3792/J XXIII. GP

Eingelangt am 10.03.2008
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Ende des Probebetriebs der Elektroschockwaffe der Marke Taser bei der Exekutive

 

 

Im Verantwortungsbereich des BMI wurde die Elektroschockwaffe Taser getestet. Meldungen zu Folge soll dieser Probebetrieb nun beendet werden und die Taserwaffen in den Regelbetrieb der Exekutive übernommen werden.

 

Der UN-Ausschusses gegen Folter hat in seinen an Portugal gerichteten Schlussfolgerungen und Empfehlungen in Punkt 14. des Dokuments CAT/C/PRT/CO/4 seine Sorge zum Ausdruck gebracht, dass der Einsatz des „TaserX26“ heftigen Schmerz hervorrufe, eine Form von Folter darstelle und in bestimmten Fällen zum Tod führen könne, wie zuverlässige Studien und Fälle in der Praxis jüngst ergeben hätten. Portugal wird aufgerufen, auf den Einsatz der elektrischen Waffe „TaserX26“ zu verzichten, da die physischen und mentalen Konsequenzen von Zielpersonen von ihrer Natur her zu Artikel 1 und 16 der UN-Antifolter-Konvention in Widerspruch stehen. Auch in Österreich soll die Exekutive mit der Elektroschockwaffe der Marke Taser X26 eingesetzt werden, insofern sind allgemeine Überlegungen des UN-Ausschusses gegen Folter auch für Österreich von Relevanz.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.      Ist es richtig, dass geplant ist, Taserwaffen künftig im Regelbetrieb bei der Exekutive einzusetzen?

 

2.      Welchen Stellenwert haben die Einschätzungen des UN-Ausschuss gegen Folter in Punkt 14. des Dokuments CAT/C/PRT/CO/4 bezüglich der Elektoschockwaffe Taser für den österreichischen Innenminister?

 

3.      Warum wollen Sie Taserwaffen in den Regelbetrieb der österreichischen Exekutive übernehmen, wenn der UN-Ausschuss gegen Folter zum Schluss kommt, dass der Einsatz des „TaserX26“ heftigen Schmerz hervorrufe, eine Form von Folter darstelle und in bestimmten Fällen zum Tod führen könne, wie zuverlässige Studien und Fälle in der Praxis jüngst ergeben hätten?

 

 

4.      Der UN-Ausschuss gegen Folter spricht davon, dass zuverlässige Studien und Fälle in der Praxis jüngst ergeben hätten, dass der Tasereinsatz zum Tod führen könne. Kennen Sie diese Studien?

 

5.      Werden Sie diese Studien für die endgültige Entscheidung über den Tasereinsatz berücksichtigen?

 

6.      In Ihrer Anfragebeantwortung (2576/AB) vom 30.1.2008 haben Sie Frage 17 der Anfrage 2482/J inhaltlich unbeantwortet gelassen. Die Frage lautete: „Ist Ihnen bekannt, dass sich der UN-Ausschuss gegen Folter gegen die Verwendung von Elektroschockwaffen ausgesprochen hat? Welche Bedeutung hat das für Ihre Überlegungen bezüglich eines weiteren Einsatzes?“ Warum haben Sie diese Frage nicht beantwortet? Wurde die Anfragebeantwortung bloß irrtümlich schlampig bearbeitet oder ist Ihnen eine Stellungnahme zur Position des UN-Ausschusses gegen Folter unangenehm?

 

7.      Soll der Taser künftig auch im Bereich der Durchführung von Abschiebungen eingesetzt werden?

 

8.      Werden Sie die politische Verantwortung übernehmen, wenn es in Folge eines Tasereinsatzes zu einem Todesfall kommt?