3803/J XXIII. GP

Eingelangt am 10.03.2008
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Anfrage

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Interkultureller Dialog 2008

Auf dem Weg zu mehr Chancengleichheit im Seehotel Hafnersee, Gramartstraße 10, 9074

Keutschach in Kärnten

In der Broschüre Ihres Ministeriums ist unter anderem obige Veranstaltung aufgelistet.
Obwohl seit 1.1.2006 das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz in Kraft ist, wurde
beim Erstellen der Brosch
üre darauf verzichtet (oder vergessen) festzuhalten, ob diese
Veranstaltung auch für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen oder
Sinnesbehinderungen barrierefrei berollbar und benutzbar ist.

Da Dialog auch heißt, eine Veranstaltung allen BürgerInnen zugänglich zu machen,
stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgende

ANFRAGE:

1.   Ist sichergestellt, dass der obige Veranstaltungsort so ausgestaltet ist, dass er

auch für Menschen die mobilitätsbeeinträchtigt, blind, sehbehindert,
h
örbehindert oder gehörlos sind, barrierefrei erreichbar und benutzbar ist?

Wenn ja: Durch welche Maßnahmen bzw. mit welcher Ausgestaltung ist die
Barrierefreiheit und Benützbarkeit sichergestellt?

(konkrete Auflistung der barrierefreien Ausgestaltung bzw. Benützbarkeit)

Wenn nein: Mit welch Begründung werden oben angeführten Bürgerinnen
von dieser Veranstaltung insofern ausgeschlossen, da die
tats
ächliche Barrierefreiheit nicht vorhanden sein wird?

2.   Wie begründen Sie den Tatbestand der Diskriminierung aufgrund des

Behindertengleichstellungsgesetzes, sollte der Veranstaltungsort (It. Frage 1)
nicht zur Gänze barrierefrei beroll- und benutzbar sein?


2.1. Wurde bei der Auswahl des Veranstaltungsortes die barrierefreie Beroll- und

Benutzbarkeit auch als eine der unumgänglichen Kriterien eingefordert?
Wenn ja: Warum wurde dann dieser Veranstaltungsort zugelassen?

Wenn nein: Warum nicht?