3818/J XXIII. GP
Eingelangt am 11.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag.a Gertraud Knoll
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Österreichische Schubhaftpraxis
Im November 2007
waren 32% der in Schubhaft angehaltenen Personen AsylwerberInnen.
Etwa die Hälfte von ihnen wurde
aufgrund der polizeilichen Annahme, dass ein anderer EU-
Staat für das Asylverfahren zuständig sei, angehalten.
Mit der Betreuung
von ca. 2/3 der Schubhäftlinge ist der „Verein Menschenrechte
Österreich"
beauftragt. Dieser
Verein bezieht unter anderem Fördermittel des Bundesministeriums für
Inneres.
Sowohl im Bericht des
UN-Menschenrechtsausschusses als auch im Bericht des EU-
Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg
von Ende 2007 wird scharfe Kritik an der
österreichischen Schubhaftpraxis geübt. Die Situation der in
Schubhaft befindlichen
AsylwerberInnen sei besorgniserregend.
Diese Besorgnis bezieht sich nicht nur auf
Zeitpunkt und Dauer der Verhängung von
Schubhaft, sondern konkret auf die
Schubhaftbedingungen in den Polizeianhaltezentren, wie
Freiheitsentzug in geschlossenen Zellen, mangelnder Kontakt mit der
Außenwelt, fehlende
Rechtsberatung u.v.m.
Zwei Monate nach
Veröffentlichung der internationalen Kritik wurde bislang in der
Öffentlichkeit nichts über
Veränderungen der Österreichischen Schubhaftpraxis bekannt.
Die unterfertigten
Abgeordneten richten an den Bundesminister für Inneres daher
nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele in
Schubhaft Genommene sind AsylwerberInnen und mit welchen
Begründungen
wurde über sie Schubhaft verhängt?
2. Gibt es Minderjährige in Schubhaft?
3.
In wie vielen Fällen ist Schubhaft mit einem gelinderen Mittel
kombiniert und welche Art
von Kontakten ist
zerrissenen Familien gestattet?
4.
Ist die Vermittlung von Rechtsbeistand für Menschen in Schubhaft
sichergestellt?
4.1.
Wenn ja, durch wen?
5.
Wie beurteilen Sie die Einschätzung der Tätigkeit des
„Vereins Menschenrechte
Österreich"
als „zweite Schiene zur Abschiebung"?
6.
Welche beruflichen Qualifizierungen haben die in der Schubhaftbetreuung
tätigen
MitarbeiterInnen des
„Vereins Menschenrechte Österreich" und welches
Anforderungsprofil müssen sie in der Rückkehrberatung erfüllen?
7.
Wie rechnet der „Verein Menschenrechte Österreich"
seine erbrachten Dienstleistungen
ab und für
welche Tätigkeiten werden die Fördermittel des Bundesministeriums
für
Inneres verwendet?
8. Wie definieren Sie einen menschenrechtskonformen Umgang mit Schubhäftlingen?