3837/J XXIII. GP

Eingelangt am 11.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Bösch

und Kollegen

an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend österreichische Vertretungsbehörde in der Schweiz

Verweisend auf die Anfrage-Beantwortungen durch die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten 1803/AB bis 1943/AB (XXIII. GP), in denen nachzulesen ist, daß aufgrund der Vielzahl der Anfragen eine detaillierte Beantwortung nicht möglich sei, (Zitat: Die vorliegende parlamentarische Anfragenserie stößt an die Grenzen der faktischen Beantwortungsmöglichkeit. Eine Beantwortung in der gewünschten Detailliertheit würde über einen längeren Zeitraum beträchtliche Personalressourcen meines Ressorts binden und ist daher nicht möglich.") ergibt sich der logische Umstand, daß es möglich sein muß, auf lediglich eine abgefragte Vertretungsbehörde - in diesem Fall in der Schweiz - eine detaillierte Antwort zu erhalten.

Anzumerken ist dabei, dass es erschreckend ist, dass die Ressortverantwortliche über keinen detaillierten personellen und budgetären Überblick über die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland verfügt - vor allem im Lichte verschiedener auftretender Missstände nicht zuletzt auch im Bereich der Visa- Vergabe.

Im Zuge der Überprüfung der österreichischen Vertretungen in Belgrad, Budapest und Buenos Aires, stellte der Rechnungshof erhebliche Missstände fest. So wurden Visaanträge durch nicht befugtes Botschaftspersonal eingebracht. Regelmäßige Kontrollen waren unterblieben. Botschaftsresidenzen wurden im Verhältnis zu ihrer Größe nur mäßig genutzt. Der botschaftsinterne Zugang zum Konsularbereich war auch nicht befugtem Botschaftspersonal möglich. Das sog. Rotationsprinzip" wurde verletzt. Unternehmen wurde eine sog. bona-fide-Stellung" zuerkannt, wobei nicht geklärt werden konnte, weshalb. Geschäftsnachweise von Honorarkonsulaten lagen nur teilweise vor und regelmäßige Inspektionen unterblieben. Angaben in den Anträgen auf Wohnkostenzuschuss von Bediensteten der Österreichischen Botschaften wichen teilweise von den Naturmaßen der jeweiligen Wohnungen ab.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten folgende


 

ANFRAGE

1.      Wie hoch ist der Gesamtaufwand für die im Betreff genannte Vertretungsbehörde, aufgegliedert nach Jahren seit 2004?

2.      Wie hoch ist der Personalaufwand für die im Betreff genannte Vertretungsbehörde, aufgegliedert nach Jahren seit 2004?

3.      Wie hoch ist der Sachaufwand für die im Betreff genannte Vertretungsbehörde, aufgegliedert nach Jahren seit 2004?

4.      Wie viele Bedienstete gab es bei der im Betreff genannten Vertretungsbehörde, aufgegliedert nach Jahren seit 2004?

5.      Wie viele sur-place-Bedienstete gab es bei der im Betreff genannten Vertretungsbehörde, aufgegliedert nach Jahren seit 2004?

6.      Wie lauten die Namen der jeweiligen Behördenleiter, aufgegliedert seit dem Jahr 2004?

7.      Wie hoch sind die Bargeldbestände der im Betreff genannten Vertretungsbehörde, aufgegliedert nach Jahren seit 2004?

8.      Wie viele konsularische Amtshandlungen gab es an der im Betreff genannten Vertretungsbehörde, aufgegliedert nach Jahren seit 2004?

9.      Wieviele Visa-Anträge wurden bei der genannten Vertretungsbehörde gestellt, aufgegliedert nach Jahren seit 2004?

10. Wieviele Visa wurden bei der genannten Vertretungsbehörde erteilt, aufgegliedert nach Jahren seit 2004?

11. Wie viele Fälle gab es, aufgegliedert nach Jahren seit 2004, bei denen Visaanträge durch nicht befugtes Botschaftspersonal eingebracht worden sind?

12. Wann genau wurde die im Betreff genannte Vertretungsbehörde das letzte Mal inspiziert?

13. Welche Ergebnisse hat diese Inspektion gebracht?

14. Wann genau wurde der letzte Geschäftsnachweis der im Betreff genannten Vertretungsbehörden erbracht?

15. Wie groß in m2 sind die Räumlichkeiten der im Betreff genannten Vertretungsbehörden?

16. Werden die Räumlichkeiten der im Betreff genannten Vertretungsbehörde im Verhältnis zu ihrer Größe entsprechend genutzt?

17. Wenn nein, warum nicht?

18. Wurde das Rotationsprinzip in der im Betreff genannten Vertretungsbehörde eingehalten?

19. Wenn nein, warum nicht?

20. Wie viele Unternehmen haben bei der im Betreff genannten Vertretungsbehörde die sog. „bona-fide-Stellung"?

21. Welche Unternehmen sind dies?

22. Wie lautet die genaue Begründung für die Zuerkennung der „bona-fide-Stellung" für diese einzelnen Unternehmen im genauen Wortlaut?

23. Können Sie ausschließen, dass Beamte oder sonstige Bedienstete insbesondere sog. „sur-place-Bedienstete“ von diesen Unternehmen Gegenleistungen für die Zuerkennung der „bona-fide-Stellung" erhalten haben?

24. Wenn nein, welche Unternehmen haben welche Gegenleistungen genau an welche Beamte oder sonstige Bedienstete, insbesondere sog. „sur-place- Bedienstete", erbracht?

25. Was ergab die Überprüfung der Angaben in den Anträgen auf Wohnkostenzuschuss von Bediensteten der im Betreff genannten Vertretungsbehörden mit den Naturmaßen der jeweiligen Wohnungen?