3802/J XXIII. GP

Eingelangt am 10.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Europäisches Jahr des interkulturellen Dialogs 2008
ORF-Dialog Tour von 4. April bis 6. Mal 2008 in Kärnten

In der Broschüre Ihres Ministeriums sind unter anderem obige Veranstaltungen aufgelistet.
Obwohl seit 1.1.2006 das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz in Kraft ist, wurde
beim Erstellen der Brosch
üre darauf verzichtet (oder vergessen) festzuhalten, ob diese
Veranstaltung auch f
ür Menschen Mobilitätsbeeinträchtigungen oder
Sinnesbehinderungen barrierefrei berollbar und benutzbar ist.

Da Dialog auch heißt, eine Veranstaltung allen BürgerInnen zugänglich zu machen,
stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgende

ANFRAGE:

1.   Wo finden die obige Veranstaltungen konkret statt?

(Name und Adressen der Veranstaltungsorte)

2.   Ist sichergestellt, dass die unter Frage 1 aufgelisteten Veranstaltungsorte so

ausgestaltet sind, dass sie auch für Menschen die mobilitätsbeeinträchtigt,
blind, sehbehindert, h
örbehindert oder gehörlos sind, barrierefrei erreichbar
und benutzbar sind?

Wenn ja: Durch welche Maßnahmen bzw. Ausgestaltung ist die
Barrierefreiheit und Benützbarkeit sichergestellt?

(konkrete Auflistung der barrierefreien Ausgestaltung bzw.

Benützbarkeit)
Wenn nein: Mit welch Begründung werden oben angeführten BürgerInnen

von diesen Veranstaltungen insofern ausgeschlossen, da die

tatsächliche Barrierefreiheit nicht vorhanden sein wird?

3. Wie begründen Sie den Tatbestand der Diskriminierung aufgrund des

Behindertengleichstellungsgesetzes, sollte die Veranstaltungsort (It. Frage 2)
nicht zur Gänze barrierefrei beroll- und benutzbar sein?

3.1. Wurde bei der Auswahl der Veranstaltungsorte die barrierefreie Beroll- und
Benutzbarkeit auch als eine der unumg
änglichen Kriterien eingefordert?
Wenn ja: Warum wurde dann diese Veranstaltungsorte zugelassen?
Wenn nein: Warum nicht?