3818/J XXIII. GP

Eingelangt am 11.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag.a Gertraud Knoll

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Österreichische Schubhaftpraxis

Im November 2007 waren 32% der in Schubhaft angehaltenen Personen AsylwerberInnen.
Etwa die Hälfte von ihnen wurde aufgrund der polizeilichen Annahme, dass ein anderer EU-
Staat für das Asylverfahren zuständig sei, angehalten.

Mit der Betreuung von ca. 2/3 der Schubhäftlinge ist der „Verein Menschenrechte Österreich"
beauftragt. Dieser Verein bezieht unter anderem Fördermittel des Bundesministeriums für
Inneres.

Sowohl im Bericht des UN-Menschenrechtsausschusses als auch im Bericht des EU-
Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg von Ende 2007 wird scharfe Kritik an der
österreichischen Schubhaftpraxis geübt. Die Situation der in Schubhaft befindlichen
AsylwerberInnen sei besorgniserregend.

Diese Besorgnis bezieht sich nicht nur auf Zeitpunkt und Dauer der Verhängung von
Schubhaft, sondern konkret auf die Schubhaftbedingungen in den Polizeianhaltezentren, wie
Freiheitsentzug in geschlossenen Zellen, mangelnder Kontakt mit der Außenwelt, fehlende
Rechtsberatung u.v.m.

Zwei Monate nach Veröffentlichung der internationalen Kritik wurde bislang in der
Öffentlichkeit nichts über Veränderungen der Österreichischen Schubhaftpraxis bekannt.


Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Inneres daher
nachstehende

Anfrage:

1.  Wie viele in Schubhaft Genommene sind AsylwerberInnen und mit welchen
Begründungen wurde über sie Schubhaft verhängt?

2.             Gibt es Minderjährige in Schubhaft?

3.             In wie vielen Fällen ist Schubhaft mit einem gelinderen Mittel kombiniert und welche Art
von Kontakten ist zerrissenen Familien gestattet?

4.             Ist die Vermittlung von Rechtsbeistand für Menschen in Schubhaft sichergestellt?
4.1. Wenn ja, durch wen?

5.             Wie beurteilen Sie die Einschätzung der Tätigkeit des „Vereins Menschenrechte
Österreich" als „zweite Schiene zur Abschiebung"?

6.             Welche beruflichen Qualifizierungen haben die in der Schubhaftbetreuung tätigen
MitarbeiterInnen des „Vereins Menschenrechte Österreich" und welches
Anforderungsprofil müssen sie in der Rückkehrberatung erfüllen?

7.             Wie rechnet der „Verein Menschenrechte Österreich" seine erbrachten Dienstleistungen
ab und für welche Tätigkeiten werden die Fördermittel des Bundesministeriums für
Inneres verwendet?

8.             Wie definieren Sie einen menschenrechtskonformen Umgang mit Schubhäftlingen?