3809/J XXIII. GP

Eingelangt am 10.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordnete Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

an Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend EJID Veranstaltung Hört auf, andere zu missionieren!? Martinsstüberl, Triebenbachstraße 26, 5020 Salzburg

In der Broschüre Ihres Ministeriums sind unter anderem obige Veranstaltungen aufgelistet. Obwohl seit 1.1,2006 das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz in Kraft ist, wurde beim Erstellen der Broschüre darauf verzichtet (oder vergessen) festzuhalten, ob diese Veranstaltungen auch für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen oder Sinnesbehinderungen barrierefrei berollbar und benutzbar ist.

Da Dialog auch heißt, eine Veranstaltung allen BürgerInnen zugänglich zu machen,  stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgende

ANFRAGE:

1.    Ist sichergestellt, dass der obige Veranstaltungsort so ausgestaltet ist, er auch für

Menschen die mobilitätsbeeinträchtigt, blind, sehbehindert, hörbehindert oder gehörlos sind, barrierefrei erreichbar und benützbar ist?

Wenn ja: Durch welche Maßnahmen bzw. mit welcher Ausgestaltung ist die Barrierefreiheit und Benützbarkeit sichergestellt?                                (konkrete Auflistung der barrierefreien Ausgestaltung bzw. Benützbarkeit)

Wenn nein: Mit welch Begründung werden oben angeführten BürgerInnen von dieser Veranstaltung insofern ausgeschlossen, da die           tatsächliche Barrierefreiheit nicht vorhanden sein wird?

2.   Wie begründen Sie den Tatbestand der Diskriminierung aufgrund des

Behindertengleichstellungsgesetzes, sollte der Veranstaltungsort (It. Frage 1) nicht zur Gänze barrierefrei beroll- und benutzbar sein?

2.1. Wurde bei der Auswahl des Veranstaltungsortes die barrierefreie Beroll- und Benutzbarkeit auch als eine der unumgänglichen Kriterien eingefordert?  Wenn ja: Warum wurde dann dieser Veranstaltungsort zugelassen?          Wenn nein: Warum nicht?