3781/J XXIII. GP

Eingelangt am 10.03.2008
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer
Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Notariatsbesetzung in Wr. Neustadt

Kürzlich wurde die Notarstelle Wr. Neustadt I ausgeschrieben. Unter anderem bewarb sich
Mag. Rainer H. um diese Position. Er wurde sowohl von den Personalsenaten des LG Wr.
Neustadt wie auch des OLG Wien an erster Stelle gereiht. Schlussendlich hat die
Justizministerin jedoch den drittgereihten Bewerber auf diese Amtsstelle ernannt.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz folgende

Anfrage:

1.                                     Aus welchen Gründen haben Sie entgegen den Reihungen des LG Wr. Neustadt
und des OLG Wien, also unabhängiger Gerichte, den drittgereihten Kandidaten
auf die Notariatsstelle Wr. Neustadt I ernannt?

2.                                     Haben Sie bei dieser Entscheidung die in § 11 Abs 3 Not0 angeführten Kriterien
ausreichend berücksichtigt und wenn ja, welche Kriterien haben Sie bei Ihrer
Entscheidung dann offensichtlich anders gewichtet, als die Personalsenate des LG
Wr.Neustadt und des OLG Wien, um zu einer abweichenden Entscheidung zu
kommen ?

3.                                     Ist es richtig, dass der Erstgereihte eine mehr als doppelt so lange Praxiszeit
aufzuweisen hatte, als der schließlich ernannte Kandidat ? Wenn ja, warum
wurde dieser Umstand bei Ihrer Entscheidung offensichtlich nicht ber
ücksichtigt ?

4.                                     Wie oft sind Sie in Ihrer bisherigen Amtszeit bei der Ernennung von Notaren vom
Besetzungsvorschlag der Gerichte abgewichen, obwohl der Erstgereihte eine
wesentlich l
ängere Praxiszeit aufzuweisen hatte ?

5.                                     Hat es für den schließlich ernannten Kandidaten der Notarstelle Wr.Neustadt I bei
Ihnen direkt oder bei Ihren Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern Interventionen
gegeben? Wenn ja, durch wen und mit welchen Begründungen ?