380/J XXIII. GP

Eingelangt am 28.02.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Scheibner, Dolinschek, Darmann und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend der möglichen Preisgabe von Staatsgeheimnissen im Zuge eines

Besuches des Verteidigungsministers in der Kommandozentrale für Krisenfälle, dem

so genannten Regierungsbunker"

In der Ausgabe der Tageszeitung „Österreich" vom 4. Februar 2007 (Seiten 12 und
13) findet sich unter dem Titel
Der Besuch der Woche - Regierungsbunker -
Geheimster Ort des Landes" ein mit Bildern dokumentierter Bericht über den Besuch
von Verteidigungsminister Norbert Darabos in der Einsatzzentrale/Basisraum kurz
EZ/B, dem so genannten Regierungsbunker in St. Johann im Pongau.
Bei diesem Besuch wurden trotz bestehendem Foto-Verbot Aufnahmen von
verschiedensten Bereichen dieser Anlage zugelassen - es wurde aber angeblich
mehrmals auf die Unzul
ässigkeit einer solchen Vorgangsweise von Seiten der
Leitung EZ/B hingewiesen. Diese Aufnahmen wurden jedoch offensichtlich nicht von
Angeh
örigen der Heeresbild- und Filmstelle oder anderen Angehörigen des
Österreichischen Bundesheeres gemacht, sondern wahrscheinlich von einem oder
mehreren Fotografen, die den Bundesminister begleitet haben. Damit hat das
Österreichische Bundesheer keinen Zugriff auf diese in unbekannter Zahl gemachten
Bilder von verschiedensten Räumlichkeiten und Bereichen dieser hochsensiblen
milit
ärischen Anlage. Durch diese leichtfertige Vorgehensweise drängt sich nicht nur
der Verdacht der Preisgabe von Staatsgeheimnissen auf, sondern es besteht
dadurch auch die M
öglichkeit der Gefährdung dieser Anlage.

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Landesverteidigung nachstehende

Anfrage:

1.             Wann hat Ihr Besuch in der EZ/B stattgefunden?

2.             Wer hat Sie bei Ihrem Besuch in die EZ/B begleitet?

3.             Wer hat die Zutrittsgenehmigungen für die Begleitpersonen erteilt?

4.             Befanden sich auch Medienvertreter in Ihrer Begleitung?


a) Wenn ja, von welchen Medien?

5.             Wurden Sie und Ihre Begleitpersonen vor dem Betreten der EZ/B über die
Bestimmungen der militärischen Sicherheit in solchen Anlagen informiert?

6.             Ist im Bereich der EZ/B das Fotografieren verboten?

7.             Ist das Fotografieren im Inneren der Anlage verboten?

8.             Ist die Mitnahme von Fotoapparaten in die EZ/B erlaubt?

a) Wenn nein, warum nicht?

9.   Sind die in der Tageszeitung „Österreich" veröffentlichten Bilder von Angehörigen
des
Österreichischen Bundesheeres gemacht worden?

a) Wenn nein, warum nicht?

10. Haben Personen in Ihrer Begleitung während Ihres Besuches in der EZ/B Bilder
gemacht?

a) Wenn ja, wie viele und wo sind sie?

11.     Hat das Österreichische Bundesheer Rechte an diesen Bildern?

12.     Haben diese Personen eine Genehmigung nach dem SperrGG 2002 § 4 (3)
daf
ür gehabt?

 

a)           Wenn nein, warum nicht?

b)           Wenn ja, wann und von wem wurde sie ausgestellt?

 

13.     Von wem wurde die Erlaubnis für das Fotografieren dann erteilt?

14.     War die erteilende Person/Personen dazu berechtigt?

15. Verfügen die Mitglieder Ihres Kabinetts (mit Ausnahme Ihres ChKBM) über eine
eigene Weisungsbefugnis?

a) Wenn ja, wo ist das rechtlich abgesichert und kundgemacht worden?

16. Wurden die Mitglieder Ihres Kabinetts (mit Ausnahme Ihres ChKBM) über die
Bestimmungen des Art. 20 B-VG und des BMG über das Weisungsrecht
informiert?

a)           Wenn ja, in welcher Form?

b)           Wenn nein, beabsichtigen Sie das nun nachzuholen und wenn ja, in
welcher Form?


17.    Haben die Mitglieder Ihres Kabinetts , die Sie bei Ihrem Besuch in die EZ/B
begeleitet haben, bereits eine erweiterte Sicherheitserkl
ärung durch das AbwA?

18.    Wurden die gemachten Bilder den zuständigen Stellen für militärische Sicherheit
zur Freigabe vorgelegt?

 

a)           Wenn ja, wann?

b)           Wenn nein, warum nicht?

19. Waren die gemachten Bilder - insbesondere die des Eingangsbereiches in die
EZ/B, auf denen ja auch eine
Fotografieren verboten" Tafel zu sehen ist - von
milit
ärischem Interesse?

a)           Wenn nein, warum nicht?

b)           Wenn ja, warum durften sie dann veröffentlicht werden?

20.       Wurden die Aufnahmen mit digitalen Kameras gemacht?

a) Wenn ja, wie wurde sicher gestellt, dass von den Aufnahmen keine
Vergrößerungen hergestellt werden, auf denen etwaige sensible Details
erkennbar sein könnten?

21. Ist Ihnen bekannt, dass Österreich von der EU ausgewählt wurde, einen Teil des
Schengen-Informationssystems in der EZ/B unterzubringen?

22. Aus welchen Gründen wurde ausgerechnet die EZ/B als Standort zur
Unterbringung ausgewählt?