3795/J XXIII. GP

Eingelangt am 10.03.2008
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Anfrage

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Europäisches Jahr des interkulturellen Dialogs 2008

Fest der Begegnung in Cinema Paradiso und am Rathausplatz in St. Pölten

In der Broschüre Ihres Ministeriums sind unter anderem obige Veranstaltungen aufgelistet.
Obwohl seit 1.1.2006 das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz in Kraft ist, wurde
beim Erstellen der Brosch
üre darauf verzichtet (oder vergessen) festzuhalten, ob diese
Veranstaltungen auch f
ür Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen oder
Sinnesbehinderungen barrierefrei berollbar und benutzbar ist.

Da Dialog auch heißt, eine Veranstaltung allen BürgerInnen zugänglich zu machen,
stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgende

ANFRAGE:

1,    Ist sichergestellt, dass der obige Veranstaltungsort so ausgestaltet ist, dass er

auch für Menschen die mobllitätsbeeinträchtigt, blind, sehbehindert,
h
örbehindert oder gehörlos sind, barrierefrei erreichbar und benützbar ist?

Wenn ja: Durch welche Maßnahmen bzw. mit welcher Ausgestaltung ist die
Barrierefreiheit und Ben
ützbarkeit sichergestellt?
(konkrete Auflistung der barrierefreien Ausgestaltung bzw. Ben
ützbarkeit)

Wenn nein: Mit welch Begründung werden oben angeführten BürgerInnen
von dieser Veranstaltung insofern ausgeschlossen, da die
tats
ächliche Barrierefreiheit nicht vorhanden sein wird?

2.   Wie begründen Sie den Tatbestand der Diskriminierung aufgrund des

Behindertengleichstellungsgesetzes, sollte der Veranstaltungsort (It. Frage 1)
nicht zur Gänze barrierefrei beroll- und benutzbar sein?

2.1. Wurde bei der Auswahl des Veranstaltungsortes die barrierefreie Beroll- und
Benutzbarkeit auch als eine der unumg
änglichen Kriterien eingefordert?
Wenn ja: Warum wurde dann dieser Veranstaltungsort zugelassen?
Wenn nein: Warum nicht?