3794/J XXIII. GP
Eingelangt am
10.03.2008
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möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend
Europäisches Jahr des interkulturrellen Dialogs 2008 Sprache,
Transkulturalität
und Bildung.
Regionalentwicklung des Alpen Adria-Raums in globaler Perspektive
Alpen Adria Universität, Universitätsstraße 65-57, 9020 Klagenfurt
in der
Broschüre Ihres Ministeriums ist unter anderem obige
Veranstaltung aufgelistet.
Obwohl seit 1.1.2006
das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz in Kraft Ist, wurde
beim Erstellen der Broschüre darauf
verzichtet (oder vergessen) festzuhalten, ob diese
Veranstaltung auch für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen oder
Sinnesbehinderungen barrierefrei berollbar und benutzbar ist.
Da Dialog
auch heißt, eine Veranstaltung allen BürgerInnen
zugänglich zu machen,
stellen die unterfertigten
Abgeordneten daher folgende
ANFRAGE:
1. Ist sichergestellt, dass der obige Veranstaltungsort so ausgestaltet ist, dass er
auch für Menschen die mobilitätsbeeinträchtigt, blind, sehbehindert,
hörbehindert
oder gehörlos sind, barrierefrei erreichbar und benützbar ist?
Wenn
ja: Durch welche Maßnahmen bzw. mit welcher Ausgestaltung ist die
Barrierefreiheit und
Benützbarkeit sichergestellt?
(konkrete Auflistung der barrierefreien Ausgestaltung bzw. Benützbarkeit)
Wenn
nein: Mit welch Begründung werden oben angeführten BürgerInnen
von dieser
Veranstaltung insofern ausgeschlossen, da die
tatsächliche Barrierefreiheit nicht
vorhanden sein wird?
2. Wie begründen Sie den Tatbestand der Diskriminierung aufgrund des
Behindertengleichstellungsgesetzes,
sollte der Veranstaltungsort (It. Frage 1)
nicht zur Gänze barrierefrei beroll- und benutzbar
sein?
2.1.
Wurde bei der Auswahl des Veranstaltungsortes die barrierefreie Beroll- und
Benutzbarkeit auch als eine der unumgänglichen Kriterien eingefordert?
Wenn ja: Warum wurde dann dieser
Veranstaltungsort zugelassen?
Wenn nein: Warum nicht?