3805/J XXIII. GP
Eingelangt am 10.03.2008
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möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend
Europäisches Jahr des interkulturellen Dialogs 2008
Lebensweltliche
Mehrsprachigkeit 1.Juni 2008 im Burgenland
In der Broschüre Ihres
Ministeriums ist unter anderem obige Veranstaltung aufgelistet.
Obwohl seit 1.1.2006
das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz in Kraft ist, wurde
beim Erstellen der Broschüre darauf
verzichtet (oder vergessen) festzuhalten, ob diese
Veranstaltung auch für Menschen Mobilitätsbeeinträchtigungen oder
Sinnesbehinderungen barrierefrei berollbar und benutzbar ist.
Da Dialog
auch heißt, eine Veranstaltung allen BürgerInnen
zugänglich zu machen,
stellen die
unterfertigten Abgeordneten daher folgende
ANFRAGE:
1. Wo findet die obige Veranstaltung konkret statt?
(Name und Adresse des Veranstaltungsortes)
2. Ist sichergestellt, dass der obige Veranstaltungsort so ausgestaltet ist, dass er auch
für Menschen
die mobilitätsbeeinträchtigt, blind, sehbehindert, hörbehindert
oder gehörlos sind, barrierefrei erreichbar und
benutzbar ist?
Wenn ja: Durch welche Maßnahmen
bzw. Ausgestaltung ist die
Barrierefreiheit und Benützbarkeit sichergestellt?
(konkrete Auflistung der barrierefreien Ausgestaltung bzw.
Benützbarkeit)
Wenn nein: Mit welch Begründung werden oben angeführten BürgerInnen
von dieser Veranstaltung insofern ausgeschlossen, da die
tatsächliche Barrierefreiheit nicht vorhanden sein wird?
3. Wie begründen Sie den Tatbestand der Diskriminierung aufgrund des
Behindertengleichstellungsgesetzes,
sollte der Veranstaltungsort (It. Frage 2)
nicht zur Gänze barrierefrei beroll- und benutzbar
sein?
3.1. Wurde bei der Auswahl des Veranstaltungsortes die
barrierefreie Beroll- und
Benutzbarkeit
auch als eine der unumgänglichen Kriterien eingefordert?
Wenn ja: Warum wurde
dann dieser Veranstaltungsort zugelassen?
Wenn nein: Warum nicht?