3804/J XXIII. GP
Eingelangt am
10.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten
Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend Europäisches Jahr des interkulturellen Dialogs 2008
....an einem Tisch...... in der Cselley Mühle, Sachsenweg 63, 7064 Oslip im Burgenland
In der Broschüre Ihres
Ministeriums ist unter anderem obige Veranstaltung aufgelistet.
Obwohl seit 1.1.2006
das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz in Kraft ist, wurde
beim Erstellen der Broschüre darauf
verzichtet (oder vergessen) festzuhalten, ob diese
Veranstaltung auch für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen oder
Sinnesbehinderungen barrierefrei berollbar und benutzbar ist.
Da Dialog
auch heißt, eine Veranstaltung allen BürgerInnen
zugänglich zu machen,
stellen die
unterfertigten Abgeordneten daher folgende
ANFRAGE:
1. Ist sichergestellt, dass der obige Veranstaltungsort so ausgestaltet ist, dass er
auch
für Menschen
die mobilitätsbeeinträchtigt, blind, sehbehindert,
hörbehindert
oder gehörlos sind, barrierefrei erreichbar und benutzbar ist?
Wenn
ja: Durch welche Maßnahmen bzw. mit welcher Ausgestaltung ist
die
Barrierefreiheit und Benützbarkeit sichergestellt?
(konkrete Auflistung der barrierefreien Ausgestaltung bzw. Benützbarkeit)
Wenn
nein: Mit welch Begründung werden oben angeführten BürgerInnen
von dieser
Veranstaltung insofern ausgeschlossen, da die
tatsächliche Barrierefreiheit nicht
vorhanden sein wird?
2. Wie begründen Sie den Tatbestand der Diskriminierung aufgrund des
Behindertengleichstellungsgesetzes,
sollte der Veranstaltungsort (It. Frage 1)
nicht zur Gänze barrierefrei beroll- und benutzbar
sein?
2.1. Wurde bei der Auswahl des Veranstaltungsortes die
barrierefreie Beroll- und
Benutzbarkeit
auch als eine der unumgänglichen Kriterien eingefordert?
Wenn ja: Warum wurde
dann dieser Veranstaltungsort zugelassen?
Wenn nein: Warum nicht?