3817/J XXIII. GP

Eingelangt am 11.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Bettina Stadlbauer

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend steuerliche Absetzbarkeit von Spenden an das Museum für Verhütung und

Schwangerschaftsabbruch“

Das Finanzministerium hat die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden an das Wiener Verhütungsmuseum verweigert. Die Bescheinigung durch das von Bundesministerin Claudia Schmied geleitete, dafür zuständige Ministerium, dass das Museum den zwischen dem BMUKK und dem BMF vor einigen Jahren vereinbarten Kriterien entspricht, wurde offensichtlich ignoriert.

Um in den begünstigten Empfängerkreis für Zuwendungen im Sinne des § 4 Abs. 4 Z 6 lit. b EStG (Museen) aufgenommen zu werden, muss ein Museum entweder eine Körperschaft öffentlichen Rechts sein oder „eine[n] den Museen von Körperschaften des öffentlichen Rechts vergleichbaren Zugang haben und Sammlungsgegenstände zur Schau stellen, die in geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Hinsicht von gesamtösterreichischer Bedeutung sind“. Sollten die Abgabenbehörden diese Voraussetzungen anzweifeln, ist eine entsprechende Bescheinigung über das Vorliegen derselben vom BMUKK vorzuweisen.   Diese Bescheinigung liegt in diesem Fall vom 16. November 2007 vor.                                       Das Finanzministerium bestätigte das Vorliegen der positiven Bescheinung und stellte dennoch fest, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Abzugsfähigkeit trotz Bescheinigung nicht vorliegen“ (OTS 281, 23.1.2008).

Das Museum für Verhütung und Schwangerschaftsabbruch" ist das einzige seiner Art in Österreich und zeigt die Geschichte der Fruchtbarkeitskontrolle und des Schwangerschaftsabbruchs. Der Leiter, Dr. Christian Fiala, spricht in diesem Zusammenhang von einem sinnvollen Beitrag zur Prävention", den das Museum - gerade dadurch, dass viele SchülerInnen und Jugendgruppen das Angebot wahrnehmen (diestandard.at; 18. Juni 2007) - leisten würde. Zudem ist das Museum weltweit einzigartig und „überhaupt das erste Museum dieser Art" und leistet damit auch Pionierarbeit (diestandard.at; 18. Juni 2007).

Organisatorisch agiert das Museum völlig losgelöst von der ebenfalls von Dr. Fiala geleiteten Abbruchsklinik Gynmed".

 

Der Leiter des kirchennahen Institutes für medizinische Anthropologie und Bioethik, Primarius Johannes Bonelli, hat sich bereits im vergangenen Jahr an Unterrichtsministerin Dr.in Schmied mit dem Hinweis gewandt, dass das Museum weder etwas mit Kunst noch mit Wissenschaft zu tun habe". (Kurier, 24.1.2008, OTS 245, 17.12.07)

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

Anfrage:

1.      Auf Basis welcher gesetzlichen Bestimmungen haben sie als Finanzminister entschieden, dem Museum für Verhütung und Schwangerschaftsabbruch" eine steuerliche Absetzbarkeit von Spenden an das Museum zu verweigern?

2.      Auf Basis welcher Kriterien haben sie als Finanzminister entschieden, dem Museum für Verhütung und Schwangerschaftsabbruch" eine steuerliche Absetzbarkeit von Spenden an das Museum zu verweigern?

3.      Wurde das Kriterium der Zurschaustellung von Sammlungsgegenständen, die in geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Hinsicht von gesamtösterreichischer Bedeutung sind" ihrer Ansicht nach in Bezug auf das Museum für Verhütung und Schwangerschaftsabbruch" erfüllt (§ 4 Abs. 4 Z 6 lit. b EStG)?

4.      Wenn ja, warum?

5.      Wenn nein, warum nicht?

6.      Der Schwangerschaftsabbruch ist seit 1975 gesetzlich geregelt und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen straffrei gestellt. Die der Gesetzwerdung vorangegangene Diskussion und die Entscheidung (wie auch die Folgediskussionen) sind ein wesentlicher Bestandteil der Frauenbewegung und für die Geschichte der Emanzipation und der Frauen   in Österreich ausschlaggebend. Stimmen Sie dieser Aussage zu?

7.      Wenn nein, warum nicht?

8.   Empfinden Sie die Geschichte der Frauen Österreichs von gesamtösterreichischer Bedeutung?

9.  Wenn nein, warum nicht?

10.        Die Bedeutung der Verhütung als wichtige Präventions- und Schutzmaßnahme ist unumstritten. Daher muss es auch zum bildungspolitischen Interesse (und damit ja auch zum kulturellen Interesse wie es § 4 Abs. 4 Z 6 lit. b EStG angeführt ist) gehören, dahingehende Maßnahmen zu stärken. Stimmen Sie dieser Aussage zu?

11.        Wenn nein, warum nicht?

12.        Meinen Sie, dass das Museum für Verhütung und Schwangerschaftsabbruch“ mit einer öffentlich zugänglichen Ausstellung zu diesem Thema einem bildungspolitischen Interesse und damit einem kulturellen Interesse dient?

13.        Wenn nein, warum nicht?

14.        Der Bereich Museen“ ist in § 4 EStG explizit eigenständig geregelt und über eine Bescheinigung des BMUKK nachweisbar (§ 4 Abs. 4 Z 6 lit. b EStG). Im gegenständlichen Fall reichte diese Bescheinigung offensichtlich nicht aus. Warum nicht?

15.        Gab es bereits andere Fälle, in denen eine Bescheinigung des BMUKK vorlag und das BMF diese zurückgewiesen hat?

16.        Wenn ja, welche und mit welcher Begründung?

17.        Teilen Sie die obenstehende Einschätzung von Primarius Bonelli zum Museum für Verhütung und Schwangerschaftsabbruch“? Falls ja, warum?

18.        Falls nein, warum nicht?

19.        Hat für Sie die Geschichte des Schwangerschaftsabbruches und der Verhütung in Österreich mit Wissenschaft zu tun? Falls ja, warum?

20.        Falls nein, warum nicht?


21.         Ist das Vorliegen dieser Voraussetzungen, die § 4 Abs. 4 Z 5 lit. d und e EStG normieren, auch Voraussetzung für eine Genehmigung des explizit eigenständig geregelten § 4 Abs. 4 Z 6 lit. b EStG? Falls nein, warum nicht?

22.         Haben Sie als Finanzminister mit der zuständigen Bundesministerin Dr.in Claudia Schmied in dieser Angelegenheit Gespräche geführt. Falls ja, mit welchem Inhalt?

23.         Falls nein, warum nicht?

24.         Überlegen Sie künftig eine Änderung des Kriterienkataloges hinsichtlich der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden an Museen? Falls ja, welche?

25.         Falls nein, ist der derzeit bestehende Kriterienkatalog ausreichend, sinnvoll und zufriedenstellend?

26.         Gab es Anfragen bzw. Interventionen an das Bundesministerium für Finanzen oder an  Sie als Bundesminister selbst, um das Museum für Verhütung und Schwangerschaftsabbruch“ aus der Liste der begünstigten Museen zu entfernen? Wenn ja, welche, von welcher Institution/Person und mit welchem Inhalt?