
besuchen durfte - von
der Mutter laufend durch ärztliche Atteste der Schulangst und Ent-
schuldigungen wegen Krankheit und
Gerichtsterminen u.ä. entschuldigt. Die Behörden akzep-
tieren dies ohne nähere
Prüfung der Gründe für die Schulangst. Angeblich gibt es im Jahr
2003 sogar eine Sondergenehmigung
des Landesschulrats, dass die mittlere Tochter „teils" zu
Hause lernen kann, aber an drei Tagen pro Woche in der Schule sein
müsse - die wiederum
konsequenzlos nicht eingehalten wird. Durch
die Fehlstunden notwendige Prüfungen werden
offenbar nie abgelegt, ohne dass dies
Konsequenzen hätte. Zumindest in den letzten Jahren
können die noch schulpflichtigen Töchter die
Klassen jeweils nicht mehr abschließen, obwohl
sie
(im Verhältnis zu ihrer Schulanwesenheit) vorher hervorragende
Schülerinnen gewesen
sind.
Erst als die jüngste Tochter im März 2005 nach auffallend
vielen Fehlstunden überhaupt nicht
mehr
in die Schule kommt wird eine Meldung erstattet, die erst im Oktober 2005 -
unmittel-
bar vor Entzug der Obsorge - eine Anzeige gemäß Schulpflichtgesetz
zur Folge hat.
Auch privat werden den Töchtern von der Mutter alle Kontakte
abgeschnitten, nur die jüngste
Tochter darf
zeitweise das Haus verlassen.
Auffällig
ist, dass in der Zeit von 2001 bis 2005 die Kinder von einem renommierten
Linzer
Jugendpsychiater laufend betreut werden, ohne dass dieser offenbar ein
verstärktes Tätigwer-
den der Behörden zum Schutz der Kinder für erforderlich hielt.
Anfang 2005 werden die Kinder sogar für drei Monate stationär
auf der Jugendpsychiatrie am
Linzer
Kinderkrankenhaus aufgenommen - nach den Gründen sucht man
behördlicherseits
offenbar weiterhin nicht.
Erst im
Oktober 2005 wird der Mutter schließlich doch die Obsorge für die
beiden jüngeren
Töchter entzogen.
Die
Sachwalterin für die jüngste Tochter wird erst am 17. März 2006
bestellt und holte diese
noch am gleichen Tag mit Hilfe der Polizei
aus der Wohnung. Erst mit September 2006 wird
sie auch zur Sachwalterin der zweiten
Tochter Katharina bestellt. Die älteste Tochter wird -
da volljährig - erst Monate nach den jüngeren von der Polizei
herausgeholt.
Derzeit
befindet sich die Mutter in Kärnten in einer geschlossenen Anstalt in
Untersuchungs-
haft, eine Einweisung in eine Anstalt
für abnorme Rechtsbrecher beim Prozess im Frühsom-
mer wird erwartet. In der Untersuchungshaft gelingt es der Mutter zweimal, die
Entführung
ihrer Kinder zu versuchen. Den im Sommer zu erwartenden Strafprozess
wegen Quälens und
Vernachlässigens von Unmündigen mit schweren Dauerfolgen
verzögert sie mit allen juristi-
schen Möglichkeiten. Die Anklage erfolgt wegen Befangenheit des Linzer
Gerichts durch die
Staatsanwaltschaft Klagenfurt.
Die Mädchen sind seit mehr als einem Jahr in einem Therapiezentrum
in Kärnten unterge-
bracht. Die beiden jüngeren besuchen Schulen, die ältere weigert sich
immer noch zu spre-
chen. Es stellt sich
die Frage, ob psychische Dauerschäden bleiben werden.
Auffällig
ist an diesem Fall - aber auch an den seither zu Tage getretenen Fällen in
Niederös-
terreich und der Steiermark -, dass die Wahrnehmungen über die
Lebensumstände und den
Zustand der Kinder und ihrer Mutter zwischen Behörden und
Außenstehenden bzw. ihren
Betreuern nach dem Entzug der Obsorge dramatisch auseinanderklaffen:
|
Die Sicht der Behörden: |
Die Sicht der Betreuer und Nachbarn: |
|
Die Kinder sind nur
in den letzten Monaten |
Die
Wohnung war völlig vermüllt und stank |
|
|
Die Familie lebte
nur von Fast-Food. |
|
Bei den Untersuchungen (2001 bis 2005)
wa- |
Die
Kinder waren völlig verwahrlost, hatten |
|
Die
Mutter war (2001 bis 2005) immer ein- |
Die
Mutter kann die Scheidung psychisch |
Die Staatsanwaltschaft Linz hat erst anlässlich der
medialen Berichterstattung mehr als ein
Jahr
nach der Verhaftung der Mutter Vorerhebungen gegen die Behörden begonnen;
seitens
der betroffenen
Behörden ist man sich aber überwiegend keiner Schuld bewusst; dies
trotz
folgender Fakten:
•
Die Jugendwohlfahrts- und die Schulbehörden waren seit dem Jahr 2000
mit dem Fall
befasst
und wurden seit damals laufend über dramatische Probleme mit dem Schulbe-
such
der drei Kinder informiert.
•
Auch das
Pflegschaftsgericht war schon frühzeitig durch die
Besuchsrechtsstreitigkeiten
in den Fall eingebunden. Die Mutter war im
Besuchsrechtsverfahren allein bei neun
Tagsatzungen durch mangelnde
Kooperationsbereitschaft aufgefallen; dennoch wurde
die
Sabotage des Besuchsrechts des Vaters gerichtlich geduldet und ein Entzug der
Ob-
sorge offenbar nicht erwogen.
•
Zumindest zwei
Fachleute, die seit 2001 und 2002 bis 2005 mit dem Fall befasst waren,
haben zu Lasten der Kinder gegen eine Intervention gegen den Willen der Mutter
argu-
mentiert, obwohl man sich andererseits bewusst war, dass „sich die
Situation zuspitzen"
würde „und der Punkt einer Trennung von der Mutter unausweichlich
ist".
•
Die
Schulbehörden haben den mangelnden Unterricht der Kinder seit dem Jahr
2000 zu
Lasten der Kinder ohne Abhilfe geduldet.
•
Der Vater und
die Nachbarn haben sich dutzende Male an das zuständige Bezirksgericht
gewendet, dieses hat aber dennoch keinen Grund zum Einschreiten gesehen.
•
Kein
Behördenvertreter außer dem Amtstierarzt hat in all den Jahren
jemals das Haus
betreten.
•
Der
Amtstierarzt sorgte fast ein halbes Jahr rascher für die Befreiung der
verwahrlosten
Tiere als die Jugendwohlfahrtsbehörde für die der Kinder.
•
Die Nachbarn
sind sicher, dass in diesem Fall die Behörden nur deshalb letztlich
tätig
geworden sind, weil wegen der Vermüllung des Grundstückes der
Bezirkshauptmann-
schaft mit einer Amtshaftungsklage gedroht wurde.
Das BZÖ hat sich schon vor
einem Jahr in einer Enquete umfassend dem Kinderschutz ge-
widmet und dieses Thema auch zu einem Schwerpunkt seines Programms 2010
gemacht. Der
Vorfall in Linz zeigt, wie dringend eine Umsetzung der schon damals gemachten
Vorschläge
wäre. Dringend geprüft werden sollten daher folgende Ansätze:
v Möglichkeit der Verpflichtung der Eltern zu konkreten Handlungen oder Unterlassungen als Konkretisierung ihrer Pflichten im Interesse der Kinder auf Antrag der Jugendwohlfahrtsbehörde durch das Pflegschaftsgericht anstelle eines totalen Entzugs der Obsorge;
v effektiverer Schutz erheblich gefährdeter Kinder durch eine Intensivbetreuung oder die Herausnahme aus der Familie, sodass weitere Gefährdungen hintangehalten werden können;
v Einrichtung eines Informationsvernetzungssystems zur Aufdeckung von Gewaltfällen (z.B. zwischen Schule, Spital, Polizei, Jugendamt etc.);
v Ausbau der Präventionsmaßnahmen durch verstärkte Aufklärung aller Betroffenen (Eltern, Kinder) über die Folgen von Gewalt;
v Ausbau der Elternbildung (in gefährdeten Familien schon vor der Geburt eines Kindes) zur Stärkung der Erziehungs- und Konfliktlösungsfähigkeit der Eltern
v intensive Betreuung von Eltern in Erziehungsnotstand durch Erziehungsfachleute („Super-Nannies") der Jugendwohlfahrtsbehörde;
v Schaffung von Beratungs- und Meldestellen, deren Experten für den Umgang mit Gewalt geschult sind;
v altersgerechte Informationskampagne für Kinder über Gewalt bzw. wohin sie sich im Bedarfsfall wenden können;
v Ausweitung und Umsetzung des Modellprojekts „Kinderbeistand" in ganz Österreich;
gesetzliche Regelung bzw. finanzielle Absicherung der Ermöglichung von Besuchsbegleitungen für Scheidungskinder, um diesen durch die Anwesenheit von Betreuern einen spannungsfreien Kontakt mit beiden Elternteilen zu ermöglichen und
v Schaffung eines bundeseinheitlichen Jugendschutzgesetzgesetzes.
Im
Zusammenhang mit diesem eklatanten Einzelfall richten die unterzeichneten
Abgeordne-
ten an die Frau
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur folgende
Anfrage:
1.
Wann und wodurch wurde die Schulbehörde erstmals auf den Fall der
drei schwer ver-
nachlässigten
Kinder in Oberösterreich aufmerksam?
2.
Welche externen Informationen sind jeweils von wem bzw. welcher
Behörde mit wel-
chem
Inhalt wann an die Schulbehörde gelangt?
3. Welche Schritte hat die Schulbehörde jeweils aufgrund dieser Hinweise gesetzt?
4. Welche Behörden hat sie ihrerseits jeweils worüber informiert?
5. Welche Gutachten lagen dem Handeln der Schulbehörde zugrunde?
6.
Wann hat ein Vertreter der Schulbehörde jeweils mit den betroffenen
Kindern persön-
lich gesprochen? Wie
lang dauerte das Gespräch jeweils? Fand es in Gegenwart anderer
Personen, insbesondere der Mutter, statt?
Welchen Eindruck hat der betreffende Mitar-
beiter der Schulbehörde dabei gewonnen?
7.
Welche Fachleute hatten nach Kenntnis oder auch im Auftrag der
Schulbehörde in den
Jahren
2000 bis 2006 Kontakt mit den Kindern? Im Auftrag welcher Behörde wurden
sie
tätig? Welchen Auftrag hatten sie jeweils? Hatte die Schulbehörde
Kenntnis vom
persönlichen
Eindruck des betreffenden Fachmannes?
8.
Wie erklärt sich die Schulbehörde insbesondere den eklatanten
Widerspruch zwischen
dem medial wiedergegebenen Eindruck der Behördenvertreter und der von
Behörden-
seite
eingesetzten Fachleute und dem Eindruck der jetzigen Betreuer der Mädchen
und
der
Nachbarn?
9.
Welche Rückschlüsse lässt es auf die Qualität des
Unterrichts zu, wenn der in der Ein-
leitung geschilderte
Zustand der Kinder in der Schule angeblich unbemerkt blieb?
10.
Wie soll ein derartiges „Vorbeisehen" der Lehrer an ihren
Schülern künftig vermieden
werden?
11.
Wie war
jeweils der Verlauf des Schulbesuches der drei Kinder (auch im Vergleich vor
zu nach der Scheidung der Eltern) generell?
12. Welche Entschuldigungen lagen bei den drei Kindern jeweils für welche Tage vor?
13.
Wann hat sich die Schulbehörde jeweils erstmals mit den vielen
Absenzen der Kinder
befasst?
14. Welche Schritte hat sie jeweils gesetzt und mit welchem Ergebnis?
15.
Ist es richtig, dass im Fall der ältesten Tochter ein
häuslicher Unterricht für das letzte
Schuljahr
bewilligt wurde? Wenn ja, warum ist dies erfolgt, obwohl der mangelnde
Schulbesuch ohnehin
schon auf häusliche Probleme schließen ließ?
16.
Ist es richtig, dass dieses Mädchen nie eine Prüfung zum
Nachweis des funktionieren-
den
häuslichen Unterrichts abgelegt hat? Wenn ja, warum wurde dies zum Schaden
des
Kindes ohne
Konsequenz geduldet?
17.
Warum ist die
Schulbehörde nach dem Ausscheiden der ältesten Tochter aus der Schule
ohne Abschluss nicht der schulischen Entwicklung der zwei jüngeren
Töchter aufmerk-
samer gefolgt?
18.
Ist es
richtig, dass der mittleren Tochter ein Schulbesuch von nur drei Tagen pro
Woche
bewilligt wurde? Warum wurde auf eine volle
Umsetzung der Schulpflicht zum Scha-
den des Kindes verzichtet?
19.
Ist es richtig, dass die beiden jüngeren Mädchen die letzten
Schuljahre nicht mehr ab-
schließen
konnten? Wenn ja, welche Schritte hat die Schulbehörde dagegen gesetzt
bzw. warum hat die
Schulbehörde dies geduldet?
20.
Geht die Schulbehörde immer den „Weg des geringsten
Widerstandes", indem sie neu
auftretende
Schulangst und Schulunfähigkeit bei vordem problemlosen Schülern als
Begründung
für dauerhafte Absenzen, häuslichen Unterricht oder gar einen
mangelnden
Schulabschluss akzeptiert, ohne die Ursachen
zu bekämpfen und damit das Recht der
Kinder auf eine Schulausbildung auch gegen den Widerstand der Eltern
durchzusetzen?
21.
Hat die
Schulbehörde sich bei ärztlichen Attesten der Schulangst bzw.
Schulunfähigkeit
darum bemüht, die Hintergründe dieser psychischen Zustände
insbesondere im Hinblick
auf ihre Behebbarkeit zum Wohle der Kinder zu ergründen? Wenn nein, warum
nicht?
22. Welche Schulbildung erhalten die Mädchen derzeit?
23.
Welche
Möglichkeiten bestehen für die drei betroffenen Mädchen, ihren
Schulabschluss
nach ihrer Genesung bestmöglich nachzuholen?
24.
Welche Änderungen der Schulgesetze werden Sie dem Nationalrat
vorschlagen, um
vergleichbare
Fälle in Zukunft zu vermeiden?
25.
Werden Sie insbesondere die Bewilligung des häuslichen Unterrichts
an strengere Krite-
rien knüpfen?
26.
Werden Sie
sicherstellen, dass dauerhafte Absenzen von den Schulbehörden im Interes-
se der Kinder nicht mehr so lange geduldet werden?
27.
Welche Formen der Informationsweitergabe zwischen Behörden wäre
Ihres Erachtens
erforderlich, um
künftig vergleichbare Fälle zu verhindern?
28.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass künftig alle
kinderrelevanten Informationen -
nicht
nur von Behörden, sondern auch von Ärzten, Spitälern und
Privatpersonen - an
eine
zentrale Stelle gemeldet werden müssen
bzw. können, um bei einer un-
gewöhnlichen
Häufung von Verdachtspunkten ein rasches und effizientes Vorgehen al-
ler
Behörden zu ermöglichen?
29.
Welche sonstigen Gesetzesänderungen sind zu diesem Zweck
erforderlich bzw. wün-
schenswert?
30.
Wird der Fall für die involvierten Mitarbeiter der Schulbehörde
aus derzeitiger Sicht
Konsequenzen
haben?