3803/J XXIII. GP
Eingelangt am 10.03.2008
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möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend Interkultureller Dialog 2008
Auf dem Weg zu mehr Chancengleichheit im Seehotel Hafnersee, Gramartstraße 10, 9074
Keutschach in Kärnten
In
der Broschüre Ihres Ministeriums ist unter anderem obige
Veranstaltung aufgelistet.
Obwohl seit 1.1.2006
das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz in Kraft ist, wurde
beim Erstellen der Broschüre darauf
verzichtet (oder vergessen) festzuhalten, ob diese
Veranstaltung auch für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen oder
Sinnesbehinderungen barrierefrei berollbar und benutzbar ist.
Da Dialog
auch heißt, eine Veranstaltung allen BürgerInnen
zugänglich zu machen,
stellen die
unterfertigten Abgeordneten daher folgende
ANFRAGE:
1. Ist sichergestellt, dass der obige Veranstaltungsort so ausgestaltet ist, dass er
auch
für Menschen
die mobilitätsbeeinträchtigt, blind, sehbehindert,
hörbehindert
oder gehörlos sind, barrierefrei erreichbar und benutzbar ist?
Wenn
ja: Durch welche Maßnahmen bzw. mit welcher Ausgestaltung ist die
Barrierefreiheit
und Benützbarkeit sichergestellt?
(konkrete Auflistung der barrierefreien Ausgestaltung bzw. Benützbarkeit)
Wenn
nein: Mit welch Begründung werden oben angeführten Bürgerinnen
von dieser
Veranstaltung insofern ausgeschlossen, da die
tatsächliche Barrierefreiheit nicht
vorhanden sein wird?
2. Wie begründen Sie den Tatbestand der Diskriminierung aufgrund des
Behindertengleichstellungsgesetzes,
sollte der Veranstaltungsort (It. Frage 1)
nicht
zur Gänze barrierefrei beroll- und benutzbar sein?
2.1. Wurde bei der Auswahl des Veranstaltungsortes die barrierefreie
Beroll- und
Benutzbarkeit auch als eine der unumgänglichen
Kriterien eingefordert?
Wenn ja: Warum wurde
dann dieser Veranstaltungsort zugelassen?
Wenn nein: Warum nicht?