380/J XXIII. GP
Eingelangt am 28.02.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Scheibner, Dolinschek, Darmann und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend der möglichen Preisgabe von Staatsgeheimnissen im Zuge eines
Besuches des Verteidigungsministers in der Kommandozentrale für Krisenfälle, dem
so genannten „Regierungsbunker"
In der Ausgabe der Tageszeitung „Österreich" vom 4. Februar 2007
(Seiten 12 und
13) findet sich unter dem Titel „Der Besuch
der Woche - Regierungsbunker -
Geheimster
Ort des Landes" ein mit Bildern dokumentierter Bericht über den
Besuch
von
Verteidigungsminister Norbert Darabos in der Einsatzzentrale/Basisraum kurz
EZ/B, dem so
genannten Regierungsbunker in St. Johann im Pongau.
Bei diesem Besuch wurden trotz bestehendem Foto-Verbot Aufnahmen von
verschiedensten Bereichen dieser Anlage
zugelassen - es wurde aber angeblich
mehrmals auf die Unzulässigkeit
einer solchen Vorgangsweise von Seiten der
Leitung EZ/B hingewiesen. Diese Aufnahmen wurden jedoch offensichtlich nicht
von
Angehörigen der Heeresbild- und
Filmstelle oder anderen Angehörigen
des
Österreichischen Bundesheeres
gemacht, sondern wahrscheinlich von einem oder
mehreren Fotografen, die den Bundesminister begleitet haben. Damit hat das
Österreichische
Bundesheer keinen Zugriff auf diese in unbekannter Zahl gemachten
Bilder von
verschiedensten Räumlichkeiten und Bereichen dieser
hochsensiblen
militärischen
Anlage. Durch diese leichtfertige Vorgehensweise drängt sich
nicht nur
der Verdacht der
Preisgabe von Staatsgeheimnissen auf, sondern es besteht
dadurch auch die Möglichkeit der Gefährdung dieser Anlage.
In diesem
Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Landesverteidigung nachstehende
Anfrage:
1. Wann hat Ihr Besuch in der EZ/B stattgefunden?
2. Wer hat Sie bei Ihrem Besuch in die EZ/B begleitet?
3. Wer hat die Zutrittsgenehmigungen für die Begleitpersonen erteilt?
4. Befanden sich auch Medienvertreter in Ihrer Begleitung?
a) Wenn ja, von welchen Medien?
5.
Wurden Sie und Ihre Begleitpersonen vor dem Betreten der EZ/B über die
Bestimmungen
der militärischen Sicherheit in solchen Anlagen informiert?
6. Ist im Bereich der EZ/B das Fotografieren verboten?
7. Ist das Fotografieren im Inneren der Anlage verboten?
8. Ist die Mitnahme von Fotoapparaten in die EZ/B erlaubt?
a) Wenn nein, warum nicht?
9. Sind die in der
Tageszeitung „Österreich" veröffentlichten
Bilder von Angehörigen
des Österreichischen Bundesheeres gemacht worden?
a) Wenn nein, warum nicht?
10. Haben Personen in Ihrer
Begleitung während Ihres Besuches in der EZ/B Bilder
gemacht?
a) Wenn ja, wie viele und wo sind sie?
11. Hat das Österreichische Bundesheer Rechte an diesen Bildern?
12.
Haben diese Personen eine Genehmigung nach dem SperrGG 2002 § 4 (3)
dafür gehabt?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wann und von wem wurde sie ausgestellt?
13. Von wem wurde die Erlaubnis für das Fotografieren dann erteilt?
14. War die erteilende Person/Personen dazu berechtigt?
15. Verfügen die
Mitglieder Ihres Kabinetts (mit Ausnahme Ihres ChKBM) über eine
eigene Weisungsbefugnis?
a) Wenn ja, wo ist das rechtlich abgesichert und kundgemacht worden?
16. Wurden die Mitglieder Ihres
Kabinetts (mit Ausnahme Ihres ChKBM) über die
Bestimmungen des Art.
20 B-VG und des BMG über das Weisungsrecht
informiert?
a) Wenn ja, in welcher Form?
b)
Wenn nein, beabsichtigen Sie das nun nachzuholen und wenn ja, in
welcher
Form?
17.
Haben die
Mitglieder Ihres Kabinetts , die Sie bei Ihrem Besuch in die EZ/B
begeleitet haben, bereits eine erweiterte
Sicherheitserklärung durch das AbwA?
18.
Wurden die gemachten Bilder den zuständigen
Stellen für militärische Sicherheit
zur Freigabe vorgelegt?
a) Wenn ja, wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
19. Waren die gemachten Bilder -
insbesondere die des Eingangsbereiches in die
EZ/B, auf denen ja auch eine „Fotografieren
verboten" Tafel zu sehen ist - von
militärischem Interesse?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, warum durften sie dann veröffentlicht werden?
20. Wurden die Aufnahmen mit digitalen Kameras gemacht?
a) Wenn ja, wie wurde sicher gestellt, dass von den
Aufnahmen keine
Vergrößerungen
hergestellt werden, auf denen etwaige sensible Details
erkennbar
sein könnten?
21. Ist Ihnen
bekannt, dass Österreich von der EU ausgewählt wurde,
einen Teil des
Schengen-Informationssystems
in der EZ/B unterzubringen?
22. Aus welchen
Gründen wurde
ausgerechnet die EZ/B als Standort zur
Unterbringung
ausgewählt?