3797/J XXIII. GP
Eingelangt am 10.03.2008
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten
Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend
Europäisches Jahr des interkulturellen Dialogs 2008
ORF-Dialog- Tour 2008 in
Niederösterreich
In
der Broschüre Ihres Ministeriums sind unter anderem obige
Veranstaltungen aufgelistet.
Obwohl seit 1.1.2006
das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz in Kraft ist, wurde
beim Erstellen der Broschüre
darauf verzichtet (oder vergessen) festzuhalten, ob diese
Veranstaltung auch für Menschen Mobilitätsbeeinträchtigungen oder
Sinnesbehinderungen barrierefrei berollbar und benutzbar ist.
Da
Dialog auch heißt, eine Veranstaltung allen BürgerInnen
zugänglich zu machen,
stellen die
unterfertigten Abgeordneten daher folgende
ANFRAGE:
1. Wo finden die obige Veranstaltungen konkret statt?
(Name und Adressen der Veranstaltungsorte)
2. Ist sichergestellt, dass die unter Frage 1 aufgelisteten Veranstaltungsorte so
ausgestaltet
sind, dass sie auch für Menschen die mobilitätsbeeinträchtigt,
blind, sehbehindert, hörbehindert oder gehörlos sind, barrierefrei
erreichbar
und benützbar sind?
Wenn ja: Durch welche Maßnahmen bzw.
Ausgestaltung ist die
Barrierefreiheit und
Benützbarkeit sichergestellt?
(konkrete Auflistung der barrierefreien Ausgestaltung bzw.
Benützbarkeit)
Wenn nein: Mit welch Begründung werden oben angeführten BürgerInnen
von diesen Veranstaltungen insofern ausgeschlossen, da die
tatsächliche Barrierefreiheit nicht vorhanden sein wird?
3. Wie begründen Sie den Tatbestand der Diskriminierung aufgrund des
Behindertengleichstellungsgesetzes,
sollte die Veranstaltungsort (It. Frage 2)
nicht zur Gänze barrierefrei beroll- und benutzbar
sein?
3.1.
Wurde bei der Auswahl der Veranstaltungsorte die barrierefreie Beroll- und
Benutzbarkeit auch als eine der unumgänglichen
Kriterien eingefordert?
Wenn ja: Warum wurde
dann diese Veranstaltungsorte zugelassen?
Wenn nein: Warum nicht?