377/J XXIII. GP
Eingelangt am 27.02.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten
Haubner, Mag. Darmann
Kolleginnen
und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend das Kindeswohl als gesamtstaatliche Aufgabe am Beispiel des tragischen Falles in Oberösterreich
Der aktuelle Fall der drei von ihrer Mutter schwer vernachlässigten Kinder - aber auch zwei seither aufgetauchte Fälle in der Steiermark und in Niederösterreich - lassen Einblicke in die Mängel der staatlichen Sorge um das Kindeswohl erkennen, die mehr als erschreckend sind.
Der Fall stellt sich (soweit aus der Medienberichterstattung bisher Klarheit gewonnen werden konnte) relativ unumstritten so dar:
Ein angesehenes Linzer Juristenehepaar mit drei Kindern im Alter von sechs, zehn und 13 Jahren lässt sich 1998/1999 scheiden. Die Obsorge für die Kinder und das Reihenhaus am Pöstlingberg verbleiben bei der Mutter.
Der Vater - Richter am Oberlandesgericht Linz - erhält ein Besuchsrecht, das aber schon nach kurzer Zeit von der Mutter regelmäßig und erfolgreich sabotiert wird (er hatte keinen Zutritt zum Haus, wenn er die Kinder sehen wollte erzählte seine Exfrau, sie seien krank oder gerade bei der Großmutter zu Besuch). Mutter und Großmutter stellen den Kindern gegenüber ihren Vater als Feind dar und indoktrinieren die Kinder in dieser Richtung („Gehirnwäsche"). Der Vater kämpft seit 2001 erfolglos um das Besuchsrecht, stellt aber keinen Obsorgeantrag.
Die Mutter kann die Scheidung psychisch nicht verkraften, sie wird 2001 wegen Halluzinati- onen in der Nervenklinik stationär aufgenommen. Sie ist offenbar schon jahrelang nicht mehr berufstätig.
Schon im Mai 2000 schlägt die Schulärztin des Gymnasiums der ältesten Tochter (die bis dahin offenbar als Schülerin unauffällig war) wegen des mangelnden Schulbesuchs bei der Jugendwohlfahrtsbehörde Alarm. Man begnügt sich aber damit, dass eine Fachärztin für Neu- rologie die Schulfähigkeit des Mädchens bezweifelt. Ein daraufhin gestellter Antrag auf häus- lichen Unterricht wird bewilligt. Der Ursache der plötzlichen Schulunfähigkeit geht man aber offenbar nicht nach. Die Jugendwohlfahrtsbehörde meldet die mangelnde Kooperation der Mutter zwar dem Pflegschaftsgericht, dieses unternimmt aber nichts, weil gutachterlich be- scheinigt wird, dass keine konkrete Gefährdung vorliege. Die Tochter schließt die Schule nicht ab, die Schulbehörde akzeptiert den mangelnden Leistungsnachweis des häuslichen Un- terrichts offenbar reaktionslos.
Auch bei der mittleren Tochter häufen sich die Fehlstunden in einem mehr als auffälligen Maße. Im ersten Schulhalbjahr 2002/2003 ist sie nur 22 Mal in der Schule. Ihr Fernbleiben wird - ebenso wie das der jüngsten Tochter, die noch am längsten und normalsten die Schule besuchen durfte - von der Mutter laufend durch ärztliche Atteste der Schulangst und Ent- schuldigungen wegen Krankheit und Gerichtsterminen u.ä. entschuldigt. Die Behörden akzep- tieren dies ohne nähere Prüfung der Gründe für die Schulangst. Angeblich gibt es im Jahr 2003 sogar eine Sondergenehmigung des Landesschulrats, dass die mittlere Tochter „teils" zu Hause lernen kann, aber an drei Tagen pro Woche in der Schule sein müsse - die wiederum konsequenzlos nicht eingehalten wird. Durch die Fehlstunden notwendige Prüfungen werden offenbar nie abgelegt, ohne dass dies Konsequenzen hätte. Zumindest in den letzten Jahren können die noch schulpflichtigen Töchter die Klassen jeweils nicht mehr abschließen, obwohl sie (im Verhältnis zu ihrer Schulanwesenheit) vorher hervorragende Schülerinnen gewesen sind.
Erst als die jüngste Tochter im März 2005 nach auffallend vielen Fehlstunden überhaupt nicht mehr in die Schule kommt wird eine Meldung erstattet, die erst im Oktober 2005 - unmittel- bar vor Entzug der Obsorge - eine Anzeige gemäß Schulpflichtgesetz zur Folge hat.
Auch privat werden den Töchtern von der Mutter alle Kontakte abgeschnitten, nur die jüngste Tochter darf zeitweise das Haus verlassen.
Auffällig ist, dass in der Zeit von 2001 bis 2005 die Kinder von einem renommierten Linzer Jugendpsychiater laufend betreut werden, ohne dass dieser offenbar ein verstärktes Tätigwer- den der Behörden zum Schutz der Kinder für erforderlich hielt.
Anfang 2005 werden die Kinder sogar für drei Monate stationär auf der Jugendpsychiatrie am Linzer Kinderkrankenhaus aufgenommen - nach den Gründen sucht man behördlicherseits offenbar weiterhin nicht.
Erst im Oktober 2005 wird der Mutter schließlich doch die Obsorge für die beiden jüngeren Töchter entzogen.
Die Sachwalterin für die jüngste Tochter wird erst am 17. März 2006 bestellt und holte diese noch am gleichen Tag mit Hilfe der Polizei aus der Wohnung. Erst mit September 2006 wird sie auch zur Sachwalterin der zweiten Tochter Katharina bestellt. Die älteste Tochter wird - da volljährig - erst Monate nach den jüngeren von der Polizei herausgeholt.
Derzeit befindet sich die Mutter in Kärnten in einer geschlossenen Anstalt in Untersuchungs- haft, eine Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher beim Prozess im Frühsom- mer wird erwartet. In der Untersuchungshaft gelingt es der Mutter zweimal, die Entführung ihrer Kinder zu versuchen. Den im Sommer zu erwartenden Strafprozess wegen Quälens und Vernachlässigens von Unmündigen mit schweren Dauerfolgen verzögert sie mit allen juristi- schen Möglichkeiten. Die Anklage erfolgt wegen Befangenheit des Linzer Gerichts durch die Staatsanwaltschaft Klagenfurt.
Die Mädchen sind seit mehr als einem Jahr in einem Therapiezentrum in Kärnten unterge- bracht. Die beiden jüngeren besuchen Schulen, die ältere weigert sich immer noch zu spre- chen. Es stellt sich die Frage, ob psychische Dauerschäden bleiben werden.
Auffällig ist an diesem Fall - aber auch an den seither zu Tage getretenen Fällen in Niederös- terreich und der Steiermark -, dass die Wahrnehmungen über die Lebensumstände und den Zustand der Kinder und ihrer Mutter zwischen Behörden und Außenstehenden bzw. ihren Betreuern nach dem Entzug der Obsorge dramatisch auseinanderklaffen:
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Die Sicht der Behörden: |
Die Sicht der Betreuer und Nachbarn: |
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Die Kinder sind nur in den letzten Monaten verwahrlost. |
Die
Wohnung war völlig vermüllt und stank nach Moder, Verwesung und Exkrementen. Die
Wohnung war völlig abgedunkelt. Es gab nur
eine Glühbirne. Die Vorhänge waren stän- dig zugezogen. |
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Bei den
Untersuchungen (2001 bis 2005) wa- ren die
Kinder in einem guten gesundheitli- chen
Zustand. Dem Kinderpsychologen, der Kinder
und Mutter allein von Juli bis Septem- ber 2005 sechs Mal auf Anordnung des
Pfleg- schaftsgerichtes betreut hat, fiel nichts auf, bis die Termine nicht mehr eingehalten wurden. Die Jugendwohlfahrtsbehörde gibt immerhin zu, dass es seit April 2005 Anzeichen von Verwahrlosung gegeben habe. |
Die Kinder waren völlig verwahrlost, hatten eine völlig weiße Haut, waren unterernährt, eines hat eine Skoliose, die Zähne aller waren in einem sehr schlechten Zustand. Anfangs war eine Verständigung so gut wie gar nicht möglich. Die Mädchen konnten nicht richtig sprechen, sie reden auch jetzt noch in einem Singsang, untereinander haben sie sich mit seltsam klingenden Lauten, Gesten und Mi- mik unterhalten. Die Kinder haben sich im Freien immer an Hauswänden angehalten und sind bei jeder kleinen Berührung zusammen- gezuckt. Emotional waren sie völlig unter- entwickelt, zeigten keine Reaktionen, konnten Gefühle nicht wahrnehmen und auch nicht ausdrücken (kein Lachen, kein Weinen, kein Schreien). Sie wussten nicht, wie man sich duscht, die Haare wäscht, dass man die Wä- sche wechselt oder dass gebrauchte Kleidung gereinigt werden muss. Die Kinder trugen Kleider ihrer vor 15 Jahren verstorbenen Tan- te, wussten nicht, dass man sich im Winter wärmer und im Sommer luftiger anzieht, hat- ten keinen Zeitbegriff. Ebensowenig konnten sie öffentliche Verkehrsmittel benutzen. |
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Die
Mutter war (2001 bis 2005) immer ein- sichtig. |
Die Mutter kann die Scheidung psychisch nicht verkraften, sie wird 2001 wegen Hallu- zinationen in der Nervenklinik stationär auf- genommen, ist paranoid und soll am Messie- Syndrom leiden (kann nichts wegwerfen). Die Mädchen wollen nicht zeichnen, nicht schreiben und nicht reden, sie haben die Ver- folgungsgedanken der Mutter übernommen. Sie glauben noch, dass der Vater ein Monster ist, wie er von der Mutter hingestellt wurde, nur die jüngste hat bisher zu ihm Kontakt. |
Die Staatsanwaltschaft Linz hat erst anlässlich der medialen Berichterstattung mehr als ein Jahr nach der Verhaftung der Mutter Vorerhebungen gegen die Behörden begonnen; seitens der betroffenen Behörden ist man sich aber überwiegend keiner Schuld bewusst; dies trotz folgender Fakten:
• Die Jugendwohlfahrts- und die Schulbehörden waren seit dem Jahr 2000 mit dem Fall befasst und wurden seit damals laufend über dramatische Probleme mit dem Schulbe- such der drei Kinder informiert.
• Auch das Pflegschaftsgericht war schon frühzeitig durch die Besuchsrechtsstreitigkeiten in den Fall eingebunden. Die Mutter war im Besuchsrechtsverfahren allein bei neun Tagsatzungen durch mangelnde Kooperationsbereitschaft aufgefallen; dennoch wurde
die Sabotage des Besuchsrechts des Vaters gerichtlich geduldet und ein Entzug der Ob- sorge offenbar nicht erwogen.
• Zumindest zwei Fachleute, die seit 2001 und 2002 bis 2005 mit dem Fall befasst waren, haben zu Lasten der Kinder gegen eine Intervention gegen den Willen der Mutter argu- mentiert, obwohl man sich andererseits bewusst war, dass „sich die Situation zuspitzen" würde „und der Punkt einer Trennung von der Mutter unausweichlich ist".
• Die Schulbehörden haben den mangelnden Unterricht der Kinder seit dem Jahr 2000 zu Lasten der Kinder ohne Abhilfe geduldet.
• Der Vater und die Nachbarn haben sich dutzende Male an das zuständige Bezirksgericht gewendet, dieses hat aber dennoch keinen Grund zum Einschreiten gesehen.
• Kein Behördenvertreter außer dem Amtstierarzt hat in all den Jahren jemals das Haus betreten.
• Der Amtstierarzt sorgte fast ein halbes Jahr rascher für die Befreiung der verwahrlosten Tiere als die Jugendwohlfahrtsbehörde für die der Kinder.
• Die Nachbarn sind sicher, dass in diesem Fall die Behörden nur deshalb letztlich tätig geworden sind, weil wegen der Vermüllung des Grundstückes der Bezirkshauptmann- schaft mit einer Amtshaftungsklage gedroht wurde.
Das BZÖ hat sich schon vor einem Jahr in einer Enquete umfassend dem Kinderschutz ge- widmet und dieses Thema auch zu einem Schwerpunkt seines Programms 2010 gemacht. Der Vorfall in Linz zeigt, wie dringend eine Umsetzung der schon damals gemachten Vorschläge wäre. Dringend geprüft werden sollten daher folgende Ansätze:
v Möglichkeit der Verpflichtung der Eltern zu konkreten Handlungen oder Unterlassun- gen als Konkretisierung ihrer Pflichten im Interesse der Kinder auf Antrag der Jugend- wohlfahrtsbehörde durch das Pflegschaftsgericht anstelle eines totalen Entzugs der Ob- sorge;
v effektiverer Schutz erheblich gefährdeter Kinder durch eine Intensivbetreuung oder die Herausnahme aus der Familie, sodass weitere Gefährdungen hintangehalten werden können;
v Einrichtung eines Informationsvernetzungssystems zur Aufdeckung von Gewaltfällen (z.B. zwischen Schule, Spital, Polizei, Jugendamt etc.);
v Ausbau der Präventionsmaßnahmen durch verstärkte Aufklärung aller Betroffenen (El- tern, Kinder) über die Folgen von Gewalt;
v Ausbau der Elternbildung (in gefährdeten Familien schon vor der Geburt eines Kindes) zur Stärkung der Erziehungs- und Konfliktlösungsfähigkeit der Eltern
v intensive Betreuung von Eltern in Erziehungsnotstand durch Erziehungsfachleute („Su- per-Nannies") der Jugendwohlfahrtsbehörde;
v Schaffung von Beratungs- und Meldestellen, deren Experten für den Umgang mit Ge- walt geschult sind;
v altersgerechte Informationskampagne für Kinder über Gewalt bzw. wohin sie sich im Bedarfsfall wenden können;
v Ausweitung und Umsetzung des Modellprojekts „Kinderbeistand" in ganz Österreich;
v gesetzliche Regelung bzw. finanzielle Absicherung der Ermöglichung von Besuchsbe- gleitungen für Scheidungskinder, um diesen durch die Anwesenheit von Betreuern einen spannungsfreien Kontakt mit beiden Elternteilen zu ermöglichen und
v Schaffung eines bundeseinheitlichen Jugendschutzgesetzgesetzes.
Im Zusammenhang mit diesem eklatanten Einzelfall richten die unterzeichneten Abgeordne- ten an die Frau Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage:
1. Wann wurde der Fall der drei schwer vernachlässigten Kinder in Oberösterreich erst- mals bei Pflegschafts- oder Strafgericht gerichtsanhängig?
2. Hat es jemals Anzeigen wegen der Verwahrlosung der Kinder bevor die Staatsanwalt- schaft Linz bzw. die Staatsanwaltschaft Klagenfurt gegen Unbekannt (Behörden) bzw. gegen die Mutter zu ermitteln begannen gegeben? Wenn ja, von wem? Wie ist die Staatsanwaltschaft jeweils mit welcher Begründung vorgegangen?
3. Wer hat letztlich die Strafanzeige gegen die Mutter erstattet, die zu dem jetzt laufenden Strafverfahren wegen des Verdachts des Quälens und Vernachlässigens von Unmündi- gen mit schweren Dauerfolgen geführt hat?
4. Warum ermittelt die Strafverfolgungsbehörde wegen der möglichen Versäumnisse der Behörden erst seit der Medienberichterstattung, nicht schon seit der Anzeige gegen die Mutter?
5. Warum wird dieses Verfahren bisher in Linz geführt, obwohl auch Versäumnisse des Pflegschaftsgerichts denkbar sind?
6. Wie konnte es der Mutter gelingen, während der Untersuchungshaft angeblich sogar zweimal zu versuchen, ihre Kinder zu entführen?
7. Wann wurde erstmals über den Fall an die Oberstaatsanwaltschaft, wann erstmals an das Bundesministerium für Justiz berichtet?
8. Welche externen Informationen sind jeweils von wem bzw. welcher Behörde mit wel- chem Inhalt wann an das Pflegschaftsgericht gelangt?
9. Welche Schritte hat das Pflegschaftsgericht jeweils aufgrund dieser Hinweise gesetzt?
10. Welche Behörden hat es seinerseits jeweils worüber informiert?
11. Ist es richtig, dass kein Vertreter der Jugendwohlfahrtsbehörde oder des Pflegschaftsge- richtes in all den Jahren seit der Scheidung der Eltern das Haus, in dem die Kinder leben mussten, jemals betreten hat?
a. Wenn nein, wann und wie oft gelang dies und wie war der dort gewonnene Ein- druck?
b. Wenn ja, wie viele Versuche, dies zu tun, hat es jeweils wann gegeben?
c. Warum hat man sich jeweils dem Widerstand der Mutter gebeugt?
d. Wurde jemals eine Zustimmung des Pflegschaftsgerichts zu einem Betreten des Hauses wider den Willen der Mutter beantragt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
e. Hat sich das Pflegschaftsgericht jemals selbst einen Eindruck von der Lebenssi- tuation der Kinder gemacht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
12. Wann hat ein Vertreter des Pflegschaftsgerichtes jeweils mit den betroffenen Kindern persönlich gesprochen? Wie lang dauerte das Gespräch jeweils? Fand es in Gegenwart anderer Personen, insbesondere der Mutter, statt? Welchen Eindruck hat man dabei ge- wonnen?
13. Welche Gutachten lagen dem Handeln des Pflegschaftsgerichtes zugrunde?
14. Welche Fachleute hatten nach Kenntnis oder auch im Auftrag des Pflegschaftsgerichtes in den Jahren 2000 bis 2006 Kontakt mit den Kindern? In wessen Auftrag wurden sie tätig? Welchen Auftrag hatten sie jeweils? Hatte das Pflegschaftsgericht Kenntnis vom persönlichen Eindruck des betreffenden Fachmannes?
15. Wie erklärt sich aus Sicht des Pflegschaftsgerichtes insbesondere der eklatante Wider- spruch zwischen dem medial wiedergegebenen Eindruck der Behördenvertreter und der von Behördenseite eingesetzten Fachleute und dem Eindruck der jetzigen Betreuer der Mädchen und der Nachbarn?
16. Wie erklärt sich der Umstand, dass die mit dem Fall befassten Fachleute - großteils sogar Ärzte - ihrer Anzeige- bzw. Meldungspflicht im Fall einer Vernachlässigung Minderjähriger nicht nachgekommen sind?
17. Werden Sie die gegen diese Fachleute strafrechtliche Vorerhebungen veranlassen? Wenn nein, warum nicht?
18. War das Pflegschaftsgericht vom stationären Aufenthalt der Mutter in der Psychiatrie informiert? Wenn ja, von wem erfolgte die Information? War die Diagnose soweit be- kannt, dass als Rückschlüsse auf eine Gefährdung der Kinder erfolgen konnten? Wenn nein, wie hat sich das Pflegschaftsgericht um Abklärung der Erziehungsfähigkeit der Mutter bemüht?
19. Welche der häufigen Absenzen bzw. Einstellung des Schulbesuchs gelangten dem Pflegschaftsgericht zur Kenntnis? Vom wem wurde es davon informiert?
20. War das Pflegschaftsgericht von den Entschuldigungsgründen der Mutter und den je- weils vorgebrachten medizinischen Gründen für die Schulabsenzen informiert? Wenn ja, wie ist es der Frage nachgegangen, ob die angebliche Schulunfähigkeit der Kinder nicht in ihrer unzumutbaren Lebenssituation bzw. der Erziehungsunfähigkeit der Mutter ihre - behebbare - Wurzel hatte? Wenn nein, wie hat es sich darum bemüht, diese für das weitere Vorgehen wesentliche Information zu erlangen?
21. Warum ist das Pflegschaftsgericht nach dem Ausscheiden der ältesten Tochter aus der Schule ohne Abschluss nicht der schulischen Entwicklung der zwei jüngeren Töchter aufmerksamer gefolgt?
22. Warum ist das Pflegschaftsgericht nicht einmal dann blitzartig eingeschritten, als der Amtstierarzt die verwahrlosten Tiere in Sicherheit brachte und Meldung bei der Ju- gendwohlfahrtsbehörde erstattete?
23. In wessen Obhut und Obsorge wären die einzelnen Kinder jeweils während des stationä- ren Aufenthaltes der Mutter in der Psychiatrie bzw. ab dem Entzug der Obsorge im Ok- tober 2005 bis zur Bestellung der jetzigen Sachwalterin im März bzw. September 2006?
24. Warum wurde insbesondere die Sachwalterin für das jüngste Kind erst fast ein halbes Jahr nach dem Entzug der Obsorge bestellt und erhielt die Sachwalterschaft für das mittlere Kind erst nochmals ein halbes Jahr später? Wer hatte die Obsorge in der Zwi- schenzeit?
25. Welche Schritte hat des Pflegschaftsgericht gesetzt, um der offenbar planmäßigen Sabo- tage des Besuchsrechts entgegenzuwirken?
26. Wann wurde jemals geprüft, ob der Vater der Mädchen die Obsorge hätte übernehmen können? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Warum wurde insbesondere nicht eine Über- tragung der Obsorge an den Vater geprüft, als die psychischen Probleme der Mutter und der mangelnde Schulbesuch und Schulerfolg der Kinder bekannt waren?
27. Welche Möglichkeiten prüfen Sie, um derartige Fälle in Zukunft zu vermeiden?
28. Welche Verbesserungen beim Informationsfluss zu und von Gericht und Staatsanwalt- schaft werden geprüft, um künftig schneller auf gehäufte Alarmsignale in verschiedenen Bereichen reagieren zu können?
29. Welche Änderungen beim Besuchsrecht und seiner Durchsetzung sind geplant ange- sichts der Tatsache, dass offenbar derzeit nicht einmal ein Richter eines Oberlandesge- richtes seine Rechte durchsetzen und den Kontakt zu seinen Kindern aufrechterhalten kann?
30. Werden Sie anstelle der derzeit einzigen Möglichkeit eines totalen Entzugs der Obsorge auch die Möglichkeit vorsehen, die Eltern zu konkreten Handlungen oder Unterlassun- gen als Konkretisierung ihrer Pflichten im Interesse der Kinder auf Antrag der Jugend- wohlfahrtsbehörde durch das Pflegschaftsgericht zu verpflichten? Wenn nein, warum nicht?
31. Eine bekannte Kinder- und Jugendexpertin schlägt vor, den sogenannten „Mütterbo- nus", den das Gesetz den Frauen nach der Trennung zuschreibe, zu überdenken und merkt an: „Väter haben oft keine Chance, zu ihren Rechten zu kommen. Dabei können sie über dieselben Kompetenzen wie Mütter verfügen." - Werden Sie bei der bevorste- henden Reform der Familienrechts auch diese Frage prüfen lassen?
32. Werden Sie den von Justizministerin Gastinger begonnenen Probebetrieb für einen Kin- derbeistand im Scheidungs- und Obsorgeverfahren auf eine gesetzliche Basis stellen? Wird dieser auch für Trennungen ohne Gerichtsverfahren zur Verfügung stehen? Wer soll ihn beantragen können, wenn sich die Eltern dagegen aussprechen? Wie werden Sie die Finanzierung angesichts eines drohenden Sparbudgets sicherstellen?