3838/J XXIII. GP
Eingelangt am 11.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten DI Klement
und weiterer Abgeordnete
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Insiderhandel
Finanzmärkte haben eine wesentliche Finanzierungsfunktion und sind damit für eine entwickelte Volkswirtschaft mit marktwirtschaftlichen Bedingungen unverzichtbar. An ihrer Funktionsfähigkeit besteht daher ein vitales öffentliches und privates Interesse, woraus sich das Regelungsinteresse des Gesetzgebers ergibt. Das staatliche Interesse an den Kapitalmärkten verfolgt grundsätzlich zwei miteinander untrennbar verbundene Ziele: Zum einen geht es darum, die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts zu gewährleisten (Funktionsschutz), zum anderen, die am Kapitalmarkt teilnehmenden Akteure, insbesondere die Anleger, zu schützen (Anlegerschutz).
Viele Regelungen zielen auf die Marktintegrität ab. Dadurch soll vor allem das Vertrauen der Anleger und Investoren in den Finanzmarkt gesichert werden. Relevant sind bestimmte, den Emittenten und seine Organe treffende Marktpflichten wie das Insiderhandels- und Marktmanipulationsverbot nach den §§ 48ff BörseG sowie sonstige Informationspflichten.
Aus der Presse vom 12. Jänner 2008 ist zu entnehmen, dass die OMV Vorstände Gerhard Roiss, David Davies und Wolfgang Ruttenstorfer, trotz schwierigster Bedingungen an der Börse, durch den zeitlich günstig gewählten Verkauf ihrer Aktienoptionen am 02. und 03. Jänner 2008 ungefähr sieben Millionen Euro lukrieren konnten.
Aus Journalistenkreisen ist zu hören, dass Dr. Ruttenstorfer seine Aktienoption am 06.08.2007, also 19 Tage vor der Veröffentlichung des Übernahmeangebots an MOL ausgeübt hat. Also hat er unter Umständen gegen die Bestimmungen des Insiderhandels verstoßen. In seiner Position als Vorstand der OMV liegt die Vermutung nahe, dass Dr. Ruttensdorfer, als er seine Option ausgeübt hat, über das offizielle Kaufangebot gegenüber der MOL Bescheid gewusst hat. Eine Ausgabe der Intern. Herald Tribüne berichtete bereits am 16. August 2007 über das immanente Kaufangebot der OMV an MOL.
Im Hinblick auf die Verantwortung der Finanzmarktaufsicht und auf Ihre Verantwortung als Bundesminister für Finanzen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
ANFRAGE
1. Überblickt die FMA (Finanzmarktaufsicht) das Engagement der heimischen Vorstände und Aufsichtsräte auf den in- und ausländischen Finanzmärkten?
2. Wenn nein, in welchem Zeitrahmen und wie gedenkt sich die FMA einen umfassenden Überblick über das Engagement der heimischen Vorstände und Aufsichtsräte auf den in- und ausländischen Finanzmärkten zu verschaffen?
3. Wenn ja, in welchem Ausmaß sind die Vorstände und Aufsichtsräte börsennotierter heimischer Unternehmen im In- und Ausland aktiv?
4. Inwieweit war die FMA über die Handelsaktivitäten der OMV-Vorstände im Jänner 2008 informiert?
5. Inwieweit war die FMA über die Handelsaktivitäten des Herrn Dr. Ruttensdorfer im September 2007 informiert?
6. Gegen wie viele Personen hat die FMA Ermittlungsmaßnahmen wegen des Vorwurfs des Insiderhandels in den Jahren 2005 bis 2007 angeregt?
7. Ist der Herr Bundesminister der Auffassung, dass die FMA ausreichende Instrumente besitzt, um den Insiderhandel einzudämmen?
8. Sieht der Herr Bundesminister die Notwendigkeit und die Möglichkeit, die Bestimmungen für den Insiderhandel zu verschärfen?
9. Wenn ja, welche?