3781/J XXIII. GP
Eingelangt am 10.03.2008
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag.
Heribert Donnerbauer
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Notariatsbesetzung in Wr. Neustadt
Kürzlich wurde
die Notarstelle Wr. Neustadt I ausgeschrieben. Unter anderem bewarb sich
Mag.
Rainer H. um diese Position. Er wurde sowohl von den Personalsenaten des LG Wr.
Neustadt wie auch des OLG Wien an erster Stelle gereiht. Schlussendlich hat die
Justizministerin
jedoch den drittgereihten Bewerber auf diese Amtsstelle ernannt.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage:
1.
Aus welchen Gründen haben Sie entgegen den Reihungen des LG
Wr. Neustadt
und
des OLG Wien, also unabhängiger Gerichte, den drittgereihten
Kandidaten
auf
die Notariatsstelle Wr. Neustadt I ernannt?
2.
Haben Sie bei dieser Entscheidung die in § 11 Abs 3
Not0 angeführten Kriterien
ausreichend berücksichtigt und wenn ja, welche Kriterien
haben Sie bei Ihrer
Entscheidung dann offensichtlich anders
gewichtet, als die Personalsenate des LG
Wr.Neustadt und des OLG Wien, um zu
einer abweichenden Entscheidung zu
kommen ?
3.
Ist es richtig, dass der Erstgereihte eine mehr als doppelt so lange
Praxiszeit
aufzuweisen hatte,
als der schließlich ernannte Kandidat ? Wenn ja,
warum
wurde dieser Umstand bei Ihrer Entscheidung offensichtlich nicht berücksichtigt ?
4.
Wie oft sind Sie in Ihrer bisherigen Amtszeit bei der Ernennung von
Notaren vom
Besetzungsvorschlag der Gerichte abgewichen, obwohl der Erstgereihte eine
wesentlich längere Praxiszeit aufzuweisen hatte ?
5.
Hat es für den schließlich
ernannten Kandidaten der Notarstelle Wr.Neustadt I bei
Ihnen
direkt oder bei Ihren Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern Interventionen
gegeben? Wenn ja,
durch wen und mit welchen Begründungen
?