375/J XXIII. GP

Eingelangt am 27.02.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Haubner, Mag. Darmann
Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend das Kindeswohl als gesamtstaatliche Aufgabe am Beispiel des tragischen Falles in
Oberösterreich

Der aktuelle Fall der drei von ihrer Mutter schwer vernachlässigten Kinder - aber auch zwei
seither aufgetauchte Fälle in der Steiermark und in Niederösterreich - lassen Einblicke in die
Mängel der staatlichen Sorge um das Kindeswohl erkennen, die mehr als erschreckend sind.

Der Fall stellt sich (soweit aus der Medienberichterstattung bisher Klarheit gewonnen werden
konnte) relativ unumstritten so dar:

Ein angesehenes Linzer Juristenehepaar mit drei Kindern im Alter von sechs, zehn und 13
Jahren lässt sich 1998/1999 scheiden. Die Obsorge für die Kinder und das Reihenhaus am
Pöstlingberg verbleiben bei der Mutter.

Der Vater - Richter am Oberlandesgericht Linz - erhält ein Besuchsrecht, das aber schon
nach kurzer Zeit von der Mutter regelmäßig und erfolgreich sabotiert wird (er hatte keinen
Zutritt zum Haus, wenn er die Kinder sehen wollte erzählte seine Exfrau, sie seien krank oder
gerade bei der Großmutter zu Besuch). Mutter und Großmutter stellen den Kindern gegenüber
ihren Vater als Feind dar und indoktrinieren die Kinder in dieser Richtung („Gehirnwäsche").
Der Vater kämpft seit 2001 erfolglos um das Besuchsrecht, stellt aber keinen Obsorgeantrag.

Die Mutter kann die Scheidung psychisch nicht verkraften, sie wird 2001 wegen Halluzinati-
onen in der Nervenklinik stationär aufgenommen. Sie ist offenbar schon jahrelang nicht mehr
berufstätig.

Schon im Mai 2000 schlägt die Schulärztin des Gymnasiums der ältesten Tochter (die bis
dahin offenbar als Schülerin unauffällig war) wegen des mangelnden Schulbesuchs bei der
Jugendwohlfahrtsbehörde Alarm. Man begnügt sich aber damit, dass eine Fachärztin für Neu-
rologie die Schulfähigkeit des Mädchens bezweifelt. Ein daraufhin gestellter Antrag auf häus-
lichen Unterricht wird bewilligt. Der Ursache der plötzlichen Schulunfähigkeit geht man aber
offenbar nicht nach. Die Jugendwohlfahrtsbehörde meldet die mangelnde Kooperation der
Mutter zwar dem Pflegschaftsgericht, dieses unternimmt aber nichts, weil gutachterlich be-
scheinigt wird, dass keine konkrete Gefährdung vorliege. Die Tochter schließt die Schule
nicht ab, die Schulbehörde akzeptiert den mangelnden Leistungsnachweis des häuslichen Un-
terrichts offenbar reaktionslos.

Auch bei der mittleren Tochter häufen sich die Fehlstunden in einem mehr als auffälligen
Maße. Im ersten Schulhalbjahr 2002/2003 ist sie nur 22 Mal in der Schule. Ihr Fernbleiben
wird - ebenso wie das der jüngsten Tochter, die noch am längsten und normalsten die Schule
besuchen durfte - von der Mutter laufend durch ärztliche Atteste der Schulangst und Ent-
schuldigungen wegen Krankheit und Gerichtsterminen u.ä. entschuldigt. Die Behörden akzep-
tieren dies ohne nähere Prüfung der Gründe für die Schulangst. Angeblich gibt es im Jahr
2003 sogar eine Sondergenehmigung des Landesschulrats, dass die mittlere Tochter „teils" zu
Hause lernen kann, aber an drei Tagen pro Woche in der Schule sein müsse - die wiederum
konsequenzlos nicht eingehalten wird. Durch die Fehlstunden notwendige Prüfungen werden
offenbar nie abgelegt, ohne dass dies Konsequenzen hätte. Zumindest in den letzten Jahren


können die noch schulpflichtigen Töchter die Klassen jeweils nicht mehr abschließen, obwohl
sie (im Verhältnis zu ihrer Schulanwesenheit) vorher hervorragende Schülerinnen gewesen
sind.

Erst als die jüngste Tochter im März 2005 nach auffallend vielen Fehlstunden überhaupt nicht
mehr in die Schule kommt wird eine Meldung erstattet, die erst im Oktober 2005 - unmittel-
bar vor Entzug der Obsorge - eine Anzeige gemäß Schulpflichtgesetz zur Folge hat.

Auch privat werden den Töchtern von der Mutter alle Kontakte abgeschnitten, nur die jüngste
Tochter darf zeitweise das Haus verlassen.

Auffällig ist, dass in der Zeit von 2001 bis 2005 die Kinder von einem renommierten Linzer
Jugendpsychiater laufend betreut werden, ohne dass dieser offenbar ein verstärktes Tätigwer-
den der Behörden zum Schutz der Kinder für erforderlich hielt.

Anfang 2005 werden die Kinder sogar für drei Monate stationär auf der Jugendpsychiatrie am
Linzer Kinderkrankenhaus aufgenommen - nach den Gründen sucht man behördlicherseits
offenbar weiterhin nicht.

Erst im Oktober 2005 wird der Mutter schließlich doch die Obsorge für die beiden jüngeren
Töchter entzogen.

Die Sachwalterin für die jüngste Tochter wird erst am 17. März 2006 bestellt und holte diese
noch am gleichen Tag mit Hilfe der Polizei aus der Wohnung. Erst mit September 2006 wird
sie auch zur Sachwalterin der zweiten Tochter Katharina bestellt. Die älteste Tochter wird -
da volljährig - erst Monate nach den jüngeren von der Polizei herausgeholt.

Derzeit befindet sich die Mutter in Kärnten in einer geschlossenen Anstalt in Untersuchungs-
haft, eine Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher beim Prozess im Frühsom-
mer wird erwartet. In der Untersuchungshaft gelingt es der Mutter zweimal, die Entführung
ihrer Kinder zu versuchen. Den im Sommer zu erwartenden Strafprozess wegen Quälens und
Vernachlässigens von Unmündigen mit schweren Dauerfolgen verzögert sie mit allen juristi-
schen Möglichkeiten. Die Anklage erfolgt wegen Befangenheit des Linzer Gerichts durch die
Staatsanwaltschaft Klagenfurt.

Die Mädchen sind seit mehr als einem Jahr in einem Therapiezentrum in Kärnten unterge-
bracht. Die beiden jüngeren besuchen Schulen, die ältere weigert sich immer noch zu spre-
chen. Es stellt sich die Frage, ob psychische Dauerschäden bleiben werden.

Auffällig ist an diesem Fall - aber auch an den seither zu Tage getretenen Fällen in Niederös-
terreich und der Steiermark -, dass die Wahrnehmungen über die Lebensumstände und den
Zustand der Kinder und ihrer Mutter zwischen Behörden und Außenstehenden bzw. ihren
Betreuern nach dem Entzug der Obsorge dramatisch auseinanderklaffen:

 

Die Sicht der Behörden:

Die Sicht der Betreuer und Nachbarn:

Die Kinder sind nur in den letzten Monaten
verwahrlost.

Die Wohnung war völlig vermüllt und stank
nach Moder, Verwesung und Exkrementen.
Die Wohnung war völlig abgedunkelt. Es gab
nur eine Glühbirne. Die Vorhänge waren stän-
dig zugezogen.
Die Wohnung hatte kein Fließwasser.
Die Kinder haben mit den Mäusen gespielt
und ihnen Namen gegeben.
Der Fernseher lief dauernd.


 

Die Familie lebte nur von Fast-Food.
Die Frau saß allein bzw. mit ihren Kindern oft
stundenlang im Auto, aß und telefonierte dort.

Bei den Untersuchungen (2001 bis 2005) wa-
ren die Kinder in einem guten gesundheitli-
chen Zustand. Dem Kinderpsychologen, der
Kinder und Mutter allein von Juli bis Septem-
ber 2005 sechs Mal auf Anordnung des Pfleg-
schaftsgerichtes betreut hat, fiel nichts auf, bis
die Termine nicht mehr eingehalten wurden.
Die Jugendwohlfahrtsbehörde gibt immerhin
zu, dass es seit April 2005 Anzeichen von
Verwahrlosung gegeben habe.
Die Kinder waren sauber und gut gekleidet,
eine Verwahrlosung wäre mit Sicherheit in
der Schule aufgefallen.
Den Lehrkräften ist nicht aufgefallen, dass die
Kinder eine eigene Sprache entwickelten.
Die Kinder waren immer wieder bei Terminen
bei Gericht und haben einen normalen Ein-
druck gemacht.

Die Kinder waren völlig verwahrlost, hatten
eine völlig weiße Haut, waren unterernährt,
eines hat eine Skoliose, die Zähne aller waren
in einem sehr schlechten Zustand. Anfangs
war eine Verständigung so gut wie gar nicht
möglich. Die Mädchen konnten nicht richtig
sprechen, sie reden auch jetzt noch in einem
Singsang, untereinander haben sie sich mit
seltsam klingenden Lauten, Gesten und Mi-
mik unterhalten. Die Kinder haben sich im
Freien immer an Hauswänden angehalten und
sind bei jeder kleinen Berührung zusammen-
gezuckt. Emotional waren sie völlig unter-
entwickelt, zeigten keine Reaktionen, konnten
Gefühle nicht wahrnehmen und auch nicht
ausdrücken (kein Lachen, kein Weinen, kein
Schreien). Sie wussten nicht, wie man sich
duscht, die Haare wäscht, dass man die Wä-
sche wechselt oder dass gebrauchte Kleidung
gereinigt werden muss.  Die  Kinder trugen
Kleider ihrer vor 15 Jahren verstorbenen Tan-
te, wussten nicht, dass man sich im Winter
wärmer und im Sommer luftiger anzieht, hat-
ten keinen Zeitbegriff. Ebensowenig konnten
sie öffentliche Verkehrsmittel benutzen.

Die Mutter war (2001 bis 2005) immer ein-
sichtig.
Es sei keine Gefahr in Verzug erkennbar ge-
wesen, weil die Mutter mit den nicht verwahr-
losten Kindern bei Gerichtsterminen erschie-
nen ist.

Die Mutter kann die Scheidung psychisch
nicht verkraften, sie wird 2001 wegen Hallu-
zinationen in der Nervenklinik stationär auf-
genommen, ist paranoid und soll am Messie-
Syndrom leiden (kann nichts wegwerfen).
Die Mädchen wollen nicht zeichnen, nicht
schreiben und nicht reden, sie haben die Ver-
folgungsgedanken der Mutter übernommen.
Sie glauben noch, dass der Vater ein Monster
ist, wie er von der Mutter hingestellt wurde,
nur die jüngste hat bisher zu ihm Kontakt.

Die Staatsanwaltschaft Linz hat erst anlässlich der medialen Berichterstattung mehr als ein
Jahr nach der Verhaftung der Mutter Vorerhebungen gegen die Behörden begonnen; seitens
der betroffenen Behörden ist man sich aber überwiegend keiner Schuld bewusst; dies trotz
folgender Fakten:

               Die Jugendwohlfahrts- und die Schulbehörden waren seit dem Jahr 2000 mit dem Fall
befasst und wurden seit damals laufend über dramatische Probleme mit dem Schulbe-
such der drei Kinder informiert.

               Auch das Pflegschaftsgericht war schon frühzeitig durch die Besuchsrechtsstreitigkeiten
in den Fall eingebunden. Die Mutter war im Besuchsrechtsverfahren allein bei neun
Tagsatzungen durch mangelnde Kooperationsbereitschaft aufgefallen; dennoch wurde


die Sabotage des Besuchsrechts des Vaters gerichtlich geduldet und ein Entzug der Ob-
sorge offenbar nicht erwogen.

               Zumindest zwei Fachleute, die seit 2001 und 2002 bis 2005 mit dem Fall befasst waren,
haben zu Lasten der Kinder gegen eine Intervention gegen den Willen der Mutter argu-
mentiert, obwohl man sich andererseits bewusst war, dass „sich die Situation zuspitzen"
würde „und der Punkt einer Trennung von der Mutter unausweichlich ist".

               Die Schulbehörden haben den mangelnden Unterricht der Kinder seit dem Jahr 2000 zu
Lasten der Kinder ohne Abhilfe geduldet.

               Der Vater und die Nachbarn haben sich dutzende Male an das zuständige Bezirksgericht
gewendet, dieses hat aber dennoch keinen Grund zum Einschreiten gesehen.

               Kein Behördenvertreter außer dem Amtstierarzt hat in all den Jahren jemals das Haus
betreten.

               Der Amtstierarzt sorgte fast ein halbes Jahr rascher für die Befreiung der verwahrlosten
Tiere als die Jugendwohlfahrtsbehörde für die der Kinder.

               Die Nachbarn sind sicher, dass in diesem Fall die Behörden nur deshalb letztlich tätig
geworden sind, weil wegen der Vermüllung des Grundstückes der Bezirkshauptmann-
schaft mit einer Amtshaftungsklage gedroht wurde.

Das BZÖ hat sich schon vor einem Jahr in einer Enquete umfassend dem Kinderschutz ge-
widmet und dieses Thema auch zu einem Schwerpunkt seines Programms 2010 gemacht. Der
Vorfall in Linz zeigt, wie dringend eine Umsetzung der schon damals gemachten Vorschläge
wäre. Dringend geprüft werden sollten daher folgende Ansätze:

v     Möglichkeit der Verpflichtung der Eltern zu konkreten Handlungen oder Unterlassungen als Konkretisierung ihrer Pflichten im Interesse der Kinder auf Antrag der Jugendwohlfahrtsbehörde durch das Pflegschaftsgericht anstelle eines totalen Entzugs der Obsorge;

v     effektiverer Schutz erheblich gefährdeter Kinder durch eine Intensivbetreuung oder die Herausnahme aus der Familie, sodass weitere Gefährdungen hintangehalten werden können;

v     Einrichtung eines Informationsvernetzungssystems zur Aufdeckung von Gewaltfällen (z.B. zwischen Schule, Spital, Polizei, Jugendamt etc.);

v     Ausbau der Präventionsmaßnahmen durch verstärkte Aufklärung aller Betroffenen (Eltern, Kinder) über die Folgen von Gewalt;

v     Ausbau der Elternbildung (in gefährdeten Familien schon vor der Geburt eines Kindes) zur Stärkung der Erziehungs- und Konfliktlösungsfähigkeit der Eltern

v     intensive Betreuung von Eltern in Erziehungsnotstand durch Erziehungsfachleute („Super-Nannies") der Jugendwohlfahrtsbehörde;

v     Schaffung von Beratungs- und Meldestellen, deren Experten für den Umgang mit Gewalt geschult sind;

v     altersgerechte Informationskampagne für Kinder über Gewalt bzw. wohin sie sich im Bedarfsfall wenden können;

v     Ausweitung und Umsetzung des Modellprojekts „Kinderbeistand" in ganz Österreich;


gesetzliche Regelung bzw. finanzielle Absicherung der Ermöglichung von Besuchsbegleitungen für Scheidungskinder, um diesen durch die Anwesenheit von Betreuern einen spannungsfreien Kontakt mit beiden Elternteilen zu ermöglichen und

v     Schaffung eines bundeseinheitlichen Jugendschutzgesetzgesetzes.

Im Zusammenhang mit diesem eklatanten Einzelfall richten die unterzeichneten Abgeordne-
ten an die Frau Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur folgende

Anfrage:

1.   Wann und wodurch wurde die Schulbehörde erstmals auf den Fall der drei schwer ver-
nachlässigten Kinder in Oberösterreich aufmerksam?

2.                           Welche externen Informationen sind jeweils von wem bzw. welcher Behörde mit wel-
chem Inhalt wann an die Schulbehörde gelangt?

3.                           Welche Schritte hat die Schulbehörde jeweils aufgrund dieser Hinweise gesetzt?

4.                           Welche Behörden hat sie ihrerseits jeweils worüber informiert?

5.                           Welche Gutachten lagen dem Handeln der Schulbehörde zugrunde?

6.                           Wann hat ein Vertreter der Schulbehörde jeweils mit den betroffenen Kindern persön-
lich gesprochen? Wie lang dauerte das Gespräch jeweils? Fand es in Gegenwart anderer
Personen, insbesondere der Mutter, statt? Welchen Eindruck hat der betreffende Mitar-
beiter der Schulbehörde dabei gewonnen?

7.                           Welche Fachleute hatten nach Kenntnis oder auch im Auftrag der Schulbehörde in den
Jahren 2000 bis 2006 Kontakt mit den Kindern? Im Auftrag welcher Behörde wurden
sie tätig? Welchen Auftrag hatten sie jeweils? Hatte die Schulbehörde Kenntnis vom
persönlichen Eindruck des betreffenden Fachmannes?

8.                           Wie erklärt sich die Schulbehörde insbesondere den eklatanten Widerspruch zwischen
dem medial wiedergegebenen Eindruck der Behördenvertreter und der von Behörden-
seite eingesetzten Fachleute und dem Eindruck der jetzigen Betreuer der Mädchen und
der Nachbarn?

9.                           Welche Rückschlüsse lässt es auf die Qualität des Unterrichts zu, wenn der in der Ein-
leitung geschilderte Zustand der Kinder in der Schule angeblich unbemerkt blieb?

10.                    Wie soll ein derartiges „Vorbeisehen" der Lehrer an ihren Schülern künftig vermieden
werden?

11.                    Wie war jeweils der Verlauf des Schulbesuches der drei Kinder (auch im Vergleich vor
zu nach der Scheidung der Eltern) generell?

12.                    Welche Entschuldigungen lagen bei den drei Kindern jeweils für welche Tage vor?

13.                    Wann hat sich die Schulbehörde jeweils erstmals mit den vielen Absenzen der Kinder
befasst?

14.                    Welche Schritte hat sie jeweils gesetzt und mit welchem Ergebnis?

15.                    Ist es richtig, dass im Fall der ältesten Tochter ein häuslicher Unterricht für das letzte
Schuljahr bewilligt wurde? Wenn ja, warum ist dies erfolgt, obwohl der mangelnde
Schulbesuch ohnehin schon auf häusliche Probleme schließen ließ?


16.                    Ist es richtig, dass dieses Mädchen nie eine Prüfung zum Nachweis des funktionieren-
den häuslichen Unterrichts abgelegt hat? Wenn ja, warum wurde dies zum Schaden des
Kindes ohne Konsequenz geduldet?

17.                    Warum ist die Schulbehörde nach dem Ausscheiden der ältesten Tochter aus der Schule
ohne Abschluss nicht der schulischen Entwicklung der zwei jüngeren Töchter aufmerk-
samer gefolgt?

18.                    Ist es richtig, dass der mittleren Tochter ein Schulbesuch von nur drei Tagen pro Woche
bewilligt wurde? Warum wurde auf eine volle Umsetzung der Schulpflicht zum Scha-
den des Kindes verzichtet?

19.                    Ist es richtig, dass die beiden jüngeren Mädchen die letzten Schuljahre nicht mehr ab-
schließen konnten? Wenn ja, welche Schritte hat die Schulbehörde dagegen gesetzt
bzw. warum hat die Schulbehörde dies geduldet?

20.         Geht die Schulbehörde immer den „Weg des geringsten Widerstandes", indem sie neu
auftretende Schulangst und Schulunfähigkeit bei vordem problemlosen Schülern als
Begründung für dauerhafte Absenzen, häuslichen Unterricht oder gar einen mangelnden
Schulabschluss akzeptiert, ohne die Ursachen zu bekämpfen und damit das Recht der
Kinder auf eine Schulausbildung auch gegen den Widerstand der Eltern durchzusetzen?

21.         Hat die Schulbehörde sich bei ärztlichen Attesten der Schulangst bzw. Schulunfähigkeit
darum bemüht, die Hintergründe dieser psychischen Zustände insbesondere im Hinblick
auf ihre Behebbarkeit zum Wohle der Kinder zu ergründen? Wenn nein, warum nicht?

22.                    Welche Schulbildung erhalten die Mädchen derzeit?

23.                    Welche Möglichkeiten bestehen für die drei betroffenen Mädchen, ihren Schulabschluss
nach ihrer Genesung bestmöglich nachzuholen?

24.                    Welche Änderungen der Schulgesetze werden Sie dem Nationalrat vorschlagen, um
vergleichbare Fälle in Zukunft zu vermeiden?

25.                    Werden Sie insbesondere die Bewilligung des häuslichen Unterrichts an strengere Krite-
rien knüpfen?

26.                    Werden Sie sicherstellen, dass dauerhafte Absenzen von den Schulbehörden im Interes-
se der Kinder nicht mehr so lange geduldet werden?

27.                    Welche Formen der Informationsweitergabe zwischen Behörden wäre Ihres Erachtens
erforderlich, um künftig vergleichbare Fälle zu verhindern?

28.                    Werden Sie sich dafür einsetzen, dass künftig alle kinderrelevanten Informationen -
nicht nur von Behörden, sondern auch von Ärzten, Spitälern und Privatpersonen - an
eine  zentrale  Stelle  gemeldet  werden  müssen  bzw.   können,  um  bei  einer  un-
gewöhnlichen Häufung von Verdachtspunkten ein rasches und effizientes Vorgehen al-
ler Behörden zu ermöglichen?

29.                    Welche sonstigen Gesetzesänderungen sind zu diesem Zweck erforderlich bzw. wün-
schenswert?

30.                    Wird der Fall für die involvierten Mitarbeiter der Schulbehörde aus derzeitiger Sicht
Konsequenzen haben?