3770/J XXIII. GP
Eingelangt am 06.03.2008
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Haimbuchner
und Kollegen
an den Bundesministerin für Justiz
betreffend Verdoppelung der Verfahrensdauer bedingt durch Überforderung der
Staatsanwaltschaft
Laut „Heute“ vom 3. März 2008 hat sich die Dauer von Verfahren, aufgrund der neuen Strafprozessordnung, verdoppelt.
„Hindergrund: Mit der neuen Strafprozessordnung ging viel Arbeit, die vorher von Richtern und der Polizei erledigt worden war, auf die Staatsanwälte über. Die Ankläger ersticken in Büroarbeit.“
Des weiteren ist in zumindest in Wien eine Personalaufstockung geplant, von 56 Staatsanwälten auf 90.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende
ANFRAGE
1. Wie viele Staatsanwälte sind derzeit tätig, aufgeschlüsselt nach Bundesländern?
2. Um wie viele Staatsanwälte soll eine Aufstockung stattfinden, aufgeschlüsselt nach Bundesländern?
3. Wann werden diese geplanten Aufstockungen abgeschlossen sein?
4. Wann wurden die Aufstockungen eingeleitet?
5. Seit wann ist Ihnen bekannt, dass die Strafprozessordnung, eine Aufstockung erfordern wird?
6. Wie hoch sind die erwartbaren Kosten der Aufstockung?