3799/J XXIII. GP
Eingelangt am 10.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten
Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend
Europäisches Jahr des interkulturellen Dialogs 2008
Internationales
Studien und Freundschaftscamp In der
Gartenbauschule, Am Rosenhügel
15 in 3550 Langenlois
In der
Broschüre Ihres Ministeriums sind unter anderem obige
Veranstaltungen aufgelistet.
Obwohl seit 1.1.2006
das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz in Kraft ist, wurde
beim Erstellen der Broschüre
darauf verzichtet (oder vergessen) festzuhalten, ob diese
Veranstaltungen auch für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen oder
Sinnesbehinderungen barrierefrei berollbar und benutzbar ist.
Da Dialog
auch heißt, eine Veranstaltung allen BürgerInnen
zugänglich zu machen,
stellen die
unterfertigten Abgeordneten daher folgende
ANFRAGE:
1. Ist sichergestellt, dass der obige Veranstaltungsort so ausgestaltet ist, dass er
auch für Menschen die mobilitätsbeeinträchtigt, blind, sehbehindert,
hörbehindert
oder gehörlos sind, barrierefrei erreichbar und benützbar ist?
Wenn ja: Durch welche
Maßnahmen bzw. mit welcher
Ausgestaltung ist die
Barrierefreiheit und Benützbarkeit
sichergestellt?
(konkrete Auflistung der barrierefreien Ausgestaltung bzw. Benützbarkeit)
Wenn
nein: Mit welch Begründung werden oben angeführten BürgerInnen
von dieser
Veranstaltung insofern ausgeschlossen, da die
tatsächliche Barrierefreiheit nicht
vorhanden sein wird?
2. Wie begründen Sie den Tatbestand der Diskriminierung aufgrund des
Behindertengleichstellungsgesetzes,
sollte der Veranstaltungsort (It. Frage 1)
nicht zur Gänze barrierefrei beroll- und benutzbar
sein?
2.1.
Wurde bei der Auswahl des Veranstaltungsortes die barrierefreie Beroll- und
Benutzbarkeit auch als eine der unumgänglichen Kriterien eingefordert?
Wenn ja: Warum wurde dann dieser Veranstaltungsort zugelassen?
Wenn nein: Warum nicht?